Es werden Änderungswünsche zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wie folgt erhoben.
Top 1 Feststellung der Tagesordnung
Top 2 Karstadt-Areal – Sachstandsbericht
Top 3 Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67
Top 4 Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 73
Mit der Änderung erfolgt die Feststellung der Tagesordnung einstimmig.
Herr Lied berichtet mit Hilfe einer Präsentation über die neuesten Entwicklungen seit der letzten Vorstellung zur Karstadt-Immobilie vom 11.11.2024.
Er teilt mit, dass die Bezirksverwaltung von der bereits stattfindenden Interimsnutzung Kenntnis und eine Machbarkeitsstudie gestartet habe. Wenn in ca. 7-8 Jahren die Interimsnutzung beendet werde und die Planungen für die Neuentwicklung abgeschlossen seien, werde die Umbauphase beginnen.
Es werde davon ausgegangen, dass an diesem Standort unter anderem weiterhin Einzelhandel stattfinden werde. Weiterhin werde eine dauerhafte und umfänglichere Nutzung als momentan durch das Archäologisch Museum Hamburg (AMH) erwartet. Ebenso der Einzug der Bücherhalle, der Volkshochschule, kulturelle Nutzungen, eine Kindertagesstätte sowie Wohnen.
Für die Machbarkeitsstudie übernehme das Bezirksamt die Federführung in enger Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungen (BSW) und dem Landesbetrieb für Immobilien und Grundvermögen (LIG). Vor kurzem sei zusätzlich das Architekturbüro 1zu1 vertraglich gebunden worden, die wiederum einen Projektentwicklung und einen Haustechniker mit hinzuziehen würden, um erforderliche Nutzungsprofile zu erarbeiten.
Herr Lied zeigt die derzeitigen und geplanten Nutzungen für das Untergeschoss und des Erdgeschosses während der Interimsphase wie folgt auf:
Für die Obergeschosse würde eine größere Anzahl von Nutzern mit kleinteiligeren Räumen erhofft. Der LIG führe zurzeit Gespräche mit der Kreativgesellschaft zur Koordination der zukünftigen Nutzer. Die Dauer der Gespräche könne er nicht einschätzen und die Ergebnisse seien abzuwarten
Hinsichtlich der Kulturschaffenden im Bezirk Harburg teilt Herr Lied mit,dass das Bezirksamt in Kontakt mit SuedKultur stünde.
Herr Lied geht auf die technischen Installationen innerhalb des Gebäudes zum Brandschutz, zur Lüftungsanlage und zur Elektrizität ein. Um die Kosten der dauerhaft laufenden Brandschutz- und Lüftungsanlage so gering wie möglich zu halten, werde eine zügige Vermietung in allen Geschossen angestrebt.
Abschließend teilt er mit, dass die Genehmigung zur Nutzung der Leuchtschrift am Hochpunkt des Karstadt-Gebäudes verlängert werde.
Die Verwaltung sichert zu, über neueste Ergebnisse in regelmäßigen Abständen im Ausschuss zu berichten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Schönherr teilt mit, dass die öffentliche Auslegung in der Zeit vom Anfang bis Mitte Juni 2024 erfolgt sei. Anschließend erfolgte die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Während des Bearbeitungsprozesses der Stellungnahmen habe das EuGH ein Urteil gesprochen, das Auswirkungen auf das Bauleitplanverfahren habe. Von den Auswirkungen seien außer den Fischbeker Reethen noch weitere Planverfahren innerhalb des Hamburger Stadtgebietes und auch bundesweit betroffen. Der Arbeitskreis II sei jedoch noch durchgeführt worden. Ende des Jahres 2024 habe sich jedoch herausgestellt, dass das Urteil wesentliche Auswirkungen hat und in dem Bebauungsplanverfahren Verfahrensschritte wiederholt und die Zeitplanung angepasst werden müssen.
Herr Alpheus erklärt, dass Verträglichkeitsprüfungen erneut für das nördlich vom Bebauungsplan angrenzend gelegene Vogelschutzgebiet „Moorgürtel“ sowie nordwestlich im niedersächsischen Umland das Schutzgebiet „Moor“ bei Buxtehude erforderlich geworden seien. Bis September letzten Jahres habe es ausgereicht, diein dem Schutzgebiet erkannten Vogelarten Wachtelkönig und Neuntöterzu überprüfen, ob ihreLebensraumansprüche mit dem Plangebiet verträglich seien. Bereits im April 2024 sei das Bündel an Maßnahmen vorgestellt worden, das für die notwendige Verträglichkeit der beiden Schutzgebiete gesorgt hätte und damit wäre die Vereinbarkeit gegeben gewesen.
Die neue Voraussetzung aufgrund des EuGH-Urteils fordere nunmehr, sämtliche Vogelarten, die ihre Reviere sowie Zugvögel, die Berührung mit den Schutzgebieten hätten, zu betrachten. Für die zusätzlichen Vogelarten sei ein Kriterienkatalog erstellt worden, der für die erneute Begutachtung der zwei Schutzgebiete zugrunde gelegt wurde. Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schutzmaßnahmen, die in der ersten Verträglichkeitsprüfung getroffen wurden, auch der neuen Voraussetzungen ausreichend gerecht würden. Es müssten keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden. Letztendlich verlängere sich das Bebauungsplanverfahren durch das Urteil des EuGH um ein Jahr.
