Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.04.2025

Ö 1

Feststellung der Tagesordnung

Es werden Änderungswünsche zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wie folgt erhoben.

Top 1 Feststellung der Tagesordnung

Top 2 Karstadt-Areal Sachstandsbericht

Top 3 Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67

Top 4 Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 73

 

Mit der Änderung erfolgt die Feststellung der Tagesordnung einstimmig.

Ö 2 - 22-0577

Karstadt-Areal - Sachstandsbericht (Bericht der Verwaltung)

Herr Lied berichtet mit Hilfe einer Präsentation über die neuesten Entwicklungen seit der letzten Vorstellung zur Karstadt-Immobilie vom 11.11.2024.

 

Er teilt mit, dass die Bezirksverwaltung von der bereits stattfindenden Interimsnutzung Kenntnis und eine Machbarkeitsstudie gestartet habe. Wenn in ca. 7-8 Jahren die Interimsnutzung beendet werde und die Planungen für die Neuentwicklung abgeschlossen seien, werde die Umbauphase beginnen.

 

Es werde davon ausgegangen, dass an diesem Standort unter anderem weiterhin Einzelhandel stattfinden werde. Weiterhin werde eine dauerhafte und umfänglichere Nutzung als momentan durch das Archäologisch Museum Hamburg (AMH) erwartet. Ebenso der Einzug der Bücherhalle, der Volkshochschule, kulturelle Nutzungen, eine Kindertagesstätte sowie Wohnen.

 

r die Machbarkeitsstudie übernehme das Bezirksamt die Federführung in enger Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungen (BSW) und dem Landesbetrieb für Immobilien und Grundvermögen (LIG). Vor kurzem sei zusätzlich das Architekturbüro 1zu1 vertraglich gebunden worden, die wiederum einen Projektentwicklung und einen Haustechniker mit hinzuziehenrden, um erforderliche Nutzungsprofile zu erarbeiten.

 

Herr Lied zeigt die derzeitigen und geplanten Nutzungen für das Untergeschoss und des Erdgeschosses hrend der Interimsphase wie folgt auf:

 

  • Ausstellung mit Harburger Themen durch das AMH inklusive Angebot eines Veranstaltungsraums
  • Flohmarktnutzung im Erdgeschoss, bis zu einer Übernahme von anderen Nutzungen
  • Es sei vom LIG mitgeteilt worden, dass ein Mietvertrag mit einem Einzelhändler abgeschlossen werde.
  • Die bestehenden Imbisse würden mit jetzigem Kenntnisstand erhalten bleiben.

 

r die Obergeschosse würde eine größere Anzahl von Nutzern mit kleinteiligeren Räumen erhofft. Der LIG hre zurzeit Gespräche mit der Kreativgesellschaft zur Koordination der zukünftigen Nutzer. Die Dauer der Gesprächenne er nicht einschätzen und die Ergebnisse seien abzuwarten

Hinsichtlich der Kulturschaffenden im Bezirk Harburg teilt Herr Lied mit,dass das Bezirksamt  in Kontakt mit SuedKultur stünde.

 

Herr Lied geht auf die technischen Installationen innerhalb des Gebäudes zum Brandschutz, zur Lüftungsanlage und zur Elektrizität ein. Um die Kosten der dauerhaft laufenden Brandschutz- und Lüftungsanlage so gering wie möglich zu halten, werde eine zügige Vermietung in allen Geschossen angestrebt.

 

Abschließend teilt er mit, dass die Genehmigung zur Nutzung der Leuchtschrift am Hochpunkt des Karstadt-Gebäudes verlängert werde.

 

Die Verwaltung sichert zu, über neueste Ergebnisse in regelmäßigen Abständen im Ausschuss zu berichten.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 3 - 20-1173.24

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) - Sachstandsbericht (Bericht durch die IBA Hamburg GmbH und die Bezirksverwaltung)

Herr Schönherr teilt mit, dass die öffentliche Auslegung in der Zeit vom Anfang bis Mitte Juni 2024 erfolgt sei. Anschließend erfolgte die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Während des Bearbeitungsprozesses der Stellungnahmen habe das EuGH ein Urteil gesprochen, das Auswirkungen auf das Bauleitplanverfahren habe. Von den Auswirkungen seien außer den Fischbeker Reethen noch weitere Planverfahren innerhalb des Hamburger Stadtgebietes und auch bundesweit betroffen. Der Arbeitskreis II sei jedoch noch durchgeführt worden. Ende des Jahres 2024 habe sich jedoch herausgestellt, dass das Urteil wesentliche Auswirkungen hat und in dem Bebauungsplanverfahren Verfahrensschritte wiederholt und die Zeitplanung angepasst werden müssen.

