Bauliche fahrradfreundliche Umgestaltung Ahrensburger Weg Eingabe
Letzte Beratung: 05.12.2024 Regionalausschuss Walddörfer Ö 3.6
Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:
Ergänzend zur laufenden Umsetzungsprüfung des Beschlusses v. 18.4.2024 bzgl. der Einrichtung einer temporären Schulstraße im „Ahrensburger Weg“ (DS 21-8794) beantragen wir eine dauerhafte bauliche Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor dem „Bildungskomplex Ahrensburger Weg“ (mit den Institutionen Walddörfer Gymnasium, Stadtteilschule Walddörfer, Grundschule Ahrensburger Weg und Kita Ahrensburger Weg) betreffend dem Abschnitt „Lerchenberg“ bis „Ahrensburger Platz“, mindestens jedoch bis „Allhorn“ auf der Schulseite.
Das Radfahren auf Kopfsteinpflaster in Verbindung mit der Bus-Spur und den Verkehrsberuhigungs-Maßnahmen („Pflanzenkübel“) im erwähnten Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 600 Metern ist unzumutbar und verursacht mehr Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern, da Radfahrer seit der Abordnung der sog. Servicelösung im Juli 2023 weiterhin unerlaubt den Fußweg befahren. Zudem hat die Nutzung durch erneute Aufstockung der Klassen zumindest in der STS Walddörfer weiter zugenommen und die Wechselfrequenz zwischen den beiden Standorten nur dieser Schule durch bauliche Maßnahmen am Unterstufen-Standort „Vörn Barkholt“ nochmals erhöht.
Wir beantragen die Herstellung einer ausreichend breiten Wegfläche für Fußgänger und Radfahrer zwischen der Kfz-Fahrbahn und den angrenzenden Grundstücken der Schulseite. Die vorliegenden Wegflächen und überdimensionierten Parkstreifen ermöglichen eine relativ einfache Einrichtung entsprechender Wege für alle Verkehrsteilnehmer.
Ziel ist es mit geringen baulichen Mittel einen Verkehrsraum zu schaffen, sodass allen Verkehrsteilnehmern ein sicheres Fahren oder Gehen ermöglicht wird.
Konzeptionell betrachtet bietet ein Abbau der vorhandenen Pflanzenkübel im besagten Abschnitt deutlich mehr Spielraum der vorhandenen Verkehrsflächen.
Im Bereich Lerchenberg und Allhorn
wird eine durchgängige Befahrbarkeit für den Bus mit einer Fahrstreifenbreite von 3,25 m in Richtung U Volksdorf vorgeschlagen. Um ein Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 30 Km/h zu minimieren, sind verkehrsberuhigte Maßnahmen anstelle der vorhandenen Pflanzenkübel vorzusehen. Dies gelingt durch Verschieben der vorhandenen Parkstände in Richtung kopfsteingepflasterte Fahrbahn mit ausreichend dazwischenliegenden Ausweichtaschen im fließenden Verkehr in Fahrtrichtung stadtauswärts. Zum Ausweichen können u.a. auch die vorhandenen Überfahrten und Einmündungen genutzt werden. Grundlegend bleibt die Ausbildung der Bordsteinkanten wie im Bestand. Um mehr Fläche für Radfahrende und zu Fußgänger zu schaffen, sind die vorhandenen Parkplätze auf das Regelmaß von 2,50 m zu reduzieren und um 1 m zur Fahrbahnmitte zu schieben. Dadurch werden zusätzlich zum bereits überbreiten Fußweg weitere 1,50 m Breite für Radfahrende geschaffen. Die Abgrenzung zum Parkplatz wird mit Klebebord auf dem vorhandenen Asphalt aufgebracht und mit entsprechender Gefällerichtung auf Gehweghöhe entwässert. Dadurch wird eine begehbare Fläche für den Fuß- u. Radfahrer von ca. 6 m Breite in jede Richtung ausreichend zur Verfügung gestellt. Kurze begrünte Zwischenbereiche müssen entsprechend verkleinert und durch Platten versiegelt werden. Mögliche Lösungen wären dann entweder einen baulichen Zweirichtungsradweg einzurichten, oder Gehweg mit Radfahren in beiden Richtungen zu erlauben.
Im Bereich Allhorn und Ahrensburger Platz
sind die Schrägparkplätze in Längsparkplätze umzubauen und der dahinter liegende Gehweg in Grant zu verbreitern. Auch dort könnte dann vor den Bäumen das Radfahren in beide Richtungen durch die breitere Gehwegbreite erlaubt werden. Die vorhandenen Bäume bilden dann eine natürliche Barriere zu den Fußgängern. Für den aufkommenden Fuß- und Radverkehr zu Schulzeiten würden diese Flächen in dem Bereich ausreichen.
Die hier beschriebene Konzeptvorstellung ist durch die Planungsabteilung detaillierter aufzuarbeiten.
Folgender Beschluss soll daher gefasst werden:
Aufnahme der beschriebenen Konzeption in das laufende Bauprogramm des Bezirksamts Wandsbek und höchste Prioritätssetzung für Planung und Bau möglichst im Jahr 2025.
Die kleineren Umbaumaßnahmen sind als eine sehr gute Ergänzung zur Einrichtung einer Schulstraße zu verstehen (nicht als Ersatz!).
Entscheidend und wünschenswert für eine kurzfristige Einrichtung eines Provisoriums ist eine enge Zusammenarbeit der Straßenbaubehörde (BA Wandsbek) mit der Straßenverkehrsbehörde (PK35) ggf. mit der BVM i.v.m. dem LSBG.
Gutes Beispiel ist die bisher sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem LSBG, der VD52 und des PK35 im Bereich der Farmsener Landstraße im Bereich zwischen dem kleinen Kreisel U Volksdorf und Saseler Weg zu benennen.
keine Anlage/n
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