Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 73 (Am Neugrabener Bahnhof) - Zustimmung zur Schlussabwägung und Feststellung
Letzte Beratung: 14.04.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
hier:
2. Zustimmung zur Feststellung zum Bebauungsplanentwurf und Weiterleitung an die Bezirksversammlung
Mit dem Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 73 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung südlich des Bahnhofs Neugraben als Urbanes Gebiet (MU) erreicht werden. Das gut erschlossene Gebiet weist derzeit keine der Lage angemessene bauliche Dichte und mehrere Brachflächen auf.
Wesentliches Ziel der Aufwertung und Modernisierung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung, welche eine stärker verdichtete Bebauung, Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsimmobilien und eine höhere Nutzungsdurchmischung zwischen Wohnen und Gewerbe sowie anderen Einrichtungen im Plangebiet ermöglichen soll. Die städtebauliche Neuordnung schließt dabei auch die Schaffung eines attraktiven Stadtteileingangs mit ein und unterstützt die Ausbildung einer Platzkante des südlichen Bahnhofsvorplatzes. Die geltenden Bebauungspläne Neugraben-Fischbek 42 und Neugraben-Fischbek 50 sehen für die Neuordnung und die Planungsabsichten nicht die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen vor.
Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens am 18. Juni 2018 zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 26. Juni 2018 bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 01. Februar 2021. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat vom 07. Juni bis 21. Juni 2021 Corona bedingt als öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 02. Dezember 2022 bis zum 08. Januar 2023. Der Arbeitskreis I wurde am 03. April 2023 durchgeführt. Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 27. Januar bis 26. Februar 2025 öffentlich ausgelegen. Insgesamt gingen während der öffentlichen Auslegung drei Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Alle Stellungnahmen erfolgten fristgerecht. Die Stellungnahmen flossen in die Abwägung ein, enthielten jedoch keine unbekannten Aspekte und hatten keine Auswirkungen auf die Planung. Auf die Durchführung des Arbeitskreises II konnte verzichtet werden. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 14. März 2025 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 28. März 2025 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keinegegenläufigen Sachverhalte.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 73 zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.
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HansChristian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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