21-4789.1

Anschlusssicherung im ÖPNV-Spätverkehr im Alstertal und in den Walddörfern Auskunftsersuchen vom 09.02.2022

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
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28.04.2022
27.04.2022
21.04.2022
07.04.2022
Ö 15.7
Sachverhalt

 

Die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Bezirk Wandsbek profitieren von einem überwiegend gut verzahnten Angebot von verschiedenen Verkehrsträgern. Hierzu gehören neben Regionalbahnen insbesondere Schellbahnen (S-Bahn und U-Bahn) und Linienbusse. Bestehende, verlässliche Anschlussbeziehungen zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln und Linien sind dabei für viele Fahrgäste ein entscheidendes Kriterium bei der Verkehrsmittelwahl. Während tagsüber Busse und Bahnen im dichten Takt verkehren und im Verspätungsfall Wartezeiten bis zum Folgetakt der Anschlusslinie häufig gering sind, verkehren Schnellbahnen und Buslinien am Abend und im Spätverkehr häufig in deutlich seltenerer Taktfolge. Dies betrifft insbesondere auch die von den Schnellbahnstationen im Alstertal und den Walddörfern abfahrenden Buslinien. Aus Fahrgastsicht besonders unerfreulich ist es, wenn im Spätverkehr die jeweils letzte Anschlussverbindung des Tages nicht mehr erreicht wird oder lange Aufenthaltszeiten von bis zu einer Stunde an einer entsprechend der Tages- bzw. Nachtzeit wenig belebten, ggf. nur spärlich beleuchteten Bushaltestelle verbracht werden müssen. Unabhängig von dem erheblichen finanziellen Mehraufwand für den jeweiligen Fahrgast ist die theoretisch mögliche alternative Nutzung eines Taxis bei verpasstem Busanschluss insbesondere in den auswärts gelegenen Stadtteilen zumindest unter der Woche infolge einer nur eingeschränkten nächtlichen Verfügbarkeit von Taxen nicht immer oder nur nach längerer Wartezeit möglich. Gerade im Alstertal und in den Walddörfern kann ein verpasster letzter Busanschluss daher einen sehr langen Fußweg bedeuten. So sind beispielsweise für den nächtlichen Fußweg vom S-Bahnhof in Poppenbüttel nach Duvenstedt rund 1,5 Stunden Gehzeit für die ca. 8 km Wegstrecke zu veranschlagen, wobei der Fußweg teilweise nicht durchgehend beleuchtet ist.

 

Aufgrund der Komplexität des Schnellbahnverkehrs lassen sich Verspätungen bei S-Bahn und U-Bahn verständlicherweise auch im Spätverkehr nicht immer vermeiden. Um Fahrgästen auch im Verspätungsfall ein verlässlich nutzbares Angebot bereitzustellen, sind Regelungen zur Anschlusssicherung zwischen verspäteten Schnellbahnen und planmäßigen Anschlussverbindungen wünschenswert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:  03.03.2022

 

  1. Welche planmäßigen Mindestumsteigezeiten zwischen Schnellbahnen und Linienbussen werden bei der Ausweisung von planmäßigen Anschlussbeziehungen in elektronischen Fahrplanauskunftsmedien, beispielsweise auf hhv.de, von einer ankommenden Schnellbahn zu einem abfahrenden Bus berücksichtigt?

Bitte weisen Sie bestehende (Mindest-) Umsteigezeiten für die nachstehend aufgeführten Stationen einzeln aus. Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Buchenkamp

d)      Ohlstedt

e)      Wellingsbüttel

f)        Poppenbüttel

 

Die (Mindest-)Umsteigezeit beträgt:

Zu a) d) zwischen U-Bahn und Bus zwei Minuten (Min.)

Zu e) zwischen S-Bahn und Bus zwei Min.; abweichend bei Schienenersatzverkehr (SEV) der Linie S1 zur Haltestelle im Wellingsbüttler Weg drei Min.

