21-3725.01

Stellungnahme Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Einschränkungen für Radfahrende im Zuge des Brückenbaus über die A26 West reduzieren

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 21.11.2024 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 3

Sachverhalt

Im Zuge der Bauarbeiten für die A26-West werden Fuß- und Radverkehr überdurchschnittlich und unverhältnismäßig benachteiligt.

Dies betrifft sowohl viele Fahrradpendler*innen aus Neugraben-Fischbek und Neu Wulmstorf, die beispielsweise in Neuenfelde oder Finkenwerder arbeiten, als auch Menschen aus Neuenfelde, Cranz und Rübke, die zur S-Bahn oder für Besuche oder Erledigungen nach Neu Wulmstorf oder Neugraben-Fischbek möchten.

Nach Ausführungen der DEGES im Mobilitätsausschuss in Neu Wulmstorf im Februar 2024 kann die fehlende Brücke der L235 zwischen Neu Wulmstorf und Rübke wohl erst 2025 gebaut werden. Während Kfz an der Autobahnauffahrt vorbei über die künftige Autobahnfahrbahn fahren dürfen, ist dies zu Fuß Gehenden und Radfahrenden verboten.

Zudem soll im Zuge des Brückenbaus entlang der Freizeitwegeverbindung Elstorfer Heuweg zum Nincoper Moorweg die derzeit mögliche Durchfahrt über die Baustelle für einige Monate gesperrt werden. Zu Fuß Gehende und Radfahrende haben dann legal nur zwei Möglichkeiten, die Autobahn(-Baustelle) in Nord-Süd-Richtung zu überqueren und diese liegen fast zehn Kilometer auseinander: im Westen über die bereits bestehende Autobahnbrücke Brockmanns Weg oder im Osten über die Francoper Straße.

Zugleich sind auch in Ost-West-Richtung zwischen Rübke und Francop alle Verbindungen unterbrochen, z.B. für die Personen, die in Richtung Francop oder zur Fähre in Finkenwerder fahren möchten.

Der nördliche Autobahnbegleitweg ist schnurgerade, bereits fertiggestellt und asphaltiert. Leider ist er von Toranlagen versperrt, weil die anliegenden Grundstückseigentümer*innen hier keinen Durchgangsverkehr wünschen. Diese ideale Radverkehrsverbindung zu sperren, wäre eine große Einschränkung für Fahrradfahrende und Fußnger*innen.

Die alte Verbindung Neuenfelder Hinterdeich / Francoper Hinterdeich vom Elstorfer Heuweggraben südlich der neuen A26 West in Richtung Osten endet kurz vor der Francoper Straße an der Autobahnbaustelle und hat keinen Übergang zur Francoper Straße.

Petitum/Beschluss

Petitum

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, mit den Fachbehörden und der DEGES Möglichkeiten zu erörtern, wie die Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr im Zuge der Brückenbauarbeiten über die A26 West durch ggf. auch provisorische Maßnahmen reduziert werden können, und diese möglichst bald umzusetzen.

Dabei soll auch eine provisorische Führung des Radverkehrs parallel zum Kfz-Verkehr über die Autobahnzufahrt bei entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung und ggf. Trennung der Spuren geprüft werden.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde aufzufordern, mit den anliegenden Bauern in Verhandlungen über eine Freigabe des nördlich verlaufenden Autobahnbegleitweges für den Fuß- und Radverkehr zu treten. Dieser kann u.a. durch abschließbare Poller gegen unbefugtes motorisiertes Befahren gesichert werden. Diese Verbindung sollte unbedingt dauerhaft, auch nach Fertigstellung der Autobahn, erhalten bleiben.

Ebenfalls ist zu prüfen, ob zumindest für die Zeit der Sperrung der derzeitigen Querungsmöglichkeit (auf Höhe des Elstorfer Heuweggrabens über den Neuenfelder Hinterdeich / Francoper Hinterdeich)  eine vergleichbare Baustellenquerung vom südlichen zum der nördlich verlaufenden Autobahnbegleitweges für den Fuß- und Radverkehr hergestellt werden könnte.

Über die Bemühungen soll der Ausschuss für Mobilität und Inneres informiert werden, ggf. auch schriftlich

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende        21.10.2024

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-3725) wie folgt Stellung:

 

 

Die Zuständigkeit für das Projekt A 26-West ist in Hamburg am 01.01.2020 und in Niedersachsen am 01.01.2021 vollständig von der jeweils durch die zuständige Landesbehörde wahrgenommenen Auftragsverwaltung für den Bund auf die bundeseigene Autobahngesellschaft übergegangen. Die Beantwortung erfolgt daher auf Grundlage von Auskünften der Autobahn GmbH des Bundes.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, mit den Fachbehörden und der DEGES Möglichkeiten zu erörtern, wie die Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr im Zuge der Brückenbauarbeiten über die A26 West durch ggf. auch provisorische Maßnahmen reduziert werden können, und diese möglichst bald umzusetzen.

 

Dabei soll auch eine provisorische Führung des Radverkehrs parallel zum Kfz-Verkehr über die Autobahnzufahrt bei entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung und ggf. Trennung der Spuren geprüft werden.

 

Provisorische Maßnahmen über die aktuell im Bau befindliche A 26 hat die DEGES GmbH mehrfach geprüft. Die Flächenverfügbarkeiten im Zusammenhang mit den Anforderungen der Baustelle (Bauabwicklung, Baustellenverkehr etc.) ermöglichen leider keine provisorische Querung für den Radverkehr.

 

Die Setzungen am Überschüttkörper für die Anrampungen des Bauwerks am Neuenfelder Hinterdeich haben mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch genommen. Inzwischen sind diese abgeklungen, und die DEGES GmbH hat mit dem Bau begonnen. Derzeit ist davon auszugehen, dass Anfang des zweiten Quartals des Jahres 2025 das Bauwerk Neuenfelder Hinterdeich für den Radverkehr freigegeben werden kann.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde aufzufordern, mit den anliegenden Bauern in Verhandlungen über eine Freigabe des nördlich verlaufenden Autobahnbegleitweges für den Fuß- und Radverkehr zu treten. Dieser kann u.a. durch abschließbare Poller gegen unbefugtes motorisiertes Befahren gesichert werden. Diese Verbindung sollte unbedingt dauerhaft, auch nach Fertigstellung der Autobahn, erhalten bleiben.

 

Der Bau der A 26 West erfolgt auf Grundlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und auf den darin definierten Flurstücken. Der benannte Unterhaltungsweg befindet sich auf Privatgrund. Die Nutzung des Weges ist über Dienstbarkeiten geregelt und nur den Anliegern und dem Hauptentwässerungsverband vorbehalten.

 

 

  1. Ebenfalls ist zu prüfen, ob zumindest für die Zeit der Sperrung der derzeitigen Querungsmöglichkeit (auf Höhe des Elstorfer Heuweggrabens über den Neuenfelder Hinterdeich / Francoper Hinterdeich) eine vergleichbare Baustellenquerung vom südlichen zum der nördlich verlaufenden Autobahnbegleitweges für den Fuß- und Radverkehr hergestellt werden könnte.

 

Die Möglichkeit einer solchen Querung wurde von der DEGES GmbH geprüft. Sie ist unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Sicherheit im Baufeld nicht umsetzbar.

 

 

Gez. Böhm

F.d.R. Martens (IS 118)

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