21-3187

Absolute Halteverbote in der Holthusenstraße einheitlich regeln und Situation vor Ort verbessern Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.04.2021
Sachverhalt

 

In der Straße Holthusenstraße in 22359 Hamburg-Volksdorf gelten im Bereich zwischen den Straßen Eulenkrugstraße und Rehblöcken auf beiden Straßenseiten verschiedene absolute Halteverbote, die durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet werden. Aktuell sind diese nicht einheitlich geregelt.

 

Insbesondere zwischen den Hausnummern 19-35 werden Fahrzeuge häufig entgegen der Fahrtrichtung, vor Ein- und Ausfahrten oder im Bereich eines Halteverbotes abgestellt. Zudem werden regelmäßig im oder direkt am Kreuzungsbereich Rehblöcken/Holthusenstraße Fahrzeuge abgestellt, die dann das Abbiegen anderer Fahrzeuge sowie das Queren von Fußgängern und Radfahrern erschweren. Es ist zudem zu erkennen, dass den Bereichen auch Fahrzeuge während des Einkaufens im Ortskern abgestellt werden.

 

Ergänzend ist festzustellen, dass die Fahrzeuge der Stadtreinigung Hamburg beim Reinigen durch falsch abgestellte Fahrzeuge behindert werden und so eine effektive Reinigung des Straßensiels nicht möglich ist. Die Ablagerung von Unrat und Laub ist deutlich auch an oder unter länger abgestellten Fahrzeugen erkennbar.

 

Der Regionalausschuss möge beschließen:


 

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Stellen werden gebeten ein einheitliches Halteverbot in der Holthusenstraße zwischen den Hausnummern 19-35 sowie ab dem Bereich Kunstkate (Ecke Eulenkrugstraße 60) bis zu der Tiefgarageneinfahrt der Hausnummern 40/42 auszuweisen und durch die entsprechenden Verkehrsschilder sowie ggf. erforderliche Straßenmarkierungen deutlich kenntlich zu machen und die Einhaltung durchzusetzen.

 

Anhänge

keine Anlage/n