21-4789

Anschlusssicherung im ÖPNV-Spätverkehr im Alstertal und in den Walddörfern Auskunftsersuchen vom 09.02.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.03.2022
Sachverhalt

 

Die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Bezirk Wandsbek profitieren von einem überwiegend gut verzahnten Angebot von verschiedenen Verkehrsträgern. Hierzu gehören neben Regionalbahnen insbesondere Schellbahnen (S-Bahn und U-Bahn) und Linienbusse. Bestehende, verlässliche Anschlussbeziehungen zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln und Linien sind dabei für viele Fahrgäste ein entscheidendes Kriterium bei der Verkehrsmittelwahl. Während tagsüber Busse und Bahnen im dichten Takt verkehren und im Verspätungsfall Wartezeiten bis zum Folgetakt der Anschlusslinie häufig gering sind, verkehren Schnellbahnen und Buslinien am Abend und im Spätverkehr häufig in deutlich seltenerer Taktfolge. Dies betrifft insbesondere auch die von den Schnellbahnstationen im Alstertal und den Walddörfern abfahrenden Buslinien. Aus Fahrgastsicht besonders unerfreulich ist es, wenn im Spätverkehr die jeweils letzte Anschlussverbindung des Tages nicht mehr erreicht wird oder lange Aufenthaltszeiten von bis zu einer Stunde an einer entsprechend der Tages- bzw. Nachtzeit wenig belebten, ggf. nur spärlich beleuchteten Bushaltestelle verbracht werden müssen. Unabhängig von dem erheblichen finanziellen Mehraufwand für den jeweiligen Fahrgast ist die theoretisch mögliche alternative Nutzung eines Taxis bei verpasstem Busanschluss insbesondere in den auswärts gelegenen Stadtteilen zumindest unter der Woche infolge einer nur eingeschränkten nächtlichen Verfügbarkeit von Taxen nicht immer oder nur nach längerer Wartezeit möglich. Gerade im Alstertal und in den Walddörfern kann ein verpasster letzter Busanschluss daher einen sehr langen Fußweg bedeuten. So sind beispielsweise für den nächtlichen Fußweg vom S-Bahnhof in Poppenbüttel nach Duvenstedt rund 1,5 Stunden Gehzeit für die ca. 8 km Wegstrecke zu veranschlagen, wobei der Fußweg teilweise nicht durchgehend beleuchtet ist.

 

Aufgrund der Komplexität des Schnellbahnverkehrs lassen sich Verspätungen bei S-Bahn und U-Bahn verständlicherweise auch im Spätverkehr nicht immer vermeiden. Um Fahrgästen auch im Verspätungsfall ein verlässlich nutzbares Angebot bereitzustellen, sind Regelungen zur Anschlusssicherung zwischen verspäteten Schnellbahnen und planmäßigen Anschlussverbindungen wünschenswert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Welche planmäßigen Mindestumsteigezeiten zwischen Schnellbahnen und Linienbussen werden bei der Ausweisung von planmäßigen Anschlussbeziehungen in elektronischen Fahrplanauskunftsmedien, beispielsweise auf hhv.de, von einer ankommenden Schnellbahn zu einem abfahrenden Bus berücksichtigt?

Bitte weisen Sie bestehende (Mindest-) Umsteigezeiten für die nachstehend aufgeführten Stationen einzeln aus. Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Buchenkamp

d)      Ohlstedt

e)      Wellingsbüttel

f)        Poppenbüttel

 

  1. Welche planmäßigen Mindestumsteigezeiten zwischen Schnellbahnen und Linienbussen werden bei der Ausweisung von planmäßigen Anschlussbeziehungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in elektronischen Fahrplanauskunftsmedien, beispielsweise auf hvv.de, von einer ankommenden Schnellbahn zu einem abfahrenden Bus berücksichtigt?

Bitte weisen Sie bestehende Mindestumsteigezeiten für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste für die nachstehend aufgeführten Stationen einzeln aus. Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Buchenkamp

d)      Ohlstedt

e)      Wellingsbüttel

f)        Poppenbüttel

 

  1. Bestehen ggf. abweichende Mindestumsteigezeiten zwischen Schnellbahnen und Linienbussen im Spätverkehr?

Bitte weisen Sie ggf. bestehende abweichende Mindestumsteigezeiten für die nachstehend aufgeführten Stationen getrennt aus. Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Ohlstedt

d)      Wellingsbüttel

e)      Poppenbüttel

 

  1. Bestehen für die Sicherstellung von fahrplanmäßigen Anschlussbeziehungen von einer Schnellbahn zu einem Linienbus Wartezeitenregelungen, für den Fall, dass eine Schnellbahn mit Verspätung eintrifft?

Bitte stellen Sie für die nachstehend aufgeführten Stationen jeweils einzeln bestehende Wartezeitregelungen dar, einschließlich des Zeitraums, in dem die jeweilige Wartezeitenregelung jeweils gilt (beispielsweise: Mo Fr, ab 22 Uhr).

Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Buchenkamp

d)      Ohlstedt

e)      Wellingsbüttel

f)        Poppenbüttel

 

  1. Bestehen ggf. abweichende Wartezeitenregelungen im Spätverkehr für die letzten oder die letzte Fahrt einer Buslinie, die einen planmäßigen Anschluss von einer verspäteten Schnellbahn aufnimmt?

Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Wartezeitenregelungen im Spätverkehr für die letzten oder die letzte Fahrt einer Buslinie, die einen planmäßigen Anschluss von einer verspäteten Schnellbahn aufnimmt, für die nachstehend aufgeführten Stationen einzeln dar. Bitte stellen Sie ggf. bestehende abweichende Regelungen für einzelne Buslinien oder separate Haltestellenbereiche (z.B. in Poppenbüttel) ebenfalls dar.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Ohlstedt

d)      Wellingsbüttel

e)      Poppenbüttel

 

  1. Wer trifft im Einzelfall die Entscheidung, ob ein Linienbus auf eine verspätete Schnellbahn wartet und wie erfolgt die Kommunikation? Woher weiß der jeweilige Busfahrer, dass er ggf. länger auf eine verspätete Schnellbahn warten soll?

Bitte stellen Sie den oder die ggf. bestehende(n), definierte (n) Entscheidungs- und Kommunikationsprozess(e) dar. Bitte stellen Sie ggf. bestehende Abweichungen im Entscheidungs- und Kommunikationsprozess für den Fall, dass mehrere Verkehrsunternehmen involviert sind, z.B. eine S-Bahn der S-Bahn Hamburg GmbH und ein Bus der Hamburger Hochbahn, ebenfalls dar. 

 

  1. Welche Möglichkeiten haben Fahrgäste, insbesondere im Spätverkehr, im Verspätungsfall einen gefährdeten planmäßigen Anschluss von einer Schnellbahn zu einem Linienbus vorzumerken?

 

  1. Wie erfahren Fahrgäste, die sich in einer verspäteten Schnellbahn befinden, insbesondere im Spätverkehr, ob der planmäßige Anschlussbus ggf. warten wird?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Anschlusssicherung von verspäteten Schnellbahnen zu planmäßigen Linienbussen sind im Zeitraum 2022 bis 2025 geplant?

Bitte stellen Sie insbesondere die Maßnahmen dar, die eine oder mehrere der nachstehend genannten Schnellbahnstationen betreffen.

a)      Meiendorfer Weg

b)      Volksdorf

c)      Buchenkamp

d)      Ohlstedt

e)      Wellingsbüttel

f)        Poppenbüttel

 

 

Anhänge

keine Anlage/n