Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter in Wandsbek Auskunftsersuchen vom 30.04.2025
Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.6
Nach Angaben des Senats aus der Bürgerschaftsdrucksache 22/16049 werden Abstellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge in stark verdichteten innenstadtnahen Quartieren in der Regel in Kombination mit einer umliegenden Parkverbotszone eingerichtet. Jedoch hat der Senat in dieser Anfrage keine Abstellflächen im Bezirk Wandsbek ausgewiesen. Grundsätzlich obliegt die Umsetzung von Abstellflächen als auch Parkverbotszonen den Bezirksämtern. Laut dieser Anfrage vom August 2024 werden Abstellflächen in weiteren Hamburger Bezirken geprüft und identifiziert.[1] Gleiche Fragen stellen sich auch für potentielle geeignete Parkverbotszonen im Bezirk Wandsbek.
Dies hat bereits wenige Monate zuvor eine weitere Anfrage bestätigt, die darüber hinaus auf eine Zusammenarbeit der Behörde mit switch berichtet. Laut Beantwortung der Bürgerschaftsanfrage 22/14454 vom Februar 2024 stimmt die zuständige Behörde ein Abstellflächenprogramm mit hvv switch ab, um weitere Abstellflächen zu fördern und die Bezirksämter bei der Einrichtung weiterer Abstellflächen zu unterstützen. Das sogenannte Programm „Abstellflächen für Mikromobilität“ sieht vor, Abstellflächen für Sharing-Fahrzeuge im Bereich Mikromobilität in Kombination mit Parkverbotszonen einzurichten.[2]
Laut Pressemitteilung der Verkehrsbehörde vom 19. Februar 2025 soll unter anderem ein Verfahren Regeln für falsch abgestellte Sharing-Fahrzeuge regeln.[3]
Dies vorausgeschickt fragen wir:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 03.06.2025
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Aktuell gibt es zwei E-Scooter-Abstellflächen im Bezirk Wandsbek. Diese wurden 2019 im Rahmen des „Pilotprojekt am Stadtrand zur Erschließung der ersten Meile“ von der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) in Kooperation mit der Verleihfirma Voi hergestellt und verstetigt. Die Standorte sind:
- S Poppenbüttel, P+R-Anlage Heegbarg 2-8, oberstes Parkdeck
- U Berne, P+R-Anlage Berner Heerweg, oberstes Parkdeck
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Eine Empfehlung der BVM zu den ersten zehn Hauptabstellorten von E-Scootern, prioritär an Schnellbahnhaltestellen, liegt dem Bezirksamt Wandsbek vor. Derzeit werden zwei Standorte geprüft: U Wandsbek-Gartenstadt und U Farmsen:
weitere Standorte:
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Entfällt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die BVM prüft in enger Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen (Bezirksämter, Polizei, etc.) die Einrichtung von Parkverbotszonen für E-Scooter. Wesentliche Kriterien sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Darüber hinaus gelten alle Landschafts-/Naturschutzgebiete, Friedhöfe und Grünanlagen im Bezirk Wandsbek wie in der gesamten Freien und Hansestadt Hamburg als Parkverbotszonen für Sharing-E-Scooter. Um Vandalismus vorzubeugen sind in der Regel alle Uferbereiche und Brücken als Parkverbotszonen in den Verleih-Apps gekennzeichnet. Alle Parkverbotszonen sind zudem im Geoportal Hamburg einsehbar: Geoportal Hamburg: E-Scooter-Abstellflächen und Parkverbotszonen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
In der Regel wird bei der Einrichtung einer E-Scooter-Abstellfläche eine angrenzende bzw. umliegende Parkverbotszone realisiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 5 und 7.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Entfällt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die E-Scooter-Verleihfirmen übernehmen Abstellflächen und Parkverbotszonen in ihre Verleih-Apps. Dies ist vertraglich festgehalten. Zudem bieten die Betreiber Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Abstellflächen an und beraten bei der Umsetzung von Parkverbotszonen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Entfällt.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Diese Frage liegt in der Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport.
keine Anlage/n