Abschließend weist er darauf hin, dass der Gutachter gemeinsam mit dem Ornithologen zu der Einschätzung käme, dass die bereits heute vorhandenen Fußgänger störend auf die Bodenbrüter einwirken könnten. Daher werde die BUKEA in Kürze – unabhängig von dem Bebauungsplanverfahren–Maßnahmen ergreifen müssen, um weiterhin die Ansiedlung der Bodenbrüter zu gewährleisten.
Herr Schönherr geht auf die Entwicklungen seit der Öffentlichen Auslegung ein und stellt die achtBereiche vor, in denen Anpassungen in der Planzeichnung vorgenommen worden seien:
Dadurch werde eine geringfügige Erweiterung des Biotopverbundes erzeugt
Analog dazu seien auch in der Verordnung und der Festsetzung Anpassungen sowie kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
Wesentliche Anpassungen hätten ebenfalls in der Begründung durchgeführt werden müssen.
Herr Schönherr erläutert abschließend ausführlich das weitere Verfahren mit dem Ziel, den Bebauungsplan Ende 2025 festzustellen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Rook zeigt unter Zuhilfenahme einer Präsentation das Planbild des Bebauungsplans. Ziel des Bebauungsplanverfahrens sei es, umfangreichere, gemischtere Nutzungen auf der Fläche zu erhalten. Mit der Festsetzung sei geplant, sei zwei urbane Gebiete, neben den umfangreichen Verkehrsflächen südliche des Bahnhofs und vor allem auf der Achse der Neugrabener Bahnhofstraße zu ermöglichen.
Herr Rook zeigt den Werdegang dieses Verfahrens auf, dessen Einleitungsbeschluss 2018 erfolgte und weist auf die letzten Verfahrensschritte (Kenntnisnahme Verschickung, öffentliche Auslegung) hin, die nun der heutigen Beschlussfassung zu Grunde lägen.
Im Rahmen der Kenntnisnahme Verschickung seien 6 Stellungnahmen eingegangen.
Bei 4 Stellungnahmen sei von den Versorgern, auf die grundsätzliche Einhaltung der Regeln bei Bebauungsplanverfahren hingewiesen worden.
Die 2 relevanten Stellungnahmen seien wie folgt:
Dies sei berücksichtigt worden und es habe gutachterlich nachgewiesen werden können, dass die Nachbargemeinde von der Neuplanung nicht berührt werde.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung seien drei Stellungnahmen eingegangen und Herr Rook weist auf die Akte hin, in der die Original-Stellungnahmen heute eingesehen werden könnten. Auch in der Bezirksversammlung, in der dieZustimmung zur Feststellung beschlossen werde, würden sie zur Einsichtnahme ausliegen.
Dieser selbstverständlichen Verpflichtung sei die Verwaltung nachgekommen, da insbesondere im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) durch die zuständige BUKEA darauf hingewiesen worden wäre.
Bei der Straßenplanung des Bahnhofvorfeldflächen seien die notwendigen Verkehrsflächen im Bebauungsplan NF 73 berücksichtigt worden. Dies gelte auch für die Fußgänger- und Radfahrer-Nutzung von 5 – 7 Metern.
Die Tiefgaragenzufahrt mit Gehwegüberfahrt im Bereich der Cuxhavener Straße herzustellen sei notwendig und nach intensiver Prüfung auch mit der Verkehrsbehörde einvernehmlich abgestimmt worden, da die Möglichkeit im Bereich des Busbahnhofes nicht gegeben sei. Die Regel bei der Tiefgaragenzufahrt im Bereich der Cuxhavener Straße sei „Einfahrt rechts rein“ – „Ausfahrt rechts raus“. Wegen der vorhandenen Mehrspurigkeit, werde von einer Verkehrsstörung nicht ausgegangen.
Die Höhe der Tiefgarage sei im Laufe des Verfahrens abgewogen worden. Wegen der vorhandenen Wasserschutzzone, dürfe nur bis zu einer bestimmten Tiefe in den Grund eingegriffen werden, um nicht den Grundwasserleiter zu berühren. Daher werde in Abstimmung mit der BUKEA eine maximale Tiefe im Bebauungsplan festgesetzt.
Der Stellungnahme konnte nicht gefolgt werden.
An der Stelle sei der Nachweis erbracht und eine Einzelfallprüfung durchgeführt worden. Im Ergebnis sei eine großflächige Einzelhandelsnutzung möglich als auch eine Sammlung kleinerer Einzelhandelsnutzungen, die dann insgesamt eine Großflächigkeit ergäben.
Der Stellungnahme konnte teilweise gefolgt werden.
Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen hätten teilweise redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden müssen, in einem nicht bedeutenden Umfang. Ansonsten seien keine inhaltlichen Änderungen im Bebauungsplan zu erklären.
Auf Nachfrage teilt Herr Rook mit, dass er für die Fläche des Kundenzentrums noch keine neue Perspektive gebe. Sollte eine Konzeptausschreibung durchgeführt werden, werde die Verwaltung den Ausschuss darüber unterrichten.
Der Ausschuss stimmt der Schlussabwägung und der Feststellung einstimmig zu.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme zu Drucksache 21-3705.01 für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme zu 20-3726.02 für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme zur Drucksache 22-0343.01 für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.
Herr Stolzenburg gibt die Termine für das Wettbewerbsverfahren "Stadtteilschule Neugraben-Fischbek 67" zur Kenntnis.
Rückfragen Kolloquium am 23.04.2025
Preisgerichtssitzung am 09.09.2025
Herr Stolzenburg bittet um Nachbenennung der Jurymitglieder.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.