20-3400.06

Bauleitplanverfahren Neugraben-Fischbek 73 (südliches Bahnhofsumfeld Neugraben) - Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.11.2024
Ö 3
Sachverhalt

1. Aufstellungsbeschluss

2. Zustimmung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 73 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der Flächen südlich des Neugrabener Bahnhofs geschaffen werden. Es ist beabsichtigt die derzeitig als Kerngebiet ausgewiesenen Flächen als Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO auszuweisen. Ziel ist es die Voraussetzungen für Gewerbe-, Einzelhandels- und Wohnnutzungen in einer dem Standort angemessenen baulichen Dichte zu schaffen.

 

Die für diesen Bereich geltenden Bebauungspläne Neugraben-Fischbek 42 vom 03.07.1990 und Neugraben-Fischbek 50 vom 19.04.1978 setzen Kerngebiete und Straßenverkehrsflächen fest. Für das Kerngebiet im Neugraben-Fischbek 42 zwischen Süderelbe-Einkaufszentrum und Fußngerbrücke sind Baufenster in geschlossener Bauweise für ein- bis fünfgeschossige Bebauung festgesetzt. Die Neugrabener Bahnhofstraße sowie die Straße Am Neugrabener Bahnhof sind als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Teile der Neugrabener Bahnhofstraße sind außerdem als Kerngebiet festgesetzt.  Als Teil des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 50 wird für den östlichen Teil des Plangebiets ein weiteres Kerngebiet (MK) mit einer fünfgeschossigen Bebauung in geschlossener Bauweise festgesetzt. Der dort verlaufende Teil der B 73, der ebenfalls die Neugrabener Bahnhofstraße und die Straße Am Neugrabener Bahnhof sowie den Süderelbebogen umfasst, ist als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

Die geltenden Bebauungspläne Neugraben-Fischbek 42 und Neugraben-Fischbek 50 sehen für die Neuordnung und die Planungsabsichten nicht die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen vor. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schlägt deshalb vor, ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Westliche Grenze des Flurstücks 5731, nördlich über das Flurstück 9736 (Am Neugrabener Bahnhof), östlich über das Flurstück 7887 (Süderelbebogen) und südlich über das Flurstück 8916 (Cuxhavener Straße) der Gemarkung Fischbek im Stadtteil Neugraben-Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).

 

Das Verfahren wird ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt.

Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz sind nicht erforderlich.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 18. Juni 2018 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 26. Juni 2018 einstimmig bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 01. Februar 2021. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat vom 07. Juni bis 21. Juni 2021 während der Corona-Pandemie als öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Tgerbeteiligung wurde vom 02. Dezember 2022 bis 08. Januar 2023 durchgeführt. Der AK I fand am 03. April 2023 statt. Im Rahmen des AKI hat die BVM am 20. April 2023 einen Widerspruch gegen den Bebauungsplanentwurf eingereicht. Dieser wurde am 02. Februar 2024 zurückgezogen, sodass das Planverfahren fortgeführt werden kann.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Nachvollziehung weiterzuleiten.

 

Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

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