Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion vom 12.05.2025

Ö 1

Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig gebilligt.

Ö 2

Vorstellung des Projekts WANTA von KAMI e.V.

Die Auskunftspersonen des Trägers informieren mit einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) über das Projekt und ihre Arbeit. Diese sei im Kern eine Verweisberatung, da man keine Konkurrenz zu bestehenden und fachlich gut funktionierenden Beratungsstrukturen aufbauen wolle. Man führe keine Fallberatung durch und erfasse bei den Besucherinnen nicht deren Besuche sowie die ggf. empfohlenen Maßnahmen.

 

Die Referentinnen führen aus, dass sich die offenen Treffen sowohl für Frauen als auch für Mütter mit kleineren Kindern als die am meisten nachgefragtesten Angebote erwiesen hätten. Die meisten von den Frauen geschilderten Problemlagen seien Situationen der häuslichen Gewalt. Auf entsprechende Nachfrage bestätigen die Auskunftspersonen, dass KAMI e.V. in Notlagen Frauen, die wegen einer akuten Bedrohung nicht nach Hause zurückkehren könnten, in Frauenhäuser vermitteln könne.

 

Es wird auf Nachfragen ausgeführt, dass die meisten Kontakte zu Personen aus dem Hamburger Kerngebiet seien, es seien aber auch Menschen auf Marmstorf, Eißendorf, dem Süderelberaum bis hin nach Norderstedt in der Beratungsstelle gewesen. Nach Hinweisen aus dem Ausschuss wird erwidert, dass die zwischenzeitliche gesunkene Besucheranzahl an keine ausschließlich negative Entwicklung sein müsste: Wenn sich für Frauen die Lebenssituation positiv ändere und diese durch Vermittlung in fachlich bessere Beratungs- und Versorgungsstrukturen kommen, wäre das positiv zu betrachten. Sie bejahen, dass sich aus ihrer beratenden Arbeit auch das ehrenamtliche Engagement von zahlreichen Frauen entstanden sei, welche jetzt in den Räumlichkeiten verschiedene Angebote offerieren.

Nach Ausführungen des Seniorenbeirats merken die VertreterInnen von KAMI an, dass diese bei ihrer Arbeit auf zwei Standorte (Harburger Ring 21 und Neue Straße 23 zugreifen können; einer davon (Der in der Neuen Straße) sei barrierefrei und daher für ein ältere Zielgruppe geeignet.

 

Der Ausschuss bedankt sich bei den Auskunftspersonen für deren Arbeit.

 


Anlagen
WANITA-PPP_SDZ (956 KB)

Ö 3 - 22-0336

Gemeinsamer Antrag DIE LINKE - SPD - GRÜNE und CDU betr. Fragliche Auswirkungen der Bezahlkarte für Geflüchtete auf die soziale und gesellschaftliche Teilhabe (Referenten von der Sozialbehörde)

Zu Beginn der Beratung wird aus dem Ausschuss kritisch angemerkt, dass der Antrag eine gemeinsame Beratung mit der Sozialbehörde, dem Amt für Migration sowie des Integrationsrates vorsehe. Man frage sich, warum „nur“ die Sozialbehörde eingeladen worden sei. Die Gremienbetreuung weist darauf hin, dass zunächst die Sozialbehörde eingeladen worden sei, um mit dieser Zusage an die anderen Einrichtungen heranzutreten. Aufgrund einer kurzfristigen zweimonatigen Abordnung der Ausschussbetreuung in ein anderes B und krankheitsbedingten Ausfällen in der Harburger Gremienbetreuung sei dies leider nicht so umgesetzt worden, wie dies vorgesehen worden sei.

 

Die Referenten der Sozialbehörde informieren mit einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) über die Einführung der Bezahlkarte, wobei zum 01.02.2025 mit einer Systemaktualisierung kritisierte Schwierigkeiten weitgehend behoben werden konnten. Die neue bundesweite Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte und funktioniere ohne hinterlegtes Bankkonto, deren Gebühr in Höhe von monatlich 0,60 Euro sei im Regelsatz von monatlich 14,00 Euro für Telekommunikationsleistungen enthalten.

