Frau Hentzien berichtet ergänzend zur Vorlage der Verwaltung:
Die Fachbehörden (FB) veranschlagten Rahmenzuweisungen (RZ), die dann auf die 7 Bezirksämter aufgeteilt werden. Für die Verteilung wurde im Vorfeld ein Schlüssel entwickelt, der mit Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung abgestimmt wurde. Der bezirkliche Anteil ist gem. BezVG im nächsten Schritt pro Rahmenzuweisung auf Maßnahmen aufzuteilen. Diesen Schritt bezeichnet man als Spezifiaktion. Die Bezirksversammlung (BV) habe damit das Entscheidungsrecht zu sagen, auf welche Untermaßnahmen verteilt werden soll. Grundsätzlich bestehe z.B. aber auch die Möglichkeit, nur eine einzige Maßnahme zu beschließen. Eine Umverteilung zwischen den RZ sei in diesem Schritt nicht möglich.
Die Spezifikation sei Voraussetzung dafür, dass die Verwaltung überhaupt etwas ausgeben darf. Solange diese nicht stattgefunden habe, sei die Verwaltung nicht handlungsfähig. Zudem sei die Verwaltung an die Beschlüsse der BV Cent-genau gebunden. Damit für Bagatellfälle nicht jedes Mal die BV befasst werden müsse, habe die Verwaltung in die Vorlage zur Spezifikation mit aufgenommen, dass die Verwaltung bei Abweichungen bis zu 10 % selber entscheiden dürfe. Erst wenn diese überschritten werde, müsste die Verwaltung eine neue Vorlage für die BV einbringen und darüber eine Entscheidung einholen. Die Deckung sei auch nur innerhalb einer Rahmenzuweisung möglich.
Die Spezifikation sei ein Instrument der Planaufstellung. In dieser Phase sei eine Verschiebung in andere Rahmenzuweisungen oder ein Austausch nicht möglich. Leider seien alle Rahmenzuweisungen nicht wirklich auskömmlich ausgestattet. Der Bezirk melde natürlich seine Bedarfe an, die FB seien aber auch an die Eckwertvorgabe des Senates gebunden und deshalb nicht immer in der Lage, ausreichend Budget zur Verfügung zu stellen. Insofern müsse der Bezirk mit dem Anteil auskommen, der ihm von den FB zugewiesen worden sei.
Wenn die Spezifikation stattgefunden und das Bewirtschaftungsjahr angefangen habe, dann gebe es Deckungsfähigkeiten zwischen Rahmenzuweisungen, über die die BV entscheiden könne. Zwischen allen RZ, egal aus welcher Fachbehörde sie kommen, könne die BV Verschiebungen bis zu 5 % des Ansatzes vornehmen, ohne eine Fachbehörde beteiligen zu müssen. Bis 15% mit Zustimmung der Fachbehörden, wenn verschiedene Fachbehörden betroffen seien und bis zu 20%, wenn die betroffenen RZ nur aus einer FB kommen.
Dieser Schritt kann aber erst nach Beginn der Bewirtschaftung erfolgen.
Anschließend geht sie am Beispiel der RZ Forst ausführlich auf die Vorlage der Verwaltung ein (Anlage 15):
Für die Spezifikation seien die Planwerte für 2021 und 2022 entscheidend, die in die Revierförstereien, den zentralen Forstdienst und Ausbildung Forsten aufgeteilt werden sollen. Zum Vergleich werde auch der Ansatz des Vorjahres (2020) dargestellt und traditionell erhalte die BV auch das Ergebnis des Vorvorjahres (2019), um die Bedarfslage zu zeigen. Das Ergebnis für 2020 liege der Verwaltung voraussichtlich erst Ende März vor. Leider fehle eine Erläuterung der Verwaltung, warum Planwert und Ist-Ergebnis in manchen Fällen enorm abweichen könnten. Dies sei z.B. der Fall, wenn zum Planwert auch Restmittel aus dem Vorjahr übertragen wurden oder zusätzlich einmalige Zahlungen wegen besonderer Situationen geflossen seien (z.B. für die Beseitigung von Unwetterschäden). Die Verwaltung werde die Vorlagen diesbezüglich in Zukunft detaillierte fassen, um die dargestellten Beträge besser nachvollziehen zu können.
