Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.11.2024

Ö 1 - 20-1173.23

Bauleitplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) - Wettbewerbsverfahren für eine weiterführende Schule (Stand des Verfahrens und Benennung Jury - Bericht der GMH, IBA und der Verwaltung)

Eine Vertreterin der GmHteilt mit, dassim Geltungsbereich des Plangebiets NF 67 (Fischbeker Reethen) mehrere Flächen anhand einer Flächenstudie dahingehende überprüft worden seien, ob ein Schulstandort umsetzbar wäre. Sie stellt die ausgewählte Flächeanhand des Funktionsplans NF 67 vor. Zurzeit sei dieser BereichAckerland, würde aber im Bebauungsplan NF 67 als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Beabsichtigt sei es, einen hochbaulichen / landschaftsplanerischen Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auszuschreiben. Das Grundstück sei im Wesentlichenr die Schulnutzung vorgesehen. Das Haus der Jugend werde mit in den Wettbewerb aufgenommen und solle städtebaulich positioniert, jedoch nicht weiter ausformuliert werden. Die Vorgaben des Bezirks würden mit in die Aufgabenstellung übernommen, um eine zusammenpassende städtebauliche Form zu erreichen.

 

Gebaut werden soll eine 4,5-gige Stadtteilschule mit Inklusionsschwerpunkt. Hauptnutzflächen seien ca. 6000 ²r die schulische Nutzung, eine Dreifeldhalle, Ausstattung von Flächen zur Erleichterung von Inklusion. Entsprechend würden die Freiflächenbedarfe abgebildet für inklusionsgerechte Außenanlagen. Weiterhin sei auf dem Grundstück ein Potenzial für eine Schulerweiterung vorgesehen.

 

Zurzeit werde gemeinsam mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ergänzend die Ansiedlung von Räumen für die Volkhochschule geprüft.

 

Der vorhandene Baumbestand werde zunächst erhalten bleiben, bis durch Neuanpflanzung ein Ersatzquartier für die Fledermäuse entstanden ist.

 

Der Wettbewerb sei kurz vor der Veröffentlichung der Ausschreibung.

 

Darin enthalten sei das Raumprogramm für die Schule (Phase 0), das auf dem pädagogischen Konzept basiere und mit der Schulbehörde (BSB)abgestimmt worden sei. Weiterhin umfasse die Ausschreibung die Verortung der Erweiterungsflächen, Inhalte zur Barrierefreiheit, zum Umgang mit temporär verbleibendem Baumbestand sowie die Innen- und Außenbezüge. Diese Aspekte / Bedarfe rden ausführlich in der Aufgabenstellung dargestellt.

 

In die Ausschreibung flössen auch die Vorgaben des Bezirksamtes zu Gebäudequalität und maximaler Gebäudehöhesowie Adressbildung zum Quartier ein. Die Verkehrsplanung der IBA nehme Einfluss auf die Aufgabenstellung, sowie die aus der Entwicklung des Plangebiets entstandenen Inhalte des Gestaltungsleitfadens, entsprechend angepasst auf die Schulnutzung.

 

Es würden hohe Effizienzstandards gefordert,unter umfänglicher Beachtung der beiden BGMB Förderrichtlinien.Zu planen seien Gründächer, wenn erforderlich auch Retentionsdächer. Es gebe eine Kooperation zu Gunsten von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen. Auch würden die Hamburger Anforderungen für naturnahe Flächen auf dem Schulhof dargestellt werden müssen..

 

Der Wettbewerb stehe kurz vor der Veröffentlichung, womit die Bewerbungsfrist r den Teilnahmewettbewerb gestartet werde. Die bis Anfang Januar eingegangen Anträge würden ab der zweiten Januarwoche gemeinsam mit den Gremien aus BSB, Bezirk Harburg, IBA, BSW geprüft und eine Vorauswahl getroffen. Anschließend gehe es in die Ausarbeitungsphase und es werde ein Rückfragekolloquium durchgeführt sowie die Jury-Sitzung. Letztendlich werde das Wettbewerbsergebnis in einen Bauauftrag übergehen.

 

Geplant sei es, vorbehaltlich der Bewerbungen, 8 bis 12 Bewerber:innen auszuwählen. Es sei mit den Architektenkammern vereinbart worden, die gesamte Bandbreite der Architekturbüros zu berücksichtigen. Dazu gehörten auch junge und kleine Büros.