 

Die Auskunftspersonen verweisen darauf, dass seit dem 01.02. Überweisungen an zugelassene Anbieter wie Sportvereine, Jugendmusikschulen, Musikvereine sowie Träger von Jugendreisen/Jugendfreizeiten nach Beantragung über das Nutzertool sowie entsprechende Lastschriftverfahren grundsätzlich möglich seien. Bei der Freischaltung nach positiver Prüfung habe man sich einen Zeitraum von 10 Tagen vorgenommen.

 

Bestimmte Zahlungsaktivitäten wie Auslandsüberweisungen, Zahlung an Wettanbieter, Teilnahme am Online-Glückspiel, der Kauf von Währungen etc. seien nicht im System vorgesehen. Auf Nachfragen aus dem Ausschuss antworteten die Referenten, dass

 der Ausschluss bestimmter Anbieter rechtlich Bestand hätte,

 Ihnen keine Fälle von Weiterverkäufen der Karten bekannt,

 die Anleitung in einfacher deutscher Sprache angelegt sei,

 Erklärvideos in denjenigen 13 Sprachen eingestellt werden, welche diejenigen seien, die am meisten von den in Hamburg ankommenden Geflüchteten gesprochen würden,

 die Sozialberatungsstellen sowie Träger wie Fördern & Wohnen entsprechende Informationsmaterial bekommen hätten, um die betroffenen Menschen richtig beraten zu können.

 

Die Ausschussmitglieder bedanken sich für die Informationen; von Seiten der Betroffenen sei ihnen vielfach eine negativere Reaktion vorgetragen worden

 

Der Ausschuss kommt nach der Diskussion mit den Referenten der Sozialbehörde überein, nach den Sommerferien die im Antrag 22-0336 genannten drei Akteure (Sozialbehörde, Amt für Migration sowie Integrationsrat) nochmals in den Ausschuss einzuladen, damit die Sozialbehörde auf die Sichtweise des Amts für Migration und des Integrationsrats reagieren könnten. Die Verwaltung sagt die (erneute) Einladung zu: Sie weist darauf hin, dass die Sozialbehörde darauf verweisen könne, dass sie der Berichtspflicht des Antrags bereits nachgekommen sei und daher ggf. nicht zusagen werde.

 

Der Antrag verbleibt im Ausschuss


Anlagen
2025-05-12_Sachstand Bezahlkarte für Bezirksversammlung Harburg (Sozialausschuss) (400 KB)

Ö 4 - 22-0574

UVG - Anhörung der Bezirksversammlung (Referent vom Bezirksamt Wandsbek)

Einführend erinnert die Auskunftsperson, dass es sich bei dem Unterhaltsvorschuss nicht um einen reinen Sozialtransfer handele: Der Staat gewähre diese Leistung, würde diese aber vom Zahlungspflichtigen wieder einfordern. Dies gelte für Alleinerziehende, sofern das andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt zahle und würde diese somit von der gerichtlichen Einforderung der Mittel entlasten. Im Alltag läge die Priorität bei der entsprechenden Stelle bei der Mittelgewährung für die versorgenden Elternteile. Die Vollstreckung läge in Harburg bei 10% würde vielfach hintenangestellt und sei in vielen Fällen auch nicht erfolgreich, wenn das betreffende Elternteil z.B. Sozialhilfeempfänger sei. Hamburgweit liege die Vollstreckungsquote bei unter 10%.