Nachfrage zu den Kosten für die Straßenbäume (Anlage 7):
Die Fachbehörde habe die Kosten für die Straßenbäume und Friedhöfe aus der RZ herausgelöst. Sie habe das Recht zu entscheiden, was sie der RZ zur Verfügung stelle und was nicht. Die Mittel werden in der Regel in anderer Form zur Verfügung gestellt, entweder als Zweckzuweisung oder sie kommen über ein Programm wieder an die Bezirksämter zurück.
Nachtrag der Verwaltung: Die Straßenbäume werden aus einem Zentralen Programm finanziert. Die Zentralen Programme werden nicht im Vorbericht der Bezirksämter ausgewiesen und eine Mitbestimmung der BV entfällt bei der Höhe oder der Aufteilung zwischen den Bezirken. Da im Vorbericht des Bezirkes nichts und im Einzelplan der BUKEA dazu nur eine Summe des Zentralen Programms steht, ist es ein wenig intransparent.
Herr Wehmeyer erinnert einleitend an die letzte Sitzung am 16.02.21, in der die Grundzüge des Klimaschutzkonzeptes und des dazugehörigen Maßnahmenkatalogs (Entwürfe) vorgestellt wurden. Es habe dazu einen intensiven Austausch und auch einige Anregungen und Forderungen von den Ausschussmitgliedern gegeben, bestimmte Bereiche stärker zu berücksichtigen und Prioritäten zu setzen.
Herr Stolzenburg ergänzt, beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) sei eine neue Abteilung geschaffen worden und man werde in Zukunft häufiger hier im Ausschuss bei klimarelevanten Themen dabei sein und berichten.
Der Entwurf des Konzeptes liege heute zur Beschlussfassung vor.
Dies sei aber nur ein Baustein der bezirklichen Klimastrategie. Aus dem Hamburger Klimaplan, dem Klimaschutzgesetz und weiteren übergeordneten Strategien entstände eine Vielzahl von weiteren Handlungsansätzen, die hier im Bezirk konkretisiert und umgesetzt werden müssten. Neben den Klimaschutzbelangen würden auch die Anpassungsstrategien und daraus folgende Maßnahmen im Fokus der täglichen Arbeit stehen.
Er spricht an dieser Stelle seinen Dank an das beauftragte Planerkonsortium aus, die den Baustein des Klimaschutzkonzeptes vorbereitet und ausgearbeitet hätten.
Herr Rutschewski informiert mittels einer Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) über die Abteilung Klima und Energie und erläutert den Kontext zum Klimaschutzkonzept:
Im März 2018 sei der Projektantrag für die Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes beim Projektträger Jülich (PTJ) und der damaligen BUE eingereicht worden, der erst im Januar 2019 vom PTJ bewilligt worden sei. Das folgende umfängliche Ausschreibungsverfahren sei bis November 2019 gelaufen. Im Januar 2020 konnte man endlich starten und im März 2020 kam die Pandemie, sodass die Akteursbeteiligung nicht wie eigentlich geplant durchgeführt werden konnte.
Das Klimaschutzkonzept sei jetzt fertiggestellt und der Bewilligungszeitraum laufe Ende des Monats auch ab. Die Verwaltung erhoffe sich mit dem Beschluss dieses Ausschusses zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, dass ein Förderantrag für eine Klimaschutzmanagement-Stelle an die PTJ gestellt und spätestens 2022 besetzt werden könne.
Ressourcenplanung
- Im April 2020 seien 11 Stellen für die Umsetzung des Hamburger Klimaplans bei der BUKEA beantragt worden (unabhängig vom IKK).
- Davon seien 3 Stellen bewilligt worden.
- Die Verwaltung werde weitere Projektstellen beantragen und mit dem heutigen Beschluss des IKK habe man die Möglichkeit, eine/n Klimaschutzmanager*in zu bekommen.
