Beschlussergänzung zum integrierten Harburger Klimaschutzkonzept
1) Handlungsfeld Grüne Infrastruktur erarbeiten
Der Ausschuss beschließt, dass die Bezirksverwaltung zusätzlich zu den im vorliegenden Klimaschutzkonzept beschriebenen Handlungsfeldern ein weiteres Handlungsfeld mit Maßnahmen belegen soll, und zwar das Handlungsfeld „Grüne Infrastruktur“. Der Ausschuss fordert die Bezirksverwaltung auf, bis spätestens Ende 2021 passende Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Kohlenstoffsenken, sowohl im Bereich der Parks, Grünanlagen und Straßenbäumen als auch im Bereich der bezirklichen Forste zu erarbeiten. Des Weiteren fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, mögliche Drittmittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene für die Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmen zu evaluieren und ggf. zu beantragen. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss vorgelegt werden.
2) Zum Handlungsfeld Mobilität
Bezüglich des Handlungsfeldes Mobilität fordern wir die Verwaltung auf folgende Maßnahmen prioritär zu behandeln:
- M05 (Ausbau der Fahrradinfrastruktur). Hier ist ein besonderer Fokus auf das Radnetz Harburg zu legen. Aufgenommen werden sollen zudem die Förderung von Fahrradstraßen (ggf. Fahrradzonen, d.h. ein zusammenhängendes Gebiet von Fahrradstraßen) und die Förderung von privaten Fahrradhäuschen.
- M06 (Errichtung eines Radschnellwegenetzes). Hier ist ein besonderer Fokus auf kurzfristig umsetzbare Streckenabschnitte zu legen.
- M11 (Magistrale B73: attraktive Fuß- und Radwege). Hier sollen auch die beiden weiteren Magistralen Winsener Straße und Bremer Straße berücksichtigt werden.
- Für den Punkt M08 (Mobilitätskonzepte und -management für größere städtebauliche Projekte) soll geprüft werden, inwieweit eine Übertragbarkeit auf bestehende Quartiere angewandt werden kann. Ergänzt werden sollen hier Fußwegkonzepte.
Angesichts des sichtbaren Schwerpunkts auf Mobilitätsthemen müssen die im Rahmen des IKK bereitgestellten Stellen zumindest teilweise der Tiefbauabteilung im Amt MR und der konkreten Planung von Fußweg- und Radverkehrsverbesserungen zugutekommen.
3) Zum Kommunikationskonzept
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks sind Schlüsselakteure bei der langfristigen Umsetzung eines nachhaltigen Klimakonzeptes. Der Ausschuss fordert die Verwaltung daher auf, die vorgelegten Maßnahmen für ein Kommunikationskonzept so zu schärfen, dass sie wesentlich über den Gesichtspunkt der Transparenz und Information hinausgehen. Wir begrüßen ausdrücklich die Einbeziehung von offenen Beteiligungsformen wie Bürger*innenräten und Klimawerkstätten. Wir bitten die Verwaltung, hier rasch umsetzbare Konzepte vorzulegen, die die Bevölkerung in Harburg in die Umsetzung der Maßnahmen mit einbezieht und nicht nur informiert und sie so zu tragenden Säulen in der Umsetzung von Klimaschutz und Klimaanpassung macht. Dazu regen wir auch an, die Netzwerkorientierung bei der Gestaltung des Klimakonzeptes zu verstärken: Eine systemisch gestaltete Kooperation mit den bereits bestehenden vielfältigen Akteuren zu Klima- und Umweltschutz im Bezirk sollte genutzt und intensiviert werden. Zudem wäre eine Berücksichtigung des Hamburger Masterplans bne 2030 bei der Arbeit am integrierten Klimaschutzplan wünschenswert.
4) Erstellung einer Stakeholderanalyse
Eine Stakeholderanalyse ist durchzuführen, die neben den institutionellen bzw. organisierten Akteuren auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks berücksichtigt. Insbesondere die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Vielfalt der Harburgerinnen und Harburger kann zusätzliche Arten der Information und Partizipation fördern und erfordern. Diese Vielfalt ermöglicht zusätzliche Ansatzpunkte, um Klimaschutzaspekte zu transportieren, anzuwenden und zu verankern. Die Analyse der Ressourcen, Ziele und Einflussmöglichkeiten der verschiedenen Stakeholder ist daher bei allen Aspekten des Klimaschutzkonzepts zu berücksichtigen, da sich hierdurch zusätzliche Möglichkeiten und Herausforderungen ergeben können. Diese Stakeholderanalyse ist im Ausschuss vorzustellen.
5)Zur KümmerIn
Für die Kommunikationsarbeit nach innen und außen sieht das Harburger Klimaschutzkonzept die Funktion einer „Kümmerin“ oder eines Kümmerers“ vor. Der Stellenwert und die Aufgaben dieser Person sind zu konkretisieren.
6) Priorisieren
Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, alle Maßnahmen zügig zu priorisieren, einen konkreten Arbeitsplan für die nächsten Jahre vorzulegen sowie die Ziele der Maßnahmen zu quantifizieren.
7) Berichten
Des Weiteren fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, einmal im Quartal im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz über die Umsetzung des Klimaschutzplanes zu informieren. Sollten einzelne Maßnahmen nicht umgesetzt werden oder verändert umgesetzt werden oder Maßnahmen hinzukommen, ist die Verwaltung aufgefordert dies aktiv mitzuteilen. Dies erfolgt bestenfalls über ein transparentes Monitoring.