 

Der Senat hat daher zu Monatsbeginn die Zentralisierung des Bereiches Unterhaltsvorschuss im Bezirksamt Wandsbek beschlossen: Damit werde die Zuständigkeit für die Durchführung der Aufgaben des Unterhaltsvorschussgesetzes beim besagen Bezirksamt konzentriert. Mittelfristig sollen die Mitarbeiter in eine entsprechende Räumlichkeit nach Wandsbek versetzt werden. Man sei sich bewusst sei, dass dieser Prozess derzeit nicht für alle Beschäftigten in diesem Bereich vorstellbar oder erwünscht sei. Auf Nachfrage teilt der Referent mit, dass im SDZ in Harburg weiter ein örtlicher Ansprechpartner für die Erstberatung vorhanden sein soll, auch wenn der Stundenumfang noch definiert werden müsse: Die Arbeit im Backoffice würde zentral erfolgen.

 

Der Referent betont, dass der Hauptgrund für die Konzentration die Erhöhung der Rückforderungsquote der Unterhaltsvorschussleistungen sei. Derzeit kämen 60% der entsprechenden Mittel vom Bund, wobei das Bundesfamilienministerium darauf dringe, dass die Bundesländer ihre Anstrengungen zur Mittelrückforderung erhöhen sollen. Auf die Frage, welche Effekte man sich von dieser Zentralisierung verspreche, antwortet die Auskunftsperson, dass zum einen in größeren Einheiten krankheitsbedingte Ausfälle und Arbeitsabläufe einfacher kompensiert werden könnten; zudem sei die Hoffnung, dass man mehr Zeit für die Vollstreckung sowie für die Qualitätsverbesserung der Beratung gewinnen könne.

 

In Bezug auf die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern führt der Referent aus, dass dies gelegentlich und fallbezogen erfolge: Die Behörde wolle und könne jedoch die Haushalte der Unterhaltspflichtigen nicht regelmäßig beispielsweise auf eintreibbare Mittel überprüfen

 

Auf Bitte des Ausschusses sagt die Verwaltung zu, die Anzahl der Verfahren im Bezirk Harburg des Jahres 2024 im Nachgang zu Protokoll dazulegen.

 

Nachtrag der Verwaltung:

 

Im Jahr 2024 gab es 543 Neuanträge auf Unterhaltsvorschussleistungen. Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass diese Auskunft auf die entsprechende Anfrage am 07.04.2025 im SIGI den Fraktionen per Mail am 10.04.2025 übermittelt wurde.

 

 

Ö 5 - 22-0662

Anhörung gem. § 28 BezVG - Jutstraße 7 / Nöldekestraße 17 im Bezirk Harburg - Nutzung der Immobilie als Standort für das zweite Jungerwachsenenprogramm (JEP 2) zur temporären Unterbringung wohnungsloser Jungerwachsener zur Überwindung schwieriger Wohn- und Lebenssituationen mit dem Ziel der Wohnraumversorgung

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss weist die Verwaltung darauf hin, dass sie grundsätzlich die die Sozialbehörde als auch wie hier den Landesbetrieb Erziehung und Bildung (LEB) auf die Notwendigkeit von Informations-Veranstaltungen für die AnwohnerInnen hinweisen; man werde daran nochmals erinnern. Der Ausschuss teilt die Notwendigkeit einer solchen Informationsveranstaltung einmütig.

 

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass in der Vergangenheit bei der Einrichtung in der Nöldekestraße diese Anwohnerinformation erst auf öffentliche Kritik aus dem Ausschuss initiiert worden sei und vor Ort von den Besuchern als sehr positiv wahrgenommen worden sei.

 

Des Weiteren verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Schreiben der Sozialbehörde in Bezug auf die Begrenzung der Einrichtung bis 2035 sehr vage sei. Die Verwaltung sagt zu entsprechend nachzufassen.

 

Nachtrag der Verwaltung:

 

Der LEB hat das Vorhaben der Einrichtung einer Clearingstelle in der Jutestraße Ecke Nöldekestraße auf der öffentlichen Sitzung des RISE-Stadtteilbeirates für Wilstorf am 21. November 2024 präsentiert und stand für Fragen der Anwesenden zur Verfügung. Zudem wurde ein Informationsflyer erstellt und verteilt.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6 - 22-0265.01

Stellungnahme Antrag SPD betr. Barrierefreiheit doch ein Kann und kein Muss?

