Protokoll
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport und des Regionalausschusses Harburg - via Skype - unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom 25.01.2021

Ö 1

Vorstellung RISE-Projekt Neugestaltung Sportplatz Außenmühle (Vertreter Bezirklicher Sportstättenbau)

Herr Rosenberger eröffnet die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport und des Regionalausschusses Harburg und begrüßt die Anwesenden.

 

Herr Hentschel weist darauf hin, dass die Thematik Sportanlage Außenmühle letztmalig am 28.03.2019 vorgestellt wurde. Diese stamme aus dem Jahr 1956. Er erläutert detailliert die Sportanlage. Diese werde derzeit von 3 Vereinen und 5 Schulen genutzt. Ursächlich sei dieses Projekt aufgrund der Durchfeuchtigkeitsproblematik gestartet worden. Herr Hentschel hrt aus, dass die Anlage im jetzigen Zustand nicht genutzt werden könne und seit geraumer Zeit, aufgrund eines schulischen Sportunfalls, gesperrt sei. Er informiert, dass im Rahmen des Projektes eine breite Beteiligung von Bürgern, Sportvereinen, Freizeitsportlern, etc. erfolgt sei und ein Großteil der Anregungen in die aktuellen Planungen einbezogen worden ren (siehe Anlage zur Niederschrift).r die Maßnahme seien 2,5 Mio. € veranschlagt.

 

Herr Hentschel übergibt dem Referenten des Bezirklichen Sportstättenbaus das Wort. Dieser informiert über die aktuellen Planungen. Vor dem Hintergrund der Absicherung der zu betreibenden Investitionen sei ein hydrologisches Gutachten erstellt worden. Dieses bestätige, dass von der Außenmühle, durch den Außenmühlendamm, um den entsprechenden Kleinkehren des Damms, Wasser einsickere und somit eine umfassende Drainage nicht ausreiche. Eine Erhöhung der Sportanlage (ca. 30 40 cm) in seiner Gesamtheit und eine daraus resultierende gesamte Überarbeitung, Umgestaltung und Modernisierung sei notwendig. Dies ermögliche, eine moderne und multifunktionale Sportanlage im Sinne von ActiveCity zu generieren, die nicht nur für den Vereinssport, sondern auch für den Freizeit- und Breitensport nutzbar wäre.

 

Der Vertreter des Bezirklichen Sportstättenbaus erläutert anhand einer nicht freigegebenen Präsentation die Detailplanungen. Es solle eine moderne Sportinfrastruktur entstehen, die dem Nutzungsvolumina angepasst sei. D.h. die leichtathletische Wettkampfanlage sei auf den Schulsport ausgerichtet und die Sektoren zum Großspielfeld sollen anderen Nutzungen zugeführt werden, z.B. Streetball- und Basketballfeld sowie anderen Trendsportarten. Hinzu men ein Beachsportbereich sowie eine Kombination einer Kugelstoßanlage verbunden mit einer Bouleanlage. Im Umfeld der Sportanlage seien große Aufenthaltsbereiche mit Tischtennis- und Verweilbereichen vorgesehen. Da es sich um ein RISE gefördertes Projekt handele, seien großgige Öffnungen zur Außenmühle eingerichtet, damit die Sportanlage von den Freizeit- und Breitensportlern wahrgenommen und genutzt werde. Eine beiderseitige, barrierefreie Erschließung solle Dammseitig mit dem Bau von Rampen erfolgen. Der Vertreterhrt aus, dass das Beteiligungsverfahren vom Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamtes Harburg und der steg Hamburg mbH organisiert worden sei. Jedoch nicht alle Ideen und Anregungen der Nutzer in die Planungen aufgenommen werden können, da u.a. die Wohnnachbarschaft (z.B. Seniorenwohnheim) im Umfeld der Sportanlage berücksichtigt werden müsse.

Das Großspielfeld Fußball erhalte im Sinne der Nachhaltigkeit eine neue, recyclingfreundliche Kunststoffrasenoberfläche und die Erneuerung der Flutlichtanlage basiere auf neueste LED-Technik. Planerisch berücksichtige man auch die Thematik Kinderspiel (gemeinsames Training von Geschwisterkindern).

Der Vertreter des bezirklichen Sportstättenbaus informiert über das weitere Planungsverfahren. Frühzeitig seien die Genehmigungsbehörden in der Bezirks- und Behördenverwaltung beteiligt worden. Bei Zustimmung des vorgestellten Entwurfes durch die Ausschussmitglieder könne das Bauantragsverfahren (Anfang//Mitte Februar 2021) eingeleitet werden. Parallel arbeite man u.a. an dem Ausschreibungsverfahren. Man kalkuliere mit einer Bauzeit von mindestens einem Jahr.

