Zu Beginn der Tagesordnung verliest der Vorsitzende den Text zur Verpflichtung der Zubenannten Bürgerinnen und Bürger und macht Herrn Neuwirth und Herrn Hens auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg in der geltenden Fassung und die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam. Er bittet sie, sich mit dem Inhalt der §§ 5 - 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes sowie der §§ 203 - 205, 331 - 334 und 353b des Strafgesetzbuches vertraut zu machen und danach zu handeln. Herr Hens und Herr Neuwirth werden zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Ein Vertreter des Polizeikommissariats 46 (PK 46) teilt mit, dass die Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt Weusthoffstraße / Denickestraße Ende der 45. Kalenderwoche beendet wurden. Am heutigen Tage sei wie verabredet ein statistisches Messgerät im Einmündungsbereich des AKH an einem Verkehrsträger montiert worden. Die erhobenen Zahlen lägen noch nicht in Gänze vor. Allerdings sei in dem Messzeitraum eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 28 km/h durch Kfz erfasst worden. Sobald die endgültigen Ergebnisse der Verkehrsschauen und -erhebungen vorlägen und ein Abgleich zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern erfolgt sei, können Aussagen über mögliche Maßnahmen getroffen werden.
Der Ausschuss bringt unverkennbar zum Ausdruck, dass mit dem Wegfall des 60 Jahre bestehenden Fußgängerüberweges an der Kreuzung Eißendorfer Pferdeweg nach den Umbaumaßnahmen mit einer Fahrbahnverbreiterung eine deutliche Verschlechterung für die Fußgänger eingetreten sei. Insbesondere wegen der Nähe zum Krankenhaus müssten besondere Maßnahmen ergriffen werden und insofern eine Fußgängerquerung erneut hergestellt werden.
Herr Swensson macht darauf aufmerksam, dass eine Gefahrenlage nicht existiere. Weder die Unfallzahlen in der Vergangenheit, noch während des Umbaus bzw. direkt danach würden einen Hinweis darauf geben, dass ein besonderer Fokus auf den Fußverkehrin dem Bereichgerichtet werden muss.
Er verdeutlicht, dass sich der Fußgängerüberweg bereits vor dem Umbau in einer 30er Zone befunden habe und er damit in einem Bereich gewesen sei, in dem der Verkehr seit langem geschwindigkeitsreduziert gewesen sei. Im Weiteren habe die Fahrbahn für die Schleppkurve des Busses erheblich verbreitert werden müssen.An der Stelle einen Fußgängerüberweg erneut einzurichten wäre aufgrund der Straßenbreite von 14 Metern für eine Überquerung der Straße zu lang geworden und hätte keinen Sicherheitsvorteil ergeben.
Man habe sich jedoch anhand der Beschwerdelage mit der Situation planerisch befasst.Im Zuge der Prüfung des Eißendorfer Pferdewegs für die Schaffung einer 30er Zone,werde überlegt, wie in dem Bereich des Krankenhauses in Höhe der Bushaltestelle eine Verbesserung für eine Fußverkehrsquerung machbar ist. Insbesondere mit dem Ziel, die Bushaltestelle besser anzubinden.
Sollten die Zahlen der Verkehrsschau/-zählung die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ermöglichen, könnte dies verfolgt werden.Ansonsten könnte eine Querungshilfe (Sprunginsel) als Serviceangebot zum Einsatz kommen.
Für den Verkehr entlang der Denickestraße im Bereich der aufgeweiteten Einmündung in Richtung Krankenhaus,seien in Zusammenhang mit dem Umbau Querungsmöglichkeiten über die Denickestraße geschaffen worden. Die Schüler könnten die südlich gelegene Schule erreichen, ohne den Eißendorfer Pferdeweg überqueren zu müssen..
Der Ausschuss betont nochmals eine adäquate Lösung zur Verbesserung der jetzigen Situation herbeizuführen. Der Vertreter der Polizei sichert zu, die Ergebnisse der Verkehrsschau/-zählung in einer der nächsten Sitzung vorzustellen.
Der Antrag wird vertagt.
Die schriftliche Stellungnahme sei auf Basis der Aussagen von der Autobahn GmbH erstellt worden. Allerdings sei die Fachbehörde im zweiten Absatz des Petitums darum gebeten worden, über eine Freigabe des nördlich verlaufenden Autobahnbegleitweges für den Fuß- und Radverkehr einzutreten.Darüber sei in der vorliegenden Antwort keine Stellung genommen worden. Die Verwaltung möge bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Rückfrage halten, ob dazu Verhandlungen mit den Eigentümern aufgenommen worden seien. Falls nicht sollte der Grund genannt werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss gibt einstimmig die Zustimmung zur Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Die Beantwortung der von Herrn Cordes an die Verwaltung per Email gesendeten Fragen zu den Baumaßnahmen, wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung im Januar 2025 dem Ausschuss schriftlich vorlegen.
Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden, grundsätzlich detaillierte Einzelfragen schriftlich zur Beantwortung an die Verwaltung zu richten. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Ausschuss, seien weiterhin in der Sitzung zu stellen.
Der Ausschuss erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden und nimmt von der Liste der Baumaßnahmen Kenntnis.
Bezugnehmend auf den Vortrag durch die Technische Universität Hamburg vom 15.11.2024 zur Machbarkeit einer Westquerung der Elbe in Hamburg, wird der Antrag für erledigt erklärt.
Die dort vorgestellte Präsentation wurde dem Ausschuss am 21.11.2024 per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Es liegt nichts vor.
Radfahrer würden von Heimfeld in Richtung Eißendorf kommend kurz vor der o. g. Kreuzung auf einen Radfahrstreifen geleitet und erst hinter der Bushaltestelle wieder auf den Radweg geführt. Dies führe bei den Radfahrern zur Verwirrung, da sie bei Halten eines Busses diesen im Mischverkehr überholen oder dahinter warten müssten.
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zur nächsten Sitzung des Ausschusses gebeten.
Herr Bartels ergänzt, dass auch Stände des Wochenmarkts diese Markierungen teilweise nicht beachten würden.
Die Polizei wird die Situation vor Ort prüfen und in der Januar-Sitzung berichten.