21-3125

Veloroute 6: Es hakt in der Gartenstadt Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1880.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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22.04.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst::

Das Bezirksamt wird gebeten

  1. Einen Termin zwischen zuständigem Fachamt, den Fachsprechern des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft sowie Vertreter/innen der Polizei und der Baugenossenschaft Wandsbek Gartenstadt zu vereinbaren. Die Fachsprecher des Regionalausschusses Wandsbek Kerngebiet werden optional hinzugeladen.
  2. In diesem Termin wird den Fachsprechern durch einen Referenten des zuständigen Fachamts der gegenwärtige Stand der Dinge erläutert sowie alle bisher erarbeiteten Kompromissvorschläge vorgestellt
  3. Auf Basis der vorliegenden Kompromissvorschläge wird eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erarbeitet und im kommenden Ausschuss vorgestellt

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Auf der Grundlage des Beschlusses zur DS-Nr. 21-1880.1 hat das Bezirksamt am 16.November 2020 eine Bürger-Info-Veranstaltung durchgeführt, bei der Vertreter des Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft, der Fraktionen, Polizei, Baugenossenschaft und Anwohner anwesend waren.

Vor dem Hintergrund der beidseitigen Überbauung der Straßenverkehrsfläche durch die Anlieger der Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt-Wandsbek im Bereich zwischen Lesserstraße bis Stephanstraße hat der Bezirk verschiedene Varianten bzw. Szenrarien erarbeitet.

 

  • Szenario A: Umbau innerhalb der vorhandenen Hecken
  • Szenario B: Umbau innerhalb der vorhandenen Straßenbegrenzungslinie
  • Szenario C: Umbau mit Regelmaßen

 

Während der Diskussion waren sich alle Vertreter*innen der Fraktionen und auch der Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt-Wandsbek einig, ein Ausbau innerhalb der Hecken durchzuführen, ohne die überbauten Vorgärten zu überplanen.

Unter Abwägung der Güter haben alle Beteiligten für das Szenario A, Möglichkeit 2 -Fahrradstraße im Zweirichtungsverkehr (Variante 1.14), votiert.

 

(Siehe Anlage)

 

 

MR-Straßenplanung hat im weiteren Planungsverfahren erneut die Genehmigungsfähigkeit des Szenario A Möglichkeit 2 geprüft. Nach Einschätzung der Verkehrsdirektion, VD 52 sind die derzeitigen Voraussetzungen zur Herstellung einer Fahrradstraße in dem genannten Abschnitt nicht gegeben. Es liegen zurzeit keine belastbaren Daten vor aus denen hervorgeht, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder das alsbald zu erwarten wäre. Insofern ist mit einer gegenwärtigen Genehmigungsfähigkeit nicht zu rechnen.

 

Vor diesem Hintergrund hat MR-Straßenplanung daher die Umsetzung für das Szenario A, Möglichkeit 1 -Radfahrstreifen vorgeschlagen.

 

(Siehe Anlage)

 

Nach Aussage der Genehmigungsbehörden ist diese Variante genehmigungsfähig und kann so umgesetzt werden.

 

MR 21 wird für diese Variante im April die Erstverschickung durchführen. Die Umsetzung ist für März 2022 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Abbildung „Szenario A, Möglichkeit 2 -Fahrradstraße im Zweirichtungsverkehr (Variante 1.14)

-          Abbildung „Szenario A, Möglichkeit 1 –Radfahrstreifen

-          Protokoll Planungsvarianten Tilsiter Str.-Ost

-          Präsentation 16 11 20 Planungsvarianten W16.2_ergMO-3

-          W16.2-Tilsiter Str.-Ost Plan-gesamt 1.Verschickung