 

Herr Alpheus erklärt, dass Verträglichkeitsprüfungen erneut für das nördlich vom Bebauungsplan angrenzend gelegene Vogelschutzgebiet „Moorgürtel“ sowie nordwestlich im niedersächsischen Umland das Schutzgebiet „Moor“ bei Buxtehude erforderlich geworden seien. Bis September letzten Jahres habe es ausgereicht, diein dem Schutzgebiet erkannten Vogelarten Wachtelkönig und Neuntöterzu überprüfen, ob ihreLebensraumansprüche mit dem Plangebiet verträglich seien. Bereits im April 2024 sei das Bündel an Maßnahmen vorgestellt worden, das für die notwendige Verträglichkeit der beiden Schutzgebiete gesorgt hätte und damit wäre die Vereinbarkeit gegeben gewesen.

 

Die neue Voraussetzung aufgrund des EuGH-Urteils  fordere nunmehr, sämtliche Vogelarten, die ihre Reviere sowie Zugvögel, die Berührung mit den Schutzgebieten hätten, zu betrachten. Für die zusätzlichen Vogelarten sei ein Kriterienkatalog erstellt worden, der für die erneute Begutachtung der zwei Schutzgebiete zugrunde gelegt wurde. Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schutzmaßnahmen, die in der ersten Verträglichkeitsprüfung getroffen wurden, auch der neuen Voraussetzungen ausreichend gerecht würden. Es müssten keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden. Letztendlich verlängere sich das Bebauungsplanverfahren durch das Urteil des EuGH  um ein Jahr.

 

Abschließend weist er darauf hin, dass der Gutachter gemeinsam mit dem Ornithologen zu der Einschätzung käme, dass die bereits heute vorhandenen Fußnger störend auf die Bodenbrüter einwirken könnten. Daher werde die BUKEA in Kürze unabhängig von dem BebauungsplanverfahrenMaßnahmen ergreifen müssen, um weiterhin die Ansiedlung der Bodenbrüter zu gewährleisten.

 

Herr Schönherr geht auf die Entwicklungen seit der Öffentlichen Auslegung ein und stellt die achtBereiche vor, in denen Anpassungen in der Planzeichnung vorgenommen worden seien:

 

  1. Erhöhung der Quartiersgarage von 15 Meter auf 21 Meter ohne Gründach
  2. Ergänzung bauliche Nutzung auf der Sportplatzfläche auf zwei Geschosse
  3. Im Biotopverbund im Osten sei die östliche und nördliche Grenze angepasst worden.

Dadurch werde eine geringfügige Erweiterung des Biotopverbundes erzeugt

  1. Der bestehende Sportverein habe sich eine Erweiterung für die für ihn ausgewiesenes Fläche gewünscht. Diesem Wunsch sei entsprochen worden. Deswegen verlagere sich die Fläche nach Süden.
  2. An der Landesgrenze zu Niedersachsen habe sich auf niedersächsischer Seite ein schützenswerter Gehölzstreifen entwickelt. Daraufhin werde die Bebauung von der niedersächsischen Landegrenze abgeckt, so dass mit der künftigen Bebauung nicht in die Gehölze hineingeragt werde. Ergänzt worden sei dies noch durch den Ausschluss von Nebenanlagen (z. B. Terrasse).
  3. Im Zuge der weiteren Planung hätten sich in vier Bereichen zwischen 10 und 20 cm geringfügige Straßenoberkantenhen ergeben.
  4. Die BUKEA habe darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Bereich ein sogenannter hochwassergefährdeter Bereich sei.
  5. Die Zweckbestimmung von „Schule“ sei in „Bildung, soziale- und sportliche Zwecke“ umbenannt worden.

 

Analog dazu seien auch in der Verordnung und der Festsetzung Anpassungen sowie kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

 

Wesentliche Anpassungen hätten ebenfalls in der Begründung durchgeführt werden müssen.