Einwerbung Projektmittel
Die Verwaltung bewerbe sich derzeit auf Klimamittel 2021/2022, eine Entscheidung dazu werde in der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende getroffen. Beispielhaft erläutert Herr Rutschewski zwei Maßnahmen, für die diese Mittel vorgesehen sind.
Organisation
Die Abteilung Klima und Energie sei bei Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung angesiedelt, regiere aber fachlich in die anderen Dienststellen hinein (Matrixorganisation).
Erfolgskontrolle
Es sei angedacht, im KUV quartalsweise zu berichten. Auch innerhalb der Verwaltung gebe es einen Steuerungskreis Klima, an dem Dezernenten und Fachamtsleiter teilnehmen.
Handeln: Das vorliegende IKK zeige den Bestand auf und werde sich fortschreiben. Nicht alle Inhalte könnten wegen verschiedener Hemmnisse umgesetzt werden, andererseits würden neue Bereiche hinzugefügt und dann auch Bestandteil des Klimaschutzmanagements. Mit der Fortschreibung des IKK müssten auch die Ziele unter Einbeziehung der Vorgaben der Fachbehörden neu justiert werden.
Ein Vertreter der ZEBAU GmbH informiert, er wolle heute auf weitere Aspekte eingehen, die in der letzten Sitzung noch nicht vorgestellt wurden und außerdem zu den Fragen aus der vorherigen Sitzung entsprechende Antworten geben. Er stellt die auch anwesenden Vertreter des Planerkonsortiums vor: ein Vertreter von Averdung Ingenieure & Berater GmbH und Vertreter SBI Beratende Ingenieure für Bau – Verkehr- Vermessung GmbH.
Folgend berichtet er anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift):
Einordnung IKK
- Das IKK solle eine „strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten“ im Bezirk sein.
- Es solle Grundlage bieten für weitere konkretisierende Schritte und diese auch schon benennen (lokale Teilkonzepte, Machbarkeitsstudien,…)
- nur im begrenzten Rahmen konkrete Einzelmaßnahmen vorbereiten
- Betrachtung des gesamten Bezirkes
- Ermittlung von gesamtbezirklichen Potenzialen und Maßnahmenansätzen
Graphische Einordnung
FHH Hamburg Klimaplan
Bezirk Bezirkliches Klimaschutzkonzept
Quartier Energetische Quartierskonzepte
lokale Teilkonzepte
Maßnahmen Machbarkeitsstudien
Maßnahmenentwicklung
Für den Bezirk Harburg wurden lt. Auftrag folgende thematische Schwerpunkte gesetzt:
Besonderheit des Klimaschutzkonzeptes Harburg:
Beim Klimaschutzkonzept gehe es (Folie 5) insbesondere darum, welche Aufgaben bzw. welche Initiativen das Bezirksamt initiieren könne. Zur Umsetzung des Konzeptes sei eine Personalstelle vorgesehen, die zunächst auf 3 Jahre befristet sei mit einer Verlängerungsoption von weiteren 2 Jahren. Der Planungshorizont belaufe sich daher zunächst auf 5 Jahre. Trotzdem sei eine Szenarienentwicklung bis 2030 und 2050 Ziel des Klimaschutzkonzeptes um darzustellen, ob die Klimaschutzziele auf nationaler und lokaler Ebene erreicht werden könnten.
Aufgrund der begrenzten Ressourcenunterstützung sei es notwendig, mit den bereits bestehenden Strukturen zu arbeiten. Konkret bedeute dies, die Aufgabenteilung, die es in der Stadt Hamburg bereits gebe, mit zu berücksichtigen und einzubinden, um Doppelarbeit zu vermeiden und die bestehenden Ressourcen effizient einzusetzen.
Der wegen der Schwerpunktsetzung nicht so detailliert ausgearbeitete Bereich Klima-Kommunikation werde federführend bei der Leitstelle Klima mit der Kampagne #moinzukunft bearbeitet. Trotzdem müsse es Aufgabe des zukünftigen Klimaschutzmanagements (KSM) sein, mit den bestehenden Institutionen zu kooperieren und Netzwerke zu bilden. Dazu gehöre auch auf lokaler Ebene Harburg21.
