Arbeitsprogramm "Wasserwirtschaft" 2023 Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 02.02.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.3
- Zuvor als Beschlussvorlage (Drs. 21-6358) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 10.01.2023.
- Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der AfD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes erstellt jährlich Arbeitsprogramme, die alle Maßnahmen enthalten, an denen die einzelnen Bereiche - hier der Abschnitt Wasserwirtschaft - arbeiten. Das Programm soll für Transparenz und Steuerbarkeit hinsichtlich der jährlich umzusetzenden Projektphasen und deren Prioritäten sorgen.
Das Arbeitsprogramm enthält unter 1. die nicht mehr zurückstellbaren Maßnahmen. Hierbei handelt es sich entweder
um Dauerprojekte (1.0),
oder um Maßnahmen deren Bearbeitung bereits durch Beschluss vorheriger Arbeitsprogramme begonnen wurde (1.1)
die Kategorie nicht zurückstellbarer Verkehrssicherungsmaßnahmen (1.2) wird in 2023 nicht benötigt.
Unter 2. sind die Maßnahmen aufgeführt, die aus dem Maßnahmenspeicher oder Einzelbeschlüssen aufgerückt werden können, sofern Personalressourcen frei werden oder dazukommen.
Die Liste ist innerhalb der Blöcke alphabetisch sortiert.
Die vorhandene Personalressource 2023 beträgt aufgrund neuer Vakanzen 175.000 €.
Benötigte Personalressourcen zu den Maßnahmen:
1. nicht zurückstellbaren Projekten 176.170 €
2. potenziell nachrückenden Maßnahmen 191.138 €
Mit der vorhandenen Personalressource können die unter 1. aufgeführten Maßnahmen in der vorgesehenen Form bearbeitet werden.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Arbeitsprogramm „Wasserwirtschaft“ 2023 zu.
Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2023
Präsentation zum Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2023
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.