Gemeinsamer Antrag DIE LINKE - SPD - GRÜNE und CDU betr. Fragliche Auswirkungen der Bezahlkarte für Geflüchtete auf die soziale und gesellschaftliche Teilhabe
Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 3.1
Seit Mitte Februar 2024 wird in Hamburg eine Bezahlkarte für Personen eingesetzt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, u.a. um Geldüberweisungen in Herkunftsländer zu unterbinden und den bestehenden Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Die sogenannte SocialCard ist eine Guthabenkarte, die die Bargeldabhebung für Geflüchtete auf monatlich 50 Euro pro erwachsene Person und 10 Euro pro Kind beschränkt. Überweisungen sind mit der Karte nicht möglich, ebenso wenig wie die Nutzung im Online-Handel oder im Ausland. Im stationären Handel kann die Karte ausschließlich dort verwendet werden, wo Visa-Debit akzeptiert wird.
Angesichts von Alltagserfahrungen wird nun teilweise darauf hingewiesen, dass die mit der SocialCard verbundenen Restriktionen die soziale Teilhabe und damit ggf. auch bestehende Integrationsbemühungen erschweren würden.
Beispielsweise sei es im Bezirk Harburg zu Fällen gekommen, in denen die gewünschte Teilnahme am Schwimmvereinstraining für Geflüchtete nicht realisierbar sei, da die Vereine Zahlungen ausschließlich per Lastschriftverfahren akzeptierten.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zeitnah Vertreter*innen der Sozialbehörde, des Amtes für Migration (Behörde für Inneres und Sport), des Harburger Integrationsrates, des Flüchtlingszentrums Hamburg und des Ausländeramtes Harburg in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) einzuladen, um über die Nutzungsbedingungen der Sozialkarte sowie ihre Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen zu berichten. Dabei sollen, soweit erforderlich, auch mögliche Lösungsansätze hinsichtlich sich im Alltag der Betroffenen ergebender Problemstellungen erörtert werden.
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