Zielsetzung sei es, im Sommer 2021 mit der Maßnahme zu beginnen und die Sportanlage im Sommer 2022 fertigzustellen.

 

Anschließend werden Verständnisfragen beantwortet.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem vorgestellten Entwurf durch den Vertreter des Bezirklichen Sportstättenbaus zu.

 

 

Ö 2 - 20-4162

Antrag CDU betr. Schulweg-Eigenverantwortung von Schülern stärken (Vertreter BSB, Verkehrsdirektion 6, PK 46)

Der Vertreter der Verkehrsdirektion 6 - Verkehrserziehung und prävention - der Hamburger Polizeihrt aus, dass aufgrund der steigenden Zahl an Elterntaxis, es zur stärkeren Verkehrsbelastung und erhöhten Verkehrsgefährdung vor einigen Schulen komme. Jede Hamburger Schule verfüge über einen zuständigen Polizeiverkehrslehrer und einen Stadtteilpolizisten. Diese seien Ansprechpartner für die Schüler, Eltern und Lehrer. Wichtig sei die Prävention, d.h. es werden Gespräche mit Schülern und Eltern vor Unterrichtsbeginn gesucht, um auf etwaige Gefährdungssituationen aufmerksam zu machen und ein nachhaltiges Gefahrbewusstsein zu entwickeln. Polizeiverkehrslehrer nehmen, speziell zu Schuljahresbeginn, an Elternabende teil. Zahlreiche Infoflyer sowie eine entwickelte Infokarte Sicherer Schulweg ohne Elterntaxis“ werden verteilt. Seit 2 Jahren gäbe es eine Aktion „cksicht auf Kinder kommt an“. Es werde geprüft, ob es sinnvoll sei, Haltestellen vor Schulen oder einen Laufbus einzurichten. Bei wiederholter Uneinsichtigkeit werden konkrete Verkehrsverstöße mit Verwarngeldern geahndet. Vorrangig werde aber das persönliche Gespräch gesucht.

r die verkehrserzieherische Erziehung eines Kindes sei es wichtig und notwendig, eine eigenständige Mobilität zu erreichen.

 

Herr Rosenberger erteilt dem Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) das Wort. Dieser ergänzt die Ausführungen des Vertreters der Verkehrsdirektion 6 anhand einer Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift). Infomaterial stelle er bei Bedarf gern zur Verfügung.

 

Ein Vertreter des Polizeikommissariats 46 informiert, dass es sich bei dem zu betrachtenden Zeitraum vor den Schulen lediglich um ein Zeitfenster von 7:45 8:00 Uhr handele.

 

Verständnisfragen werden beantwortet.

Ö 3 - 20-3451.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Erhalt von Sporthallen - Nymphenweg (zur Erledigung)

Ö 4 - 20-4369.01

Stellungnahme zum Gemeinsamer Antrag DIE LINKE und CDU betr.: Harburg für Alle! Verdiente Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bei der bezirklichen Sportlerinnen- und Sportlerehrung berücksichtigen (zur Erledigung)

Ö 5 - 20-4401.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Schulsporthalle Ehestorfer Weg (zur Erledigung)

Frau Wichmann informiert, dass der Schulstandort Ehestorfer Weg nicht für eine Dreifeldhalle mit Tribüne geeignet sei. Die Idee einer Dreifeldhalle mit Tribüne am Schulstandort Sinstorfer Weg aber weiterverfolgt werde. Diesbezüglich sei man mit der Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) und der BSB im Gespräch. Die Schule Sinstorfer Weg nsche eine Zweifeldsporthalle. Daher müsse die Finanzierung der Differenz zur Dreifeldhalle mit Tribüne geklärt werden. Die vorläufige Kostenschätzung ge bei 2,3 Mio. €. Es werde derzeit geprüft, ob diese Summe finanzierbar sei. Eine Zusage sei bisher nicht erfolgt.