Mittels einer bildlichen Darstellung (Folie 8 - 11) zeigt der Vertreter von ZEBAU Hamburg die Potentiale auf. Zusammengefasst könne festgestellt werden, dass Potentiale definiert oder mit weiteren Annahmen hinterlegt werden konnten, die vom Basisjahr 2018 bis 2050 zu einer CO2 –Reduktion von 84 % führen könnten.
Zu den in der letzten Sitzung aufgeworfenen Fragen (Folie 13):
Prioritäten
Das Planerkonsortium habe sich bewusst gegen Prioritäten entschieden, da aus ihrer Sicht bei der Maßnahmenentwicklung die wirklich relevanten und großen Potentiale untersucht und in den Maßnahmenplan aufgenommen wurden. Deshalb sei ihre Botschaft, dass alle Maßnahmenansätze gleichzeitig und relativ kurzfristig angegangen und weiter verfolgt werden müssten. Auch, weil man bei der Umsetzung der städtischen Klimaschutz-Ziele dem Plan hinterher hänge.
Eine Priorisierung ergebe sich im weiteren Verlauf und bei der Konkretisierung von selbst, denn diese sei abhängig von:
- den bestehenden Ressourcen auf bezirklicher Ebene als auch durch die Ressourcen, die durch den Hamburg Klimaplan zur Verfügung gestellt würden für den Bezirk
- konkreter technischer Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit
- Vorgabe der Fachbehörden (z.B. Senko Klimaschutz und Mobilitätswende)
- Entscheidung der Bezirkspolitik
- Mitwirkungs- und Umsetzungsbereitschaft der Akteure
Beteiligung
Die Umsetzungsbereitschaft (Folie 14) sei im Rahmen der Beteiligung sehr detailliert und in vielen Einzelgesprächen abgefragt und eruiert worden. Der Vertreter von ZEBAU erinnert in diesem Zusammenhang an den großen Zeitdruck, da im Rahmen des Förderzeitraums sehr spät mit der eigentlichen Konzepterstellung begonnen werden konnte. Durch die Pandemie seien viele Beteiligungsformate ausgefallen oder mussten mehrfach organisiert werden. Trotzdem hätten ca. 60 Einzelgespräche stattgefunden und man hätte auch an weiteren Vernetzungstreffen teilgenommen. Dennoch könne dies für die Zukunft nur eine Grundlage sein. Es sei auch ein Wunsch der Politik gewesen, dass darauf aufbauend noch eine Stakeholderanalyse im Rahmen des Klimaschutzmanagements erfolgen solle.
Statt einer Prioritätensetzung habe man Empfehlungen für erste Umsetzungsschritte gegeben (Folie 15). Empfehlungen, weil diese sowohl von der Politik als auch von den Möglichkeiten der Verwaltung abhängen würden. An erster Stelle stehe die Beantragung der Stelle des Klimaschutzmanagements, weil diese Stelle Grundlage für viele weitere Aktivitäten sei, gerade im Bereich der Kommunikation und der Netzwerkbildung.
Mit dem heutigen Beschluss des IKK treten mit sofortiger Wirkung die Ziele und Leitlinien in Kraft, die in das Konzept mit aufgenommen worden seien. Dazu gehöre u.a. auch, dass z.B. bei größeren Bauvorhaben ein Energie- oder Mobilitätskonzept mitgedacht und mitentwickelt werden sollte, welches dann als Grundlage für die weitere Arbeit und Entwicklung auf unterschiedlicher Ebene und bei verschiedenen Projekten diene.
Empfehlung erste Umsetzungsschritte
Ein weiterer wichtiger Punkt aus Sicht des Planerkonsortiums sei, dass die Teilkonzepte möglichst frühzeitig starten sollten mit entsprechender Beantragung der Fördermittel.
Die Empfehlungen für den Maßnahmen- und Zeitplan müssten regelmäßig nachgeführt und aktualisiert werden. Diese seien abhängig von der Verfügbarkeit der weiteren Gutachten und Personalmittel sowie der Sach- und Projektmittel des Hamburger Klimaplans. Außerdem müsse der Maßnahmenkatalog laufend fortgeschrieben werden.