Es wird zu Beginn der Beratung daran erinnert, dass der zugrundeliegende Antrag

(Drs. 22-0265) auf der Sitzung des SIGI am 03.03.2025 trotz aller inhaltlichen Kritik an den Ausführungen für erledigt erklärt worden sei; die Verwaltung sei dennoch um eine ergänzende Stellungnahme gebeten worden.

 

Aus dem Ausschuss wird in Bezug auf die Stellungnahme kritisch angemerkt, dass es zwar

Es wird zu Beginn der Beratung daran erinnert, dass der zugrundeliegende Antrag

(Drs. 22-0265) auf der Sitzung des SIGI am 03.03.2025 trotz aller inhaltlichen Kritik an den Ausführungen für erledigt erklärt worden sei; die Verwaltung sei dennoch um eine ergänzende Stellungnahme gebeten worden.

 

Aus dem Ausschuss wird in Bezug auf die Stellungnahme kritisch angemerkt, dass es zwar

Nachvollziehbar erscheine, dass barrierefreie Umbauten im Bestand baulich und finanziell nicht immer möglich seien: Bei Neubauvorhaben gelte jedoch die rechtliche Pflicht. Dies werde jedoch nicht umgesetzt! Vor diesem Hintergrund erscheine die formulierte Berücksichtigung der Behindertenarbeitsgemeinschaft (BAG) als „bestmöglich“ als sehr euphemistisch. Dabei wird die Befürchtung geäußert, dass die bereits beschlossene Reform der Hamburger Bauordnung zum 01.01.2026 die Prüfungen zu Anforderungen der Barrierefreiheit einschränken werde.

 

Es wird von den Abgeordneten angeregt, dass die Bezirkspolitik sich entsprechende Fertigstellungen in einem der Ausschüsse vorlegen lassen könne, um somit die Umsetzung der Barrierefreiheit bei Neubauten oder Sanierungsarbeiten im öffentlichen Raum wirksam verfolgen zu können. Die Verwaltung merkt an, dass hierzu

 

 ein Mitarbeiter Begehungen machen müsse, um dem Ausschuss entsprechende Materialien (Fotos, Lagebeschreibungen etc.) vorlegen zu können sowie

 die Politik intern klären müsse, welcher Ausschuss hier zuständig sein solle: Der Stadtentwicklungsausschuss, die Regionalausschüsse oder der SIGI selber?

 

Hinsichtlich der fehlenden Prüfung der Barrierefreiheit wird die Idee geäußert, diese Aufgabe könne der Wegewart bei seinen Begehungen wahrnehmen. Die Verwaltung sagt zu, die Anregung intern zu kommunizieren: Sie äußert jedoch auch die Einschätzung, dass dieser mit Verweis auf die schon laufenden Begehungen und deren Nachbereitung ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand schwer leistbar erscheine.

 

Die Verwaltung nimmt den Vorschlag auf dem Ausschuss auf, dass auf einer der kommenden Sitzungen des SIGI ein Vertreter des Dezernats 4, wo die Bauprüfung angesiedelt ist, im Ausschuss darüber berichten solle, ob und wie diese das Thema „Barrierefreiheit“ in ihrer Arbeit berücksichtige.

 

Nachtrag von der Verwaltung:

 

Barrierefreies Bauen ist eine Grundanforderungen bei Straßenplanungen im öffentlichen Raum und ist in allen Regelwerken enthalten. Die vom Bezirksamt beauftragten und überwachten Planungsbüros wenden pflichtgemäß die Regelwerke an. Jede Planung durchläuft viele Stufen der Qualitätssicherung im beauftragten Büro sowie beim Bezirksamt - die meisten Maßnahmen müssen aufgrund des Projektumfangs sogar vom Baudezernent oder der Bezirksamtsleitung freigegeben werden.

