21-3187.1

Absolute Halteverbote in der Holthusenstraße einheitlich regeln und Situation vor Ort verbessern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.05.2021
Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Walddörfer hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 über den Ursprungsantrag (Drs.-Nr. 21-3187) der CDU-Fraktion beraten und diesen in geänderter Form einstimmig beschlossen.

 

In der Straße Holthusenstraße in 22359 Hamburg-Volksdorf gelten im Bereich zwischen den Straßen Eulenkrugstraße und Rehblöcken auf beiden Straßenseiten verschiedene absolute Halteverbote, die durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet werden. Aktuell sind diese nicht einheitlich geregelt.

 

Insbesondere zwischen den Hausnummern 19-35 werden Fahrzeuge häufig entgegen der Fahrtrichtung, vor Ein- und Ausfahrten oder im Bereich eines Halteverbotes abgestellt. Zudem werden regelmäßig im oder direkt am Kreuzungsbereich Rehblöcken/Holthusenstraße Fahrzeuge abgestellt, die dann das Abbiegen anderer Fahrzeuge sowie das Queren von Fußgängern und Radfahrern erschweren. Es ist zudem zu erkennen, dass den Bereichen auch Fahrzeuge während des Einkaufens im Ortskern abgestellt werden.

 

Ergänzend ist festzustellen, dass die Fahrzeuge der Stadtreinigung Hamburg beim Reinigen durch falsch abgestellte Fahrzeuge behindert werden und so eine effektive Reinigung des Straßensiels nicht möglich ist. Die Ablagerung von Unrat und Laub ist deutlich auch an oder unter länger abgestellten Fahrzeugen erkennbar.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:


 

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob die Ausweisung eines einheitlichen Halteverbots in der Holthusenstraße zwischen den Hausnummern 19-35 sowie ab dem Bereich Kunstkate (Ecke Eulenkrugstraße 60) bis zu der Tiefgarageneinfahrt der Hausnummern 40/42 sinnvoll wäre.

 

Anhänge

keine Anlage/n