Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek - Versöhnungskirche Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
Letzte Beratung: 12.10.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 8.2
- Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales in der Sitzung vom 18.09.2023 bei Abwesenheit der FDP-Fraktion
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek - Versöhnungskirche |
Karpfenfahrt für Senior*innen, ca. 50 Teilnehmer*innen |
€ 2.805,00
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€ 1.400,00
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€ 1.405,00 |
Gesamt |
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€ 2.805,00 |
€ 1.400,00 |
€ 1.405,00 |
Die Versöhnungskirche ist für ihr engagiertes Verhalten im Bereich der bezirklichen offenen Seniorenarbeit bekannt. In den zurückliegenden Jahren wurden mehrere Ganztagesfahrten für ältere Menschen (sog. Karpfenfahrten) erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen.
Der vorliegende Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek - Versöhnungskirche - zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.4) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 1.400,00 finanzieren sich durch kircheneigene Mittel i.H.v. € 150,00 und Teilnehmer*innenbeiträgen. Bei der geplanten Gruppengröße von 50 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 25,00/Teilnehmer*in.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5 (4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.
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