Zu f) zwischen S-Bahn und Bus zwei Min. zu den Bussen am Stormarnplatz und drei Min. zu den Bussen am Wentzelplatz

 

 

  1. Welche planmäßigen Mindestumsteigezeiten zwischen Schnellbahnen und Linienbussen werden bei der Ausweisung von planmäßigen Anschlussbeziehungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in elektronischen Fahrplanauskunftsmedien, beispielsweise auf hvv.de, von einer ankommenden Schnellbahn zu einem abfahrenden Bus berücksichtigt?

Bitte weisen Sie bestehende Mindestumsteigezeiten für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste für die nachstehend aufgeführten Stationen einzeln aus. Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Buchenkamp

d)      Ohlstedt

e)      Wellingsbüttel

f)        Poppenbüttel

 

Die (Mindest-)Umsteigezeit beträgt:

Zu a) d) zwischen U-Bahn und Bus vier Min. bei Auswahl „Rollstuhl/Kinderwagen“ bei der Routensuche in der Fahrplanauskunft

Zu e) zwischen S-Bahn und Bus vier Min.; abweichend zum SEV der Linie S1 im Wellingsbüttler Weg sechs Min. jeweils bei Auswahl „Rollstuhl/Kinderwagen“ bei der Routensuche in der Fahrplanauskunft

Zu f) zwischen S-Bahn und Bus vier Min. zu den Bussen am Stormarnplatz und sechs Min. zu den Bussen am Wentzelplatz jeweils bei Auswahl „Roll-stuhl/Kinderwagen“ bei der Routensuche in der Fahrplanauskunft

 

 

  1. Bestehen ggf. abweichende Mindestumsteigezeiten zwischen Schnellbahnen und Linienbussen im Spätverkehr?

Bitte weisen Sie ggf. bestehende abweichende Mindestumsteigezeiten für die nachstehend aufgeführten Stationen getrennt aus. Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Ohlstedt

d)      Wellingsbüttel

e)      Poppenbüttel

 

Im Spätverkehr gibt es bei den genannten Haltestellen a) e) keine abweichenden Umsteigezeiten zwischen Schnellbahn- und Buslinien. 

 

 

  1. Bestehen für die Sicherstellung von fahrplanmäßigen Anschlussbeziehungen von einer Schnellbahn zu einem Linienbus Wartezeitenregelungen, für den Fall, dass eine Schnellbahn mit Verspätung eintrifft?

Bitte stellen Sie für die nachstehend aufgeführten Stationen jeweils einzeln bestehende Wartezeitregelungen dar, einschließlich des Zeitraums, in dem die jeweilige Wartezeitenregelung jeweils gilt (beispielsweise: Mo Fr, ab 22 Uhr).

Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Buchenkamp

d)      Ohlstedt

e)      Wellingsbüttel

f)        Poppenbüttel

 

Zu a)

- Linie 24 Richtung Doberaner Weg: Täglich bis 6 Uhr und ab 24 Uhr, maximale (max.) Wartezeit: 300 Sekunden (Sek.)

Zu b)

- Linie 174 Richtung US Ohlsdorf: Täglich ab 22 Uhr, max. Wartezeit: 300 Sek.

- Linie 375 Ringlinie: Ganztägig, max. Wartezeit: 300 Sek.

Zu c)

- Keine Anschlusssicherung

Zu d)

- Linie 276 Richtung Mellingburgredder: Mo. Fr. bis 06:40 Uhr und zwischen 08:00 bis 15:50 Uhr, am Wochenende ganztägig, max. Wartezeit: 300 Sek.

Zu e)

- Keine Anschlusssicherung

Zu f)

- Linie 24 Richtung U Niendorf Markt: Mo. Fr. bis 06:00 Uhr und ab 20:15 Uhr, an Wochenenden ganztägig, max. Wartezeit: 300 Sek.

- Linie 24 Richtung Doberaner Weg: Mo. Fr. bis 06:00 Uhr und ab 19:00 Uhr, an Wochenenden ganztägig, max. Wartezeit: 300 Sek.