Controlling
Das Controlling solle in Anlehnung an den Hamburger Klimaplan erfolgen, obwohl dies auch dort immer noch weiter entwickelt werde. Zudem müsse es umsetzbar sein durch die eine Stelle des Klimaschutzmanagements.
Dafür gebe es unterschiedliche Herangehensweisen:
- Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz auf Bezirksebene (Excel-Tabelle)
- es müsse vom KSM leistbar sein
- Anfrage von Verbrauchswerten bei Versorgern und Nutzern
- Zyklus: alle drei Jahre bzw. zum Ende des Förderzeitraumes (Vorschlag)
Zudem gebe es die Möglichkeit, die Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog durch die „Botton-Up-Methode“ detailliert zu kontrollieren und zu evaluieren.
Die Abschlussveranstaltung sei aufgrund des Hinweises der Politik in der letzten Sitzung verlegt worden auf den 25. März 2021, 18 bis 20:30 Uhr, zu der alle herzlich eingeladen seien.
Die Vorsitzende bedankt sich im Namen des Ausschusses bei den Referenten und merkt an, mit den heutigen Vortrag sei deutlich geworden, warum sich das Konzept stark auf Industrie und Gewerbe und Fernwärme in den Maßnahmen konzentriere, weil es im Gegensatz zur Bevölkerung einen großen Teil bei der CO2-Reduzierung einnehme. Dennoch sollten die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg auch mitgenommen werden.
Herr Stolzenburg weist darauf hin, dass man sich jetzt in der Phase befinde, wo aus allen vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. Strategieansätzen Projekte entwickelt werden müssten.
Und zwar nicht nur aus dem IKK heraus, sondern aus allen Ansätzen, die verfolgt würden. Dies geschehe enger Abstimmung mit der Politik, aber auch mit den Harburger Bürgerinnen und Bürgern. Der Verwaltung sei es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess mitzunehmen.
Herr Marek bedankt sich dafür, dass der Punkt Anpassung an den Klimawandel im Konzept nochmal überarbeitet wurde. Die neue Fassung sei viel konkreter und benenne eine Menge von Einzelmaßnahmen. Wo er allerdings bedenken habe, sei der Stellenanteil, der für die Umsetzung des Konzeptes vorgesehen sei.
Herr Rutschewski stimmt den Ausführungen von Herrn Marek bezüglich des großen Aufgabenbereichs und den dafür knapp bemessenen Stellen zu. Deshalb müsse priorisiert werden. Im Bezirksamt hätten die Dienststellen unterschiedliche Schwerpunkte und die Abteilung Klima und Energie habe eine koordinierende Funktion. Kollege*innen müssten an die Klimathematiken herangeführt werden, die nicht originär beim Fachamt SL angesiedelt seien. Herr Wehmeyer ergänzt, nach seinem Verständnis müssen die Klimathemen auch von den bestehen Personalstellen in den jeweiligen „regulären“ Aufgabenbereichen mitgestaltet, mitgedacht und mitbearbeitet werden.
Auf Nachfrage von Frau Oldenburg informiert Herr Rutschewski, bis auf den Bezirk Bergedorf, der als Federführer mehr Stellen bekommen habe, hätten alle Bezirke 3 Stellen bekommen. Mittel für die Projekte würden derzeit aus „Töpfen“ der Stadt Hamburg und aus Bundesmitteln akquiriert. Die Bezirke kommunizieren untereinander sehr aktiv und es gebe eine Leitungsrunde, wo Themen angesprochen werden, die alle Bezirke bewegen.
Dem Zusatzbeschluss der Koalition stimme die Verwaltung in großen Teilen zu, können aber aufgrund der Personalstärke keine zeitliche Zusage zu den dort aufgeführten Fristen geben.
Ein Vertreter von Harburg21 berichtet anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) über die Historie des Harburger Nachhaltigkeitspreises:
Begonnen habe alles mit einem Vorschlag von Harburg21, der dann von der Bezirksversammlung 2012 beschlossen wurde, nämlich jährlich einen Nachhaltigkeitspreis auszuschreiben mit dem Motto „Mit gutem Beispiel voran. Für Harburg. Für Alle. Für heute und morgen.“ Organisiert werde der Preis bis heute von Harburg21, die Ausschreibung werde vom Bezirksamt durchgeführt.
