21-6158.1

Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes der Martin Luther King-Kirchengemeinde - Adventsfeier für Senior:innen Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.12.2022
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 28.11.2022

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  nnen neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Antragsteller      Angebot  Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

Martin Luther King-Kirchengemeinde

Adventsfeier für Senior:innen, ca. 70 Teilnehmer*innen

870,00

 

100,00

 

770,00

Gesamt

 

870,00

100,00

770,00

 

 

Die Martin Luther King-Kirchengemeinde ist für ihr engagiertes Verhalten im Bereich der bezirklichen offenen Seniorenarbeit bekannt. In den zurückliegenden Jahren wurden mehrere einmalige Gemeinschaftsangebote (u.a. Adventsfeiern für Senior:innen)  erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen.

 

Der vorliegende Antrag der Martin Luther King-Kirchengemeinde zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.4) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.

 

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 100,00 finanzieren sich durch kircheneigene Mittel i.H.v. € 50,00 und einer geplanten Spende (€ 50,00).

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme wird gebeten.