Integriertes Klimaschutzkonzept für den Bezirk Harburg - Beschluss für das Anschlussvorhaben zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings
Letzte Beratung: 26.11.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 3
Bezirksamt Harburg 19. November 2024
Integriertes Klimaschutzkonzept für den Bezirk Harburg - Beschluss für das Anschlussvorhaben zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings
Bezüge: - Beschlussvorlage zum Integrierten Klimaschutzkonzept Drucksacken-Nr.:
21-0557.03 vom 16.03.2021
-Beschlussergänzung Drucksachen-Nr. 21-0557.03.01 vom 22.03.2021
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist sich ihrer Verantwortung bewusst, sowohl denKlimaschutz als auch die Klimaanpassung voranzutreiben und die dafür erforderlichenMaßnahmen zu ergreifen. Mit der im Jahr 2023 erfolgten zweiten Fortschreibung des HamburgerKlimaplans sowie der Novellierung des HmbKliSchG verfolgt die FHH das ambitionierte Klimaziel die energiebedingten Kohlendioxidemissionen von Hamburg gegenüber dem Basisjahr noch schneller zu reduzieren.
Das Bezirksamt Harburg hat vor diesem Hintergrund im Zeitraum von April 2019 bis März 2021 maßgeblich gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative (Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH) ein Integriertes Klimaschutzkonzept für den Bezirk Harburg (IKK) entwickeln lassen. Das IKK setzt sich aus einem Hauptbericht und einem Maßnahmenkatalog zusammen. Im März 2021 wurde durch den Hauptausschuss der Bezirksversammlung dem IKKmehrheitlich zugestimmt(Drs. Nr. 21-0557.03) und das Bezirksamt aufgefordert, ein Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des IKK einzurichten. Diese laufende Umsetzung des IKK einschließlich einer dafür eingerichteten Stelle wird anteilig aus Fördermitteln der BUKEA und des Bundes gefördert. Die reguläre Projektlaufzeit und damit die Förderung endet am 30.06.2025.
Die größten CO2-Einsparpotentiale können grundsätzlich im Stromsektor erreicht werden. Weitere wichtige Treiber zum Erreichen der langfristigen Klimaschutzziele sind die energetische Modernisierung von Gebäuden, die Nutzung von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung sowie die Mobilitätswende.
Zur Fortführung der Umsetzung des IKK durch das Bezirksamt ist eine weitere anteilige Finanzierung aus Bundesfördermitteln notwendig. Es besteht die Möglichkeit, eine 24-monatige Anschlussfinanzierung für das Umsetzungsmanagement bei den Fördermittelgebern einzuwerben, um das Projekt um weitere zwei Jahre bis zum 30.06.2027 zu verlängern. Für einen bewilligungsfähigen Fördermittelantrag ist ein erneutes, stützendes Votum der Bezirksversammlung als oberstes bezirkliches Entscheidungsgremium erforderlich, das das Bezirksamt zur Durchführung eines Anschlussvorhabens zur weiteren Umsetzung des IKK sowie zur Umsetzung eines Controllingsystems für den Klimaschutz auffordert.Beim Klimaschutz-Controlling werden die im Konzept festgehaltenen Maßnahmen erfasst und evaluiert, um dasErreichen der Klimaschutzziele zu überprüfen
Petitum
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz wird gebeten,
2. Der Ausschuss wird gebeten, sein Votum an die Bezirksversammlung zur Nachvollziehung des Beschlusses weiterzuleiten.
Bezirksamt Harburg 19. November 2024
Integriertes Klimaschutzkonzept für den Bezirk Harburg - Beschluss für das Anschlussvorhaben zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings
Bezüge: - Beschlussvorlage zum Integrierten Klimaschutzkonzept Drucksacken-Nr.:
21-0557.03 vom 16.03.2021
-Beschlussergänzung Drucksachen-Nr. 21-0557.03.01 vom 22.03.2021
Sachverhalt:
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist sich ihrer Verantwortung bewusst, sowohl denKlimaschutz als auch die Klimaanpassung voranzutreiben und die dafür erforderlichenMaßnahmen zu ergreifen. Mit der im Jahr 2023 erfolgten zweiten Fortschreibung des HamburgerKlimaplans sowie der Novellierung des HmbKliSchG verfolgt die FHH das ambitionierte Klimaziel die energiebedingten Kohlendioxidemissionen von Hamburg gegenüber dem Basisjahr noch schneller zu reduzieren.
Das Bezirksamt Harburg hat vor diesem Hintergrund im Zeitraum von April 2019 bis März 2021 maßgeblich gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative (Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH) ein Integriertes Klimaschutzkonzept für den Bezirk Harburg (IKK) entwickeln lassen. Das IKK setzt sich aus einem Hauptbericht und einem Maßnahmenkatalog zusammen. Im März 2021 wurde durch den Hauptausschuss der Bezirksversammlung dem IKKmehrheitlich zugestimmt(Drs. Nr. 21-0557.03) und das Bezirksamt aufgefordert, ein Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des IKK einzurichten. Diese laufende Umsetzung des IKK einschließlich einer dafür eingerichteten Stelle wird anteilig aus Fördermitteln der BUKEA und des Bundes gefördert. Die reguläre Projektlaufzeit und damit die Förderung endet am 30.06.2025.
Die größten CO2-Einsparpotentiale können grundsätzlich im Stromsektor erreicht werden. Weitere wichtige Treiber zum Erreichen der langfristigen Klimaschutzziele sind die energetische Modernisierung von Gebäuden, die Nutzung von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung sowie die Mobilitätswende.
Zur Fortführung der Umsetzung des IKK durch das Bezirksamt ist eine weitere anteilige Finanzierung aus Bundesfördermitteln notwendig. Es besteht die Möglichkeit, eine 24-monatige Anschlussfinanzierung für das Umsetzungsmanagement bei den Fördermittelgebern einzuwerben, um das Projekt um weitere zwei Jahre bis zum 30.06.2027 zu verlängern. Für einen bewilligungsfähigen Fördermittelantrag ist ein erneutes, stützendes Votum der Bezirksversammlung als oberstes bezirkliches Entscheidungsgremium erforderlich, das das Bezirksamt zur Durchführung eines Anschlussvorhabens zur weiteren Umsetzung des IKK sowie zur Umsetzung eines Controllingsystems für den Klimaschutz auffordert.Beim Klimaschutz-Controlling werden die im Konzept festgehaltenen Maßnahmen erfasst und evaluiert, um dasErreichen der Klimaschutzziele zu überprüfen
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz wird gebeten,
2. Der Ausschuss wird gebeten, sein Votum an die Bezirksversammlung zur Nachvollziehung des Beschlusses weiterzuleiten.
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