- Linie 176 Richtung U Ohlstedt: Täglich ab 08:00 Uhr, max. Wartezeit: 300 Sek.

- Linie 178 Richtung U Garstedt: Ganztägig, max. Wartezeit: 300 Sek.

- Linie 276 Richtung Mellingburgredder: Mo. Fr. bis 16:00 Uhr und ab 20:00 Uhr, an Wochenenden ganztägig, max. Wartezeit: 300 Sek.

- Linie 276 Richtung U Ohlstedt: Mo. Fr. bis 06:20 Uhr und ab 08:00 Uhr, an Wochenenden ganztägig, max. Wartezeit: 300 Sek.

 

 

  1. Bestehen ggf. abweichende Wartezeitenregelungen im Spätverkehr für die letzten oder die letzte Fahrt einer Buslinie, die einen planmäßigen Anschluss von einer verspäteten Schnellbahn aufnimmt?

Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Wartezeitenregelungen im Spätverkehr für die letzten oder die letzte Fahrt einer Buslinie, die einen planmäßigen Anschluss von einer verspäteten Schnellbahn aufnimmt, für die nachstehend aufgeführten Stationen einzeln dar. Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Ohlstedt

d)      Wellingsbüttel

e)      Poppenbüttel

 

Es bestehen keine abweichenden Wartezeitregelungen im Spätverkehr.

 

 

  1. Wer trifft im Einzelfall die Entscheidung, ob ein Linienbus auf eine verspätete Schnellbahn wartet und wie erfolgt die Kommunikation? Woher weiß der jeweilige Busfahrer, dass er ggf. länger auf eine verspätete Schnellbahn warten soll?

Bitte stellen Sie den oder die ggf. bestehende(n), definierte (n) Entscheidungs- und Kommunikationsprozess(e) dar. Bitte stellen Sie ggf. bestehende Abweichungen im Entscheidungs- und Kommunikationsprozess für den Fall, dass mehrere Verkehrsunternehmen involviert sind, z.B. eine S-Bahn der S-Bahn Hamburg GmbH und ein Bus der Hamburger Hochbahn, ebenfalls dar. 

 

Die Entscheidung, ob ein Anschluss auf Buslinien bei Verspätung der Schnellbahn gehalten werden kann, ist von mehreren Faktoren abhängig:

 

-          Bedienungshäufigkeit der beteiligten (Bus-)Linien. Es erscheint nicht sinnvoll, bei dichten Bedienungstakten einen Bus für eine Anschlussbeziehung festzuhalten, wenn in 10 Minuten bereits die nächste Fahrt stattfindet. Bei einem Umstieg zu einer Buslinie, die seltener verkehrt (alle 40 / 60 Minuten oder sporadisch), hat die Sicherung des Anschlusses eine weit höhere Bedeutung. 

 

-          Berücksichtigung weiterer Anschlussbeziehungen im Linienverlauf: Dabei ergibt sich die Herausforderung, dass ein Bus beispielsweise an einer Schnellbahnstation den Anschluss halten soll und an einer späteren Haltestelle im Linienverlauf wiederum Fahrgäste zu einer weiteren Anschlussbeziehung bringen soll. Wenn nun an der ersten Anschlussbeziehung gewartet werden soll, passt der An-schluss an der zeitlich späteren Verknüpfung mit weiteren Linienverkehren eventuell nicht mehr. Daher steht häufig nur ein begrenztes Zeitfenster als Verspätungspuffer für eine längere Wartezeit auf die spätere Ankunft einer Schnellbahn zur Verfügung. 

 

-          Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei zahlreichen Anschlussbeziehungen und verlängerten Wartezeiten auch die Fahrgäste betroffen sind, die an Haltestellen im Linienverlauf bereits im Fahrzeug sind und deren Fahrzeiten sich durch die zusätzlichen Wartezeiten verlängern.  