Preisgeld
2013 1.550 Euro (BV)
2014 – 2018 2.000 Euro (BV)
2019 5.000 Euro (BV & Sparda-Bank)
Gesamt-Preisgeld 16.500 Euro
Welches Projekt habe die besten Chancen?
Das Projekt sollte Vorbild-Charakter haben, möglichst etwas neues sein und möglichst die Idee von Nachhaltigkeit, nämlich ökologische, soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigen. Es sollte lokale und/oder eine globale Perspektive einnehmen und nach Möglichkeit viele Menschen mit einbeziehen.
Wer darf mitmachen?
Von der Einzelperson bis hin zur Institution könne jede/jeder dabei sein, sofern das Projekt aktiv in Harburg betrieben werde und/oder auch hier angesiedelt sei.
Von 2013 bis 2019 habe es 128 unterschiedliche Projektbewerbungen gegeben. Dahinter steckten 83 Projektträger*innen.
Die Bewerber*innen kamen aus folgenden Bereichen:
Bildung & Forschung (66 Projekte)
Zivilgesellschaft & NGO (44 Projekte)
Wirtschaft & Handwerk (18 Projekte)
Spitzenreiter bei den Bewerbungen seien das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Harburg und die Berufliche Schule Harburg (BS 18) mit jeweils 8 verschiedenen Projekten, die in der Zeit von 2013 – 2019 eingereicht wurden.
Die Themenpalette der Projekte sei sehr vielfältig (Folie 8), wobei diese miteinander verzahnt seien. Wenn man dies in die globalen Entwicklungsziele übersetzte, dann fehlten von den insgesamt 17 Zielen nur 3.
Die Jury setzte sich aus Vertreter*innen aus Harburg zusammen:
Verwaltung (Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt)
Kommunalpolitik
Bildung & Forschung (nicht TUHH!)
Wissenschaft
Bundesverbände
NGOs & Zivilgesellschaft
In den letzten sieben Jahren habe es insgesamt 21 Preisträgerinnen und Preisträger gegeben, in jedem Jahr also 3 Gewinnerinnen und Gewinner.
Erfahrungen
Es sei ein gewisser Einsatz erforderlich, um die vorgenannten Bewerbungszahlen zu erreichen. Es müsse z.B. rechtzeitig und mehrfach auf allen möglichen Medien Ankündigen geben. Und man müsse aktiv auf Projektbetreiber zugehen, sie persönlich ansprechen und auch einladen, sich zu bewerben. Es werde zudem auch individuelle Beratung angeboten.
Entwicklung
Fazit
- es gebe mittlerweile aus allen Gesellschaftsbereichen Projekte
- viele verschiedene Ansätze
- Bildung liegt vorne
- Wirksames Instrument, denn es fördert die nachhaltige Entwicklung (ohne erhobenen Zeigefinger)
Der Preis
- würdigt alle Projekte
- prämiert die besten Vorbilder
- erhöht die Sichtbarkeit
- fördert die Vernetzung
- gibt Ansporn zur aktiven Teilhabe
- regt zur Weiterentwicklung an
Herr Marek erinnert an das Klimaschutzkonzept und fragt, ob eine Verknüpfung mit dem Harburger Nachhaltigkeitspreis möglich wäre, um den Gesichtspunkt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Klimaschutzkonzept stärker zu betonen. Die Möglichkeit bestehe sicherlich, genaueres dazu könne u.a. am 25. März bei der Abschlussveranstaltung des IKK besprochen werden, bei dem der Vertreter von Harburg21 auch dabei sei. Er werde dieses Thema gerne mitnehmen, um es weiter voran zu bringen.
Der Ausschuss bedankt sich für den Bericht und für den Einsatz von Harburg21, mit dem dieses wichtige Thema vorangetrieben werde.
Es liegt nichts vor.
Es werden keine Themen angesprochen.