 

Bei allen Planungen werden die Träger öffentlicher Belange, wie auch die Bezirkspolitik und die Behindertenverbände (hier: insbesondere die BAG), im Rahmen der 1. Planverschickung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Alle Stellungnahmen werden gesammelt, abgewogen und in der Planung nach Möglichkeit berücksichtigt. Die begründete Abwägung sowie die finale Planung wird im Rahmen der Schlussverschickung erneut allen Trägern öffentlicher Belange zugeschickt. Daraufhin erfolgt die bauliche Umsetzung. Diese wird in der Regel von sachverständigen Büros im Auftrag des Bezirksamtes sowie von eigenem Personal vor Ort begleitet. Dadurch wird der Bau gemäß der Planung sichergestellt - andernfalls erfolgt keine Abnahme. Bei der Abnahme sind in der Regel zusätzlich der Wegewart, die Revierleitung, Abschnitts- und Abteilungsleitung zugegen. Die Wegewarte nehmen, im Rahmen der Möglichkeiten, bereits nach dem Abbau von Baustellen die betreffenden Orte in Augenschein.

 

Wird irgendwo nicht barrierefrei gebaut, fand in der Regel keine Neuplanung mit dem benannten Prozess statt, sondern lediglich eine Unterhaltungsmaßnahme oder z.B. eine Leitungsverlegung eines Telekommunikationsunternehmens statt, bei der der Bestand grundsätzlich nicht verändert wird.

 

Ist eine Örtlichkeit nicht barrierefrei hergestellt, liegt es in der Regel daran, dass dort noch keine Umplanung durchgeführt wurde. Bei 600 km Straßen in der Verantwortung des Bezirksamtes und einer Planungsleistung von ca. 3 km pro Jahr, braucht es naturgemäß etwas Zeit, bis wirklich alle Straßen im Bezirk überall den Ansprüchen an Barrierefreiheit genügen werden.

 

 

Der Ausschuss nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.

Ö 7 - 22-0499

Gem. Dringlichkeitsantrag der GRÜNE, SPD und DIE LINKE-Fraktion betr. Schlachthofstraße (Zur Erledigung)

Einleitend merken Mitglieder des Ausschusses kritisch an, dass der Dringlichkeitsantrag im Februar gestellt worden sei, die erbeten Führung jedoch erst im April erfolgt sei. Sie kritisieren diesen Umgang mit den Abgeordneten und bitten darum, dass diese Einschätzung an den Träger und die Sozialbehörde weitergegeben werden solle.   Nachtrag von der Verwaltung: Nach der Übermittlung des Antrags erörtern zunächst die Innen- sowie die Sozialbehörde in Bezug auf die Besuchsbegleitung die Zuständigkeit, welche letztlich die Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA) übernahm.   Die Ausschussmitglieder sieht die Unterbringung in Zelten kritisch und erinnern daran, dass Staatsrätin Lotzkat bei ihrem jüngsten Vor-Ort-Besuch als letzte Option genannt habe. Die Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass gerade für Familien ein Zelt vorteilhafter als eine Halle erscheine, wo es keine Möglichkeit der optischen Abschirmung und der Wahrung von Privatsphäre gebe. Die Verwaltung ergänzt, dass die Mitglieder des Ausschusses aus der Tatsache, dass nach wie vor Zelte genutzt werden, schließen können, dass diese nach wie vor benötigt würden, auch wenn diese weiterhin die am wenigsten präferierte Unterbringungsoption ist. Sinnvoll sei hier ein Update der Lage sowie der Prognosen durch die Sozialbehörde im Ausschuss.

 

Der Ausschuss erklärt den Antrag für erledigt.