 

Nachdem die Vertreterin das weitere Verfahren ausführlich erläutert hat, teilt sie mit, dass im Idealfall Ende 2027 mit den Bauarbeiten begonnen und die Übergabe des Schulensembles in 2029 erfolgen könnte.

 

Herr Lied ergänzt, dass beizeiten Jury-Mitglieder von der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und DIE GRÜNE-Fraktion (insgesamt 3 Stimmberechtigte und 3 Stellvertreter:innen) benannt werden sollten.

 

Auf Fragen der Kommunalpolitik kann wie folgt geantwortet werden:

 

  • r die Wärmversorgung der Schule werde das Nahversorgungsnetz des Quartiers NF 67 in Anspruch genommen.r diermerückgewinnung sollenlowtec-Lösungen angewendet werden. Die energetischen Grundsätze des Schulbaustandards würden in den Wettbewerb berücksichtigt.
  • Die ungefähren Kosten des Schulbaus werden nachgereicht.
  • r die Schulwegsicherheit sei man in enger Abstimmung mit der IBA Hamburg und der Verkehrsplanung
  • Die Erweiterung des Konzeptsum einen Zug sei möglich. Die Erweiterung sei auch Gegenstand des Wettbewerbs und die BSB prüft, ob die Erweiterung zeitnah umgesetzt werden sollte.
  • Es werde ein modernes pädagogisches Konzept verfolgt.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 2 - 22-0136

Wettbewerbsverfahren Lüneburger Straße (Benennung von 3 Mitgliedern der Bezirksversammlung für die Jury)

Herr Richter erinnert die Fraktionen SPD, CDU und GRÜNE an die Nennung der Jury-Mitglieder.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 3 - 20-3400.06

Bauleitplanverfahren Neugraben-Fischbek 73 (südliches Bahnhofsumfeld Neugraben) - Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung (Bericht der Verwaltung und Beschluss)

Ein Vertreter von Claussen-Seggelke Stadtplaner (CS) erläutert den Planstand des Verfahrens NF 73 anhand eines Planes mit denPlangebietsgrenzen und teilt mit, dass beabsichtigt sei, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der Flächen südlich des Neugrabener Bahnhofs zu schaffen, da das Planrecht aus den 1970er Jahrennicht mehr mit den heutigen Entwicklungsabsichten zusammenpassten.Es sei beabsichtigt die derzeit als Kerngebiet ausgewiesenen Flächen als Urbanes Gebiet (MU) gem. § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen. Anlass für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes seien konkrete Vorhaben gewesen (Neubau des Polizeikommissariats 47 in Verbindung mit dem Job-Center östlich der Straße Am Neugrabener Bahnhof sowie ein städtisches Entwicklungsprojekt südlich des ZOBs). Dahin sollte ursprünglich das Ortsamt umziehen, bis die Entscheidung getroffen worden sei, in dem nunmehr denkmalgeschützten Gebäude Am Neugrabener Markt zu verbleiben. Weiterhin sei ein privates Projekt auf den Flächen westlich der Neugrabener Straße, wo die Grundeigentümerin eine gemischte Bebauung aus Wohnen und Gewerbe (u. a. Büros und Arztpraxen) vorgeschlagen habe, vorgesehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung des Verfahrens am 18. Juni 2018 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 26. Juni 2018 einstimmig bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 01. Februar 2021. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat vom 07. Juni bis 21. Juni 2021 während der Corona-Pandemie als öffentliche Auslegung stattgefunden. Es habe r das Verwaltungsgebäude ein hochbaulicher Wettbewerb stattgefunden. Die Trägerbeteiligung wurde vom 02. Dezember 2022 bis 08. Januar 2023 durchgeführt. Der AK I fand am 03. April 2023 statt. Im Rahmen des AKI hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 20. April 2023 einen Widerspruch gegen den Bebauungsplanentwurf eingereicht, der sich inhaltlich dar ausgesprochen habe, die Straßenverkehrsflächen der Cuxhavener Straße zu erweitern, zu Lasten der Privatgrundstücke. Als Begründung sei genannt worden, dass die Geh- und Radwege nicht nach den gängigen Normen in der Breite vorhanden seien und Flächenerweiterungen nötig seien. Die Haltung des Bezirksamtes sei gewesen, dass die Cuxhavener Straße im Straßenraum ohnehin schon jetzt mit ihren 4 Fahrspuren und den Nebenflächen eine erhebliche städtebauliche Zäsur darstelle und habe sich dafür eingesetzt, die notwendige Verbreiterung im bestehenden Straßenraum umsetzen zu können. Dieser Widerspruch der BVM sei daraufhin am 02. Februar 2024 zurückgezogen worden.

