Stellungnahme Antrag SPD betr. Barrierefreiheit doch ein Kann und kein Muss?
Letzte Beratung: 12.05.2025 Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion Ö 6
2009 erkannte die UN die Rechte von Menschen mit Behinderung an und beschloss die UN-BRK. Ziel dieser Konvention ist es, dass künftig die universellen Menschenrechte von Menschen mit Behinderung aus deren Perspektive Beachtung finden müssen. Bis heute haben sich weltweit 158 Staaten dieser Konvention angeschlossen, Deutschland hat die UN-BRK am 26.3.2009 durch den Bundestag ratifiziert und als verbindlich erklärt. Durch das HmbBGG haben der Senat und die Bürgerschaft im Januar 2020 die UN-BRK und BGG mit dem HmbBGG zu Landesrecht gemacht und besonders für das Verwaltungshandeln als verbindlich erklärt.
Man sollte meinen, jetzt wird für die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen alles getan, damit diese am öffentlichen Leben ohne Probleme teilnehmen können. Leider ist dem nicht so!
Häufig werden bei Planungen und Entscheidungen der Verwaltung und anderen öffentlichen Trägern, anders als im HmbBGG vorgegeben, die Belange von Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt oder einfach vergessen. So wird die Barrierefreiheit in südlichen Teil der neuen Unterführung am Bahnhof in Neugraben von der Verwaltung als nachrangig eingestuft, beider Umplanung der Umkleideanlage Alter Postweg die Vokabel „kreative/bedingte“ Barrierefreiheit genutzt und bei einer umgestalteten Bushaltestelle am Falkenbergsweg Barrierefreiheit als unnötig und zu teuer bezeichnet.
Dieses ist nicht hinzunehmen!
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten einen Vertreter der Sozialbehörde in den Ausschuss SIGI einzuladen, um vorzustellen bei welchen Planungen und Vorhaben die Vorgaben des HmbBGG verpflichtend sind und wie die Umsetzung Evaluiert wird. Es ist ein Vertreter der BAG dazu zu bitten, der über die Umsetzung des HmbBGG im Bezirk Harburg aus Sicht von Menschen mit Handicap berichtet und wie die BAG an Entscheidungen und Planungen bei Maßnahmen beteiligt wird. Die Verwaltung möge berichten, welche Anstrengungen die Verwaltung im Bezirk Harburg zur Umsetzung des HmbBGG unternimmtund wie die Rechte von behinderten Menschen in den Entscheidungsprozessen der Verwaltung Berücksichtigung finden.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 09.04.2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 22-0265) betr. Barrierefreiheit doch ein Kann oder ein Muss?, wie folgt Stellung:
Bei der Um- oder Neugestaltung von Flächen im öffentlichen Raum werden die Themen Barrierefreiheit und Inklusion grundsätzlich mitgedacht und in möglichst großem Umfang vom Bezirksamt berücksichtigt. Dabei werden die anerkannten Regeln der Technik und sonstigen rechtlichen Grundlagen einbezogen.
Planungsstände von größeren Projekten, wie z. B. aktuell die Umgestaltung des Schwarzenbergparkes, werden mit der BAG (Behindertenarbeitsgemeinschaft) abgestimmt. Deren Anmerkungen werden bestmöglich berücksichtigt.
Die 2023 fertiggestellte Bewegungsinsel am Nymphenweg ist in enger Abstimmung mit den Elbe-Werkstätten entstanden, ebenso wie die im Dezember 2024 fertiggestellte Fitnessinsel im Harburger Stadtpark, nahe der Hockeywiese. Beide Flächen weisen spezielle Geräte und Trainingsmöglichkeiten mit inklusivem Charakter auf.
Auch der Marktplatz und die Fußgängerzone in Neugraben, der Marktplatz Sand, die Hölertwiete und der Herbert-und-Greta-Wehner-Platz können bei dieser nicht abschließenden Aufzählung angeführt werden.
Weiterhin werden die Belange von Kindern und Jugendlichen bei derartigen Planungen geprüft und berücksichtigt.
i. V. Queckenstedt
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