Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe vom 10.05.2023

Ö 1

Öffentliche Bürgerfragestunde

Zu der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe in Neuenfelde sind zahlreiche Bürger:innen erschienen, um auf die Probleme in dieser Gegend aufmerksam zu machen.

 

  • Die unterschiedliche Deichpflege durch verschiedene Verantwortliche sei ein Ärgernis. Herr Timmann berichtet, dass im Hauptausschuss ein Antrag beschlossen wurde, dass die Stadt Hamburg alle Deichgrundstücke erwerben möge. Dann würde die Deichpflege nicht mehr von unterschiedlichen Trägern erledigt. Da es hier mehrere Eigentümer gibt, z. B. Bezirksamt Harburg, die HPA und auch private Eigentümer, sei der Flächenankauf nicht einfach.

 

  • Die Fraktionen werden gebeten, sich für folgendes Thema einzusetzen:

 

  • Die Schließung der Deichüberfahrten am Sekundärdeich entlang der Straße