 

  • Die Erhöhung der Garage hätte im Zuge der Verschattungswirkung betrachtet werden müssen. Ebenso Lärm habe an der Stelle berücksichtig werden müssen.
  • Im weiteren Prozess seien die Fahrten der Express-Buslinien gestiegen, und unter verkehrlichen und lärmtechnischen Belange berücksichtigt worden.
  • Die neu hergestellte Umgehungsstraße in Elstorf auf niedersächsischem Gebiet habe auch in die Begründung der verkehrlichen und lärmtechnischen Belange einfließen müssen. Sie habe jedoch keine Auswirkungen auf das Plangebiet.
  • Geändert hätten sich die herabgesenkten Grenzwerte zu Luftschadstoffen. Hier sei gemeinsam mit der BUKEA die Begründung aktualisiert worden.
  • Ausschluss- und Benutzungsverbot sei wie in der Verordnung auch in der Begründung geändert worden.
  • Im Zuge der EuGH-Gesetzesänderungen hätten umfangreiche Änderungen im Umweltbericht angepasst werden müssen. Dazu flankierend die FHH-Verträglichkeitsprüfung, den Artenschutzbericht und den landschaftspflegerischen Fachbeitrag. Auch das Abwägungsergebnis aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung sei ergänzt worden.

 

Herr Schönherr erläutert abschließend ausführlich das weitere Verfahren mit dem Ziel, den Bebauungsplan Ende 2025 festzustellen.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 4 - 20-3400.07

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 73 (Am Neugrabener Bahnhof) - Zustimmung zur Schlussabwägung und Feststellung (Bericht durch das Büro Claussen Seggelke Stadtplaner und die Bezirksverwaltung)

Herr Rook zeigt unter Zuhilfenahme einer Präsentation das Planbild des Bebauungsplans. Ziel des Bebauungsplanverfahrens sei es, umfangreichere, gemischtere Nutzungen auf der Fläche zu erhalten. Mit der Festsetzung sei geplant, sei zwei urbane Gebiete, neben den umfangreichen Verkehrsflächen südliche des Bahnhofs und vor allem auf der Achse der Neugrabener Bahnhofstraße zu ermöglichen.

 

Herr Rook zeigt den Werdegang dieses Verfahrens auf, dessen Einleitungsbeschluss 2018 erfolgte und weist auf die letzten Verfahrensschritte (Kenntnisnahme Verschickung, öffentliche Auslegung) hin, die nun der heutigen Beschlussfassung zu Grunde lägen.

 

Im Rahmen der Kenntnisnahme Verschickung seien 6 Stellungnahmen eingegangen.

 

Bei 4 Stellungnahmen sei von den Versorgern, auf die grundsätzliche Einhaltung der Regeln bei Bebauungsplanverfahren hingewiesen worden.

 

Die 2 relevanten Stellungnahmen seien wie folgt:

 

  1. Die Verkehrsbehörde habe angeraten, im Bereich der Hauptverkehrsstraßen dafür zu sorgen, dass deren Überbauung in einer Höhe von mindestens 3,50 Meter erfolgt. Der Verkehrsbehörde sei mitgeteilt worden, dass r diese Anforderung das bauordnungsrechtliche Verfahren das richtige Instrument sei.
  2. Neu Wulmstorf habe erneut darum gebeten, dass das Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 73 keine Auswirkungen auf das Gebiet von Neu Wulmstorf ausübe.

Dies sei berücksichtigt worden und es habe gutachterlich nachgewiesen werden können, dass die Nachbargemeinde von der Neuplanung nicht berührt werde.

 

Im Zuge der öffentlichen Auslegung seien drei Stellungnahmen eingegangen und Herr Rook weist auf die Akte hin, in der die Original-Stellungnahmen heute eingesehen werden könnten. Auch in der Bezirksversammlung, in der dieZustimmung zur Feststellung beschlossen werde, würden sie zur Einsichtnahme ausliegen.

 

  1. Es sei durch die Stellungnehmenden hingewiesen worden, dass an die Verwendung von Gründächern gedacht werde und das naturschutzrechtliche Ansprüche im Rahmen des Verfahrens mit abgewickelt rden.

Dieser selbstverständlichen Verpflichtung sei die Verwaltung nachgekommen, da insbesondere im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) durch die zuständige BUKEA darauf hingewiesen worden wäre.