 

-          Die in Frage 4 genannten Anschlussbeziehungen werden bei der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) unter Nutzung von Echtzeit-Daten aus dem laufenden Betrieb der zubringenden Verkehrssysteme (U-Bahn, S-Bahn) technisch gesichert. Hierfür wird bei Gefährdung der Anschlüsse durch verspätete Zubringer dem Fahrpersonal der abbringenden Buslinie der Hochbahn ein automatisierter Wartehinweis gegeben. Bei den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist das entsprechende technische System in der Entwicklung und wird im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen.

 

-          Die maximale Wartedauer ist auf die in Frage 4 genannten Zeiten für die Buslinien der Hochbahn begrenzt. Reicht die maximale Wartedauer zur Sicherung des Anschlusses nicht aus, erhält die Busbetriebszentrale die Meldung über einen gefährdeten Anschluss. Über eine:n Disponent:in können dem betroffenen Fahrpersonal im Einzelfall entsprechende Wartezeitvorgaben per Funk übermittelt werden, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus meldet die Betriebszentrale der U-Bahn verspätete (mehr als zwei Minuten) letzte U-Bahnen vor der Betriebspause an die Busbetriebszentrale, um ggf. Anschluss-Busse aufhalten zu können. Auch die Disponent:innen der VHH greifen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten steuernd ein, um Anschlüsse sicher zu stellen.

 

 

  1. Welche Möglichkeiten haben Fahrgäste, insbesondere im Spätverkehr, im Verspätungsfall einen gefährdeten planmäßigen Anschluss von einer Schnellbahn zu einem Linienbus vorzumerken?

 

Es kann über die Bordsprechanlage die/der Lokführer:in informiert werden, die/der dann wiederum die Leitstelle des Schienenunternehmens kontaktiert, die sich beim Busunternehmen meldet. Ein direkter Kontakt der Fahrgäste mit den Leitstellen der Busverkehrsunternehmen ist dabei nicht zielführend, weil dies zu einer weiteren Belastung der ohnehin schon knappen Kommunikationsressourcen führt.

 

 

  1. Wie erfahren Fahrgäste, die sich in einer verspäteten Schnellbahn befinden, insbesondere im Spätverkehr, ob der planmäßige Anschlussbus ggf. warten wird?

 

Um diese Information den Fahrgästen zur Verfügung stellen zu können, braucht es eine nahtlose Verknüpfung der Kommunikationswege zwischen den Verkehrsunternehmen unter Berücksichtigung der aktuellen Pünktlichkeiten. Dies gilt sowohl für den Schienenverkehr als auch für den Busbetrieb. Idealerweise sollte diese Information über die Fahrplanauskunft zur Verfügung stehen, die von den Fahrgästen über den Zugang mit der App auch mobil genutzt werden kann. Die Komplexität, die sich hinter dieser Information verbirgt, ist in den vorangegangenen Fragestellungen bereits beschrieben. An der technischen Umsetzung der Verknüpfung der Kommunikationswege wird aktuell gearbeitet. 

 

 

  1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Anschlusssicherung von verspäteten Schnellbahnen zu planmäßigen Linienbussen sind im Zeitraum 2022 bis 2025 geplant?

Bitte stellen Sie insbesondere die Maßnahmen dar, die eine oder mehrere der nachstehend genannten Schnellbahnstationen betreffen.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Buchenkamp

d)      Ohlstedt

e)      Wellingsbüttel

f)        Poppenbüttel

 

In der nächsten Stufe zur Echtzeit im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) wird, wie bereits in der Antwort zu Frage 8 beschrieben, die Sicherung der Anschlüsse bei Verspätungen als Bestandteil der Fahrplanauskunft im hvv entwickelt. Die technischen Voraussetzungen dafür stehen mittlerweile bei allen Verkehrsunternehmen in Hamburg zur Verfügung. Der Start für dieses Projekt ist in diesem Jahr vorgesehen. Konkrete Zeitpläne für die Umsetzungen liegen aktuell noch nicht vor.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n