Ö 6 - 21-0452.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag DIE LINKE, GRÜNE und SPD betr.: Harburg für Alle! - Verwendung regionaler bzw. ökologischer Produkte in Harburgs (Kita- sowie Schul-)Mensen

Ö 7 - 21-0642

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Werden wir allen gerecht? Schulische Förderung von Kindern mit neurologischen und psychischen Defiziten (Vertreter BSB, Autismusverein, Asklepios Klinikum Harburg)

Herr Rosenberger erteilt der Vertreterin der BSB Stabsstelle Inklusion und Sonderpädagogik - das Wort. Sie führt aus, dass es sich nicht nur um Kinder mit neurologischen oder psychischen, sondern um Kinder mit einem vielfältigen, besonderen Unterstützungsbedarf handele. Der Antrag beträfe speziell Kinder und Jugendliche mit sensorischer Überempfindlichkeit mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder ADHS. In der inklusiven Bildung als auch in den speziellen Einrichtungen sei man gehalten, in allen Lerngruppen auf die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe einzugehen. Diese Einrichtungen können Kinder und Jugendliche und auch die Eltern besuchen, wenn sie einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Trotzdem gäbe es eine leicht wachsende Anzahl an Kindern und Jugendlichen mit psychischen und psychiatrischen Erscheinungsformen. All diese Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich, der im SGB IX verankert sei und es gelte, diesen für die Kinder und Jugendlichen umzusetzen. Diesbezüglich werden die Schulen intensiv im Rahmen von  Dienstbesprechungen, Fortbildungsveranstaltungen oder Vor-Ort-Terminen beraten. Ein weiterer Anlaufpunkt für volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Eltern seien die Ombudstellen, die kostenfreie Beratung anbieten. Durch diese erfolge eine sehr individuelle Beratung bezüglich des Nachteilsausgleichs (z.B.im Hinblick auf zentrale Abschlussprüfungen) bis hin zur Ausgestaltung des pädagogischen oder sonderpädagogischen Förderplans. In besonderen Fällen sei es notwendig, besondere Lösungen zu finden, z.B. für Schüler*innen, die nicht in normal großen Lerngruppen lernen können. Zentral sei die Unterstützung immer gegeben, da es in jedem Bezirk zentrale regionale Bildungs- und Beratungszentren gäbe. Krankgeschriebene Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung durch das Bildungszentrum dagogik bei Krankheit. Eine weitere Form der Unterstützung wäre die Unterbringung in temporären Lerngruppen oder durch ganz spezielle Angebote bei freien Jugendhilfeträgern. Man arbeite diesbezüglich eng mit den Ombudstellen zusammen. Diese seien jedoch nicht Ansprechpartner für Schulen. Die Schulen arbeiten mit den regionalen und hamburgweiten Beratungszentren zusammen.

Die Vertreterin der BSB informiert, dass ein neues ProjektDrei für eins“ an einzelne regionale Bildungszentren gemeinsam mit den Kinder- und Jugendpsychiatrien in Hamburg und der Technikerkrankenkasse aufgelegt werde. Die drei Unterstützungssysteme Schule, Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie arbeiten hier eng zusammen, um eine noch bessere Unterstützung einzelner Schüler gewährleisten zu können.

Die Vertreterin der BSB stelle im Nachgang der Ausschusssitzung eine Präsentation zur Thematik Nachteilsausgleich zur Verfügung (siehe Anlage zur Niederschrift).

 

Herr Rosenberger erteilt der Vertreterin des Autismusvereins das Wort.

Autismus sei ein weitreichendes Spektrum von kaum auffälligen bis kaum integrierbaren und von lernbehinderten bis zu hoch intelligenten Kindern und stelle Eltern und Schulen vor besonderen Herausforderungen. Alle Kinder verbinde, dass die wesentlichen Probleme nicht sichtbar seien. Autismus sei eine der amufigsten angeborenen Behinderung. Offizielle Zahlen gehen auseinander von mindestens 0,65 % bzw. von mindestens 1,0 %. Es werden geeignete Räume und spezifisch ausgebildete Pädagogen benötigt. Wichtig sei, dass sich die Pädagogen auf das Kind einstellen und nicht umgekehrt, damit eine Schullaufbahn überhaupt möglich sei. Die Kinder benötigen eine potential orientierte Lernkultur. Hauptaugenmerk solle auf deren Stärken gelegt werden. Das Thema Autismus sei als Förderschwerpunkt in das Schulgesetz aufgenommen worden. Es sei das Bildungs- und Beratungszentrum eingerichtet worden, welches für die Thematik Autismus zuständig sei. Ziel sei es, r diese Thematik weiter zu sensibilisieren. Die Auswirkungen für betroffene Kinder, z.B. ein Tag ohne Betreuung in der Schule, könne gravierende Einschnitte für das Kind haben. Bei Autismus handele es sich um eine Kommunikationsstörung. Die Schüler seien nicht in der Lage auf sich aufmerksam zu machen, vieles werde erst zuhause sichtbar. Wichtig sei es, intensive Aufklärungsarbeit bei Eltern und nicht betroffenen Schülern zu leisten.