Ö 8

Integrationsrat Harburg

Der Integrationsrat (H.I.R.) informiert darüber, dass im neuen Koalitionsvertrag von Rot-Grün auf Hamburger Landesebene der Landesintegrationsrat für seine Arbeit einen gesicherten rechtlichen Rahmen erhalten solle; darüber hinaus sollen in allen 7 Bezirken ein Integrationsrat auf Bezirksebene eingerichtet werden: In dieser Beziehung sei Harburg ein Vorreiter.

 

Der H.R. weist auf folgende Punkte seiner Arbeit hin:

 

 Die HASPA im Heimfeld habe bis Ende Mai 2025 dem Integrationsrat Räumlichkeiten für eine Ausstellung über seine Arbeit überlassen.

 Teilnahme an „Hamburg räumt auf“

 Weitere Durchführung der Sprechstunden in Harburg und Neugraben

 Gespräch mit der Handwerkskammer zum Thema „Nachwuchsgewinnung“

 

Ö 9

Mitteilungen der Verwaltung

Bezirklichen Seniorendelegiertenversammlung

 

Die Verwaltung teilt mit, dass sich neue Seniorendelegiertenversammlung am 9. April 2025 konstituiert hat. Neuer Vorsitzender ist Karl Köhler. Die Stellevertretungen sind Hans-Jürgen Rindfleisch und Dagmar Welke.

 

Nachtrag: Herr Köhler ist mittlerweile zurückgetreten. Bis zu einer Neuwahl übernimmt Herr Rindfleisch die Aufgaben des Vorsitzenden.

 

 

Bezirksseniorenbeirat

 

Die Verwaltung verweist darauf, dass sich der Bezirksseniorenbeirat auf seiner Sitzung am 13.05.2025 neu konstituiere und seine Vertreter für die bezirklichen Ausschüsse benennen werde.

 

Unterbringung Clearingstelle Jutestraße/Nöldekestraße

 

In Bezug auf die Clearingstelle/Erstversorgungseinrichtung in der Jutestraße 2/4 (Ecke Nöldekestraße) informiert die Verwaltung, dass in dieser derzeit 22 Jugendliche zwischen 15-17 Jahren untergebracht seien. Diese kommen aus der Ukraine, Afghanistan, Ägypten, Guinea, Kolumbien, Somalia. Der Träger (Landesbetrieb Erziehung und Beratung, LEB) würde diese in den ersten Tagen in die Unterbringung sowie in die Örtlichkeiten, der Nutzung des ÖPNV einweisen. Zudem werden die Jugendlichen sprachlich auf die Schule vorbereitet. Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass örtliche Träger ihre Zusammenarbeit und Kooperation angeboten hätten, dies jedoch vom LEB noch nicht aufgenommen worden sei. Die Verwaltung sagt zu nachzufragen: Sie vermutet, dass der LEB  die betroffenen Jugendlichen in mehreren Stufen behutsam ankommen lassen und integrieren wolle und daher zu Beginn keine weiteren externen Akteure in diese Einrichtung holen wolle.

 

 

Kommende Sitzungen des SIGI

 

Auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des SIGI am 16.06.2025 sind folgende Themen vorgemerkt:

 

 Kindergesundheit in Harburg - Angebote der kinderärztlichen Versorgung im öffentlichen Gesundheitsdienst aufbauen und Mütter- und Elternberatung stärken (Drs. 21-3647)

 Haus der Gesundheit - ein Modell für Harburg? (Drs. 22-0457)

 Psychosoziale Gesundheit (Drs. 22-0466)

 

Die Verwaltung schlägt vor, in der September-Sitzung des SIGI neben dem Themenbereich „Bezahlkarte“ (siehe TOP 3) nach Möglichkeit auch Themen aufzurufen, die im April und Mai verschoben werden mussten als da seien:

 

 Standorte der ÖRU im Bezirk Harburg

 Wohnraumversorgung für Familien mit hoher Verweildauer in der ÖRU (Drs. 21-3647)

 

Ö 10

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.