American Football / Flag Football als neues Sportangebot bei Wandsbeker Sportvereinen
Letzte Beratung: 03.12.2024 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 6.1
Es gibt aktuell fünf öffentliche und eine private American-Football-Anlage (Harburger Turnerbund / HTB) in Hamburg. Diese befinden sich in Altona (2x), Nord, Bergedorf, Harburg, Hamburg-Mitte. Der Bezirk Wandsbek hat bisher keine American-Football-Anlage. Der Sport erfreut sich immer größerer Beliebtheit, sodass das Bezirksamt im Jahre 2023 bereits eine Anfrage vom TSV Wandsetal bezüglich einer möglichen Football Sparte erhalten hatte. Dem TSV Wandsetal wurde aufgrund der Din EN 15330-1 eine Spielnutzung auf einem Kunstrasengroßspielfeld, aufgrund der Verletzungsgefahr, nicht genehmigt.
Auch der SC Condor möchte nun mit den Sea Devils eine Kooperation eingehen und Trainingsmöglichkeiten für die 1. Herren der Sea Devils auf deren Kunstrasengroßspielfeld ermöglichen. Der SC Condor möchte zusätzlich eine Footballsparte (Flag-Football) für die Jugend ins Leben rufen.
Die Sportabteilung des Bezirksamtes Wandsbek lässt weiterhin eine Spielnutzung auf den betreffenden Kunstrasengroßspielfeldern (Kunstrasenbelag Typ 4), nach Regeln des American Football, nicht zu. (Erläuterung: Der Betreiber einer Sportanlage ist im Sinne der öffentlichen Daseinsfürsorge für eine Einhaltung von Planungsmaßgaben, wie Sicherheitsabstände und Geeignetheit, zuständig. Eine Untersagung der Nutzung durch American Football bei ungeeigneten Kunststoffrasenbelägen ist folglich richtig und auch aus Haftungsgründen zwingend angezeigt. Denn gem. § 13 Abs. 1 Benutzungsbedingungen und -vorschriften haftet die FHH bei der Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht.)
Um den Vereinen eine Erweiterung des Sportangebots zu ermöglichen und gleichzeitig den genannten Beschränkungen der Kunstrasenbeläge Typ 4 Rechnung zu tragen, beabsichtigt das Bezirksamt Wandsbek, den Vereinen eine Trainingsnutzung nach den Regeln des Flag-Football (Körperkontakt ist nicht erlaubt) in Verbindung mit kunstrasengerechtem Schuhwerk, zu genehmigen.
Bei einem möglichen Belagswechsel wird das Bezirksamt prüfen, ob die Anforderungen für American Football berücksichtigt werden können.
Ergänzende Erläuterung zur DIN EN 15330-1:
Beschluss:
Der HSK wird um Zustimmung zu dem beschriebenen Verfahren und entsprechende Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung gebeten.
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