 

Es lägen zu diesem Planverfahren zahlreiche Gutachten vor:

  • Altlasten
  • Artenschutz
  • Baumbestand
  • Entwässerung (Gründächer, Aufbringung von Substrat, Retentionsflächen)
  • Schallschutzuntersuchung

Vorschläge, wie mit der vermehrten Wohnbebauung den vorhandenen Lärmpegel entgegengewirktwerden könne, sei in die Festsetzung mit eingeflossen.

  • Umweltverträglichkeitsvorprüfung des Einzelfalls.

Diese sei notwendig geworden, um weiterhin Einzelhandel gem. 13a BauGB ermöglichen zu können.

 

Abschließend erinnert der Vertreter von CS an die Planungen der einzelnen Teilbaufelder. Der Bebauungsplanentwurf habe sich seit der Öffentlichen Plandiskussion nur geringfügig verändert. Man habe an den Grundzügen festgehalten. Anpassungen seien vorgenommen worden bei den Gebäude Kubaturen, der Höhenentwicklung und der Verkehrsflächen. Auch der Bestand in den Bereichen westlich und östlich der Neugrabener Bahnhofstraße wird planungsrechtlich gesichert.

 

Die SPD-Fraktion regt an, Räumlichkeiten für Gemeinschaftspraxen herzustellen.

 

Anschließend werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Dieser Plan böte zunächst einen Rahmen für verschiedenartige Vorhaben. Die heute aufgezeigte Nutzungsaufteilung sei noch variabel. In einem Urbanen Gebiet sei das Nutzungsverhältnis von Wohnen und Gewerbe nicht vorgegeben. Es sei eine Nutzungsvorgabe getroffen worden, dass Wohnen in Teilbereichen wegen der hohen Schallbelastung nicht stattfinden soll. Außerdem in Teilbereichen des Erdgeschosses, da Gewerbe zum angrenzenden öffentlichen Raum zielführend sei.

 

Die Tiefgaragenbegrünung werde Teil der Verordnung sein. Baumpflanzungen seien an dieser Stelle nicht machbar.

 

Es sei tatsächlich eine Herausforderung für die Bauumgebungsplanung (u. a. Kinderspielflächen, Grünflächen) die entsprechenden Flächen nachzuweisen. Das bestehenbleibende Grün sei auf das in diesem Plan zu schaffendem Grün anzurechnen. Es gebe jedoch keine Zweifel daran, dass grundsätzlich Wohnen in dem gebotenen Anteil möglich sein werde. Anpflanzungen von Bäumen seien prinzipiell Teil der Straßenbaumaßnahmen und würden nicht im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens seien die unterschiedlichen, gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Belange gemäß BauGB abzuwägen. Eines der öffentlichen Belange sei der Klimaschutz und die Begrünung, das andere das zur Verfügung stellen von gewerblichen Flächen und Wohnbauflächen. Letztendlich seien es immer Anpassungen an die örtliche Situation, Im Rahmen derer sei die Abwägung in diesem Verfahren vollzogen worden. Schließlich sei es die Entscheidung der Politik, das vorliegende Ergebnis mitzutragen.

 

Die SPD- und GRÜNE-Fraktion geben zu bedenken, dass kleinkronige Bäume im öffentlichen Raum in Zuge der Klimaanpassung nicht das Mittel der Wahl seien. Z. B. entlang der Wegeverbindung zwischen Neugrabener Bahnhof und Zentrum.

Der Ausschuss gibt einstimmig seine Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung des Bauleitplanverfahrens.

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.

Ö 4

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stolzenburg informiert über die Durchführung der öffentlichen Plandiskussionen zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 am 20.01.2025 und Neugraben-Fischbek 75 am 17.02.2025 in der Aula des BGZ Neugraben.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.