Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter in Wandsbek Auskunftsersuchen vom 30.04.2025
Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.4
Nach Angaben des Senats aus der Bürgerschaftsdrucksache 22/16049 werden Abstellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge in stark verdichteten innenstadtnahen Quartieren in der Regel in Kombination mit einer umliegenden Parkverbotszone eingerichtet. Jedoch hat der Senat in dieser Anfrage keine Abstellflächen im Bezirk Wandsbek ausgewiesen. Grundsätzlich obliegt die Umsetzung von Abstellflächen als auch Parkverbotszonen den Bezirksämtern. Laut dieser Anfrage vom August 2024 werden Abstellflächen in weiteren Hamburger Bezirken geprüft und identifiziert.[1] Gleiche Fragen stellen sich auch für potentielle geeignete Parkverbotszonen im Bezirk Wandsbek.
Dies hat bereits wenige Monate zuvor eine weitere Anfrage bestätigt, die darüber hinaus auf eine Zusammenarbeit der Behörde mit switch berichtet. Laut Beantwortung der Bürgerschaftsanfrage 22/14454 vom Februar 2024 stimmt die zuständige Behörde ein Abstellflächenprogramm mit hvv switch ab, um weitere Abstellflächen zu fördern und die Bezirksämter bei der Einrichtung weiterer Abstellflächen zu unterstützen. Das sogenannte Programm „Abstellflächen für Mikromobilität“ sieht vor, Abstellflächen für Sharing-Fahrzeuge im Bereich Mikromobilität in Kombination mit Parkverbotszonen einzurichten.[2]
Laut Pressemitteilung der Verkehrsbehörde vom 19. Februar 2025 soll unter anderem ein Verfahren Regeln für falsch abgestellte Sharing-Fahrzeuge regeln.[3]
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