21-3705

Antrag CDU betr. Entscheidung über neue Köhlbrandquerung

Antrag

Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 2.1

Sachverhalt

 

Seit vielen Jahren laufen die Planungen zum Ersatz einer Köhlbrandquerung, zumal die bisherige Brücke statisch den Anforderungen nicht mehr dauerhaft gewachsen ist. 

 

Die Wirtschaftsbehörde hat die Entscheidung, in welcher Weise die zukünftige Querung errichtet werden soll, wiederholt aufgeschoben und zuletzt angekündigt, dass die Öffentlichkeit über das vorgesehene Bauwerk Anfang 2024 informiert wird. 

 

Bisher liegt eine solche Information nicht vor. Sie ist allerdings für den Bezirk und insbesondere für den Süderelberaum von großer Wichtigkeit, da Entscheidungen in erheblicher Weise Auswirkungen in der Region haben werden. Die technische Ausführung führt dazu, dass Flächen für Rampen benötigt werden und dass der Bezirk bei eigenen Planungen darauf Rücksicht nehmen müsste.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zuständige Vertreter der Wirtschaftsbehörde in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen, damit dort detailliert berichtet wird, welche Entscheidung die Fachbehörde favorisiert und welche Auswirkungen vom Flächenbedarf für Rampen dieses auf den Süderelberaum hätte. Dabei ist auch darzustellen, welche Kosten entstehen und wie die Finanzierung zwischen Bund und Hamburg sich im Einzelnen gestaltet sowie wann mit Baubeginn und Fertigstellung der neuen Köhlbrandquerung gerechnet werden kann. 

 

Hamburg, am 07.03.2024

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