Der Vertreter des Autismusvereins erläutert anhand einer nichtöffentlichen Präsentation die Herausforderungen, z. B der Umgang mit den Behörden. Man habe den Eindruck, dass der Erfolg der Arbeit des Autismusvereins vom Engagement einiger Berdenmitarbeiter abhänge, aber auch von den rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der Eltern.

Problematisch sei der Übergang in die weiterführenden Schulen. Die Unterstützungsleistungen müssen an diesen Schnittstellen neu von den Eltern beantragt werden, was ein hohes Stresspotential für diese mit sich bringe.

 

Forderungen des Autismusvereins seien:

 

        die Bereitstellung von ausreichenden und qualifizierten Ressourcen für Integrations- und Schulbegleitungen,

        rechtskonformes Handeln der Fachbehörden,

        Verpflichtung von Pädagogen zu Fortbildungen,

        Schaffung eines Krisenprogramms für Kinder, die aus dem System gefallen seien,

        Implementierung von Autistenklassen (Pilotprojekt Johannes-Brahms-Gymnasium).

 

Der Vertreter des Autismusvereins stelle ein Extrakt aus der Präsentation dem Ausschuss zur Verfügung (siehe Anlage zur Niederschrift).

 

Verständnisfragen werden beantwortet.

 

 

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Hentschel informiert über Bau- und Sanierungsvorhaben:

 

        Das Bezirksamt habe die Sportanlage Kapellenweg vom Sportverein FC Viktoria einvernehmlich aus einem Sportrahmenvertrag in die eigene, bezirkliche Bewirtschaftung zurück übernommen. Hintergrund sei, dass der Sportverein aufgrund der personellen und finanziellen Belastungen, die mit der Pflege der Sportanlage einhergehen, nicht zurechtkam. Es sei eine zusätzliche Sportplatzwartstelle geschaffen worden, die zeitnah besetzt werden solle. Derzeit sei man dabei, die Sportanlage zu kultivieren, das Umkleidegebäude zu reinigen und Reparaturen vorzunehmen. Aufgrund der Lage der Sportanlage im geförderten RISE-Gebiet Wilstorf/Reeseberg, denke man über eine Grundsanierung nach.

 

        Bis Ende Mai 2021 habe man den Sportplatz Lichtenauer Weg voraussichtlich vollständig zurückgebaut.

 

        In dem Umkleidegebäude auf dem Schulsportplatz Neumoorstück werde eine neue Heizung eingebaut. Die Kosten übernehme GMH.

 

        Das Umkleidegebäude auf dem Sportplatz Marienweg habe fast auf der gesamten Grundfläche ein Feuchtigkeitsproblem. Man gehe davon aus, dass die horizontale Sperre defekt sei. Die erste Bauuntersuchung werde angestellt, um die Kosten ermitteln zu können. Es sei noch in diesem Jahr eine Notsanierung geplant.

 

        Die Sanierung der Rundlaufbahn der Sportanlage Opferberg liege im Zeitplan. Diese Maßnahme sei mit dem Antrag der HNT (TOP 12.16) Flutlichtanlage abgestimmt. Die Maßnahme kann in diesem Jahr begonnen werden.

 

        Der Vorhabenträger zur Sanierung des Sportplatzes Rabenstein habe mit den ersten Maßnahmen begonnen und die für ein Bauantragsverfahren notwendigen Licht- und Lärmgutachten eingeholt. Nach derzeitigem Stand könne der Sportplatz nach den Sommerferien saniert sein.

 

Herr Hentschel informiert über zwei Personalien:

        Herr Aydin sei Regierungsinspektoranwärter und werde drei Monate in der Sportabteilung tätig sein und sich mit der Thematik Überlassung bescftigen.

        Frau Wohldorf werde das Bezirksamt Harburg verlassen, da es sich bei der Sportinfrastrukturanalyse um eine befristete Projektstelle gehandelt habe und diese am 31.01.2021 auslaufe. Zum 01.02.2021 werde sie im Bezirksamt Wandsbek im Fachamt Sozialraummanagement ihre Tätigkeit als Sozialplanerin aufnehmen.

 

Herr Hentschel informiert, dass zum Antrag der CDU, Drs. 21-0632, betr.: Sexueller Missbrauch im Sport, eine Anlage zum Antrag auf bezirkliche Zuwendungen erstellt worden sei (siehe Anlage zum Protokoll). In dieser Vorlage müsse der Antragsteller erklären, dass Schutzkonzepte für Minderjährige eingehalten werden. Das werde ab diesem Jahr bei den Antragstellern r zukünftige Anträge auf Gestaltungsmittel abgefragt.

 

 

 

Ö 9

Verschiedenes

Es werden keine Themen angesprochen.