21-6725

Abstellflächen für Leih-E-Scooter im BA-Wandsbek (bez. Drs. 21-6325 u. 21-6139)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.06.2023
04.05.2023
03.05.2023
29.03.2023
29.03.2023
29.03.2023
23.03.2023
Sachverhalt

 

1. Anlass

 

In der Drucksache 21-6325 hat die Bezirksversammlung das Bezirksamt darum gebeten, zeitnah auf die Regionalausschüsse zukommen und bereits Vorschläge für die Abstellflächen für Leih-E-Scooter benennen.

 

2. Sachstand

 

Im Bezirksamtsgebiet gibt es derzeit keine ausgewiesenen Abstellflächen für E-Scooter. Gleichzeitig sind für die E-Scooter derzeit nur wenige Parkverbotszonen angeordnet. Die Parkverbotszonen liegen vor allem in den Stadtteilen Wandsbek, Marienthal und Eilbek.

 


Parkverbotszonen für E-Scooter (Quelle: FHH-Atlas)

 

3. Ergebnisse

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswände (BVM), Referat "Gesamtstätische Ver-kehrsentwicklung" hat anhand der BVM-Echtzeitdatenplattform ("Dashboard") die Daten für alle (Leih-)E-Scooter und E-Bikes analysiert und daraus die ersten Vorschläge für Hotspots im Bereich der Schnellbahnhaltestellen vorgeschlagen. Anschließend hat das Bezirksamt die vorgeschlagenen Standorte überschlägig geprüft.   

 

 

Wandsbek-Gartenstadt

Standort: Lesserstraße / Ostpreußenplatz

 

 


Hinweis W/MR:

Die Umsetzung ist nicht möglich. Der vorgeschlagene Standort liegt auf der direkten Fußverbindung zwischen dem Eingang zur U-Bahn-Station und den Bushaltestellen. Die verfügbaren Flächen sind auf dem kürzlich umgestalteten Platz bereits ausgereizt. Eine Umsetzung ist nur durch den Entfall von Fahrradbügeln oder Parkständen möglich.

 

 

Farmsen

Standort: August-Krogmann-Straße

 

 

Hinweis MR:

Derzeit plant der LSBG im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms den Straßenzug inkl. Nebenflächen neu zu organisieren und umzubauen. Das BA-Wandsbek hat den LSBG darum gebeten, im Rahmen der weiteren Planung neue Abstellflächen für E-Scooter zu finden.

 

 

Wandsbek Markt

Standort: Wandsbeker Markstraße / Schloßstraße

 

 

Hinweis MR:

Der vorgeschlagene Standort auf dem Marktplatz liegt unter Denkmalschutz und kann nicht realisiert werden. An der Wandsbeker Marktstraße müssten Parkstände umgebaut werden, was die die Parkplatzbilanz weiter reduziert. An der Schloßstraße sollte der vorgeschlagene Standort an der Werbesäule ohne großen baulichen Aufwand realisiert werden können.  

 

 

Oldenfelde

Standort: Am Krill

 

Hinweis MR:

Die vorgeschlagenen Standorte westlich und östlich der Bahntrasse können in den Nebenflächen realisiert werden. Die Umsetzung ist teilweise jedoch nur möglich, wenn ein Entfall von Fahrradbügeln stattfindet.

 

 

Berne

Standort: Berner Heuweg / Kriegkamp

 

 

Hinweis MR:

Die Umsetzung ist nur möglich, wenn ein Entfall von Fahrradbügeln oder Parkständen stattfindet.

 

 

Poppenbüttel

Standort: Poppenbüttel

 

 

 

 

Hinweis MR:

Es stehen keine Flächen zur Verfügung bzw. die Umsetzung ist nur möglich, wenn ein Entfall von Fahrradbügeln oder Parkständen stattfindet.

 

 

Weitere Standorte

 

Dem Bezirksamt liegt keine Beschwerdelage zu Hotspots von abgestellten E-Scootern vor, sodass hier keine weiteren Standortvorschläge überprüft werden können.

 

 

4. Zusammenfassung

 

Die Umsetzung der Maßnahmen, besonders an Hotspots, stellt wegen der Knappheit der zur Verfügung stehenden Flächen eine Herausforderung dar. Teilweise können Abstellflächen für E-Scooter nur durch den Wegfall von Fahrradbügeln oder Parkständen im öffentlichen Raum realisiert werden. Es sind aufwendige Abstimmungen erforderlich, um sowohl die verkehrlichen als auch die rechtlichen Belange wie Denkmalschutz, Naturschutz etc. zu prüfen. Wenn die Abstellflächen auf Parkständen errichtet werden sollen, werden zudem möglicherweise bauliche Maßnahmen erforderlich.

 

Die hierfür erforderliche Personalressource ist im zuständigen Fachamt derzeit nicht verfügbar. Die Maßnahme könnte durch einen Beschluss als Nachrücker ins Arbeitsprogramm 2022/2023 aufgenommen werden, wenn hierfür eine Maßnahme benannt wird, die dafür entfällt bzw. zurückgestellt wird. Alternativ kann die Maßnahme ins folgende Arbeitsprogramm 2024/2025 aufgenommen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Aussschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n