 

  1. Hier werde in der Stellungnahme darauf die hingewiesen, dass Straßenverkehrsflächen, Braugrenzen und die Erschließung und Tiefe der Tiefgarrage anders positioniert werden sollten.

 

Bei der Straßenplanung des Bahnhofvorfeldflächen seien die notwendigen Verkehrsflächen im Bebauungsplan NF 73 berücksichtigt worden. Dies gelte auch für die Fußnger- und Radfahrer-Nutzung von 5 7 Metern.

Die Tiefgaragenzufahrt mit Gehwegüberfahrt im Bereich der Cuxhavener Straße herzustellen sei notwendig und nach intensiver Prüfung auch mit der Verkehrsbehörde einvernehmlich abgestimmt worden, da die Möglichkeit im Bereich des Busbahnhofes nicht gegeben sei. Die Regel bei der Tiefgaragenzufahrt im Bereich der Cuxhavener Straße sei „Einfahrt rechts rein“ Ausfahrt rechts raus“. Wegen der vorhandenen Mehrspurigkeit, werde von einer Verkehrsstörung nicht ausgegangen.

Die he der Tiefgarage sei im Laufe des Verfahrens abgewogen worden. Wegen der vorhandenen Wasserschutzzone, dürfe nur bis zu einer bestimmten Tiefe in den Grund eingegriffen werden, um nicht den Grundwasserleiter zu berühren. Daher werde in Abstimmung mit der BUKEA eine maximale Tiefe im Bebauungsplan festgesetzt.

Der Stellungnahme konnte nicht gefolgt werden.

 

  1. Es sei bei dieser Stellungnahme auf Baugrenzen und Bauhöhen und Nutzungen hingewirkt worden. Es ginge um mehr Höhe, eine andere Fassadengestaltung, Gestaltung der Tiefgarage sowie um die „Nichtwohnnutzung“.

 

An der Stelle sei der Nachweis erbracht und eine Einzelfallprüfung durchgeführt worden. Im Ergebnis sei eine großflächige Einzelhandelsnutzung möglich als auch eine Sammlung kleinerer Einzelhandelsnutzungen, die dann insgesamt eine Großflächigkeit ergäben.

Der Stellungnahme konnte teilweise gefolgt werden.

 

Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen hätten teilweise redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden müssen, in einem nicht bedeutenden Umfang. Ansonsten seien keine inhaltlichen Änderungen im Bebauungsplan zu erklären.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Rook mit, dass er für die Fläche des Kundenzentrums noch keine neue Perspektive gebe. Sollte eine Konzeptausschreibung durchgeführt werden, werde die Verwaltung den Ausschuss darüber unterrichten.

Der Ausschuss stimmt der Schlussabwägung und der Feststellung einstimmig zu.

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.

Ö 5 - 21-3705

Antrag CDU betr. Entscheidung über neue Köhlbrandquerung

 

Der Antrag wird mit der Stellungnahme zu Drucksache 21-3705.01 für erledigt erklärt.

Ö 5.1 - 21-3705.01

Stellungnahme Antrag CDU betr. Entscheidung über neue Köhlbrandquerung

Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.

Ö 6 - 20-3726

Antrag CDU betr. Ersatz für Köhlbrandbrücke

Der Antrag wird mit der Stellungnahme zu 20-3726.02 für erledigt erklärt.

Ö 6.1 - 20-3726.02

Stellungnahme Antrag CDU betr. Ersatz für Köhlbrandbrücke

Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.

Ö 7 - 22-0343

Antrag CDU betr. Beachclub - Zeitplan für Entwässerung der Fläche und Interimslösung für 2025

Der Antrag wird mit der Stellungnahme zur Drucksache 22-0343.01r erledigt erklärt.

Ö 7.1 - 22-0343.01

Stellungnahme Antrag CDU betr. Beachclub - Zeitplan für Entwässerung der Fläche und Interimslösung für 2025

Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stolzenburg gibt die Termine für das Wettbewerbsverfahren "Stadtteilschule Neugraben-Fischbek 67" zur Kenntnis.

 

ckfragen Kolloquium am 23.04.2025

Preisgerichtssitzung am 09.09.2025

 

Herr Stolzenburg bittet um Nachbenennung der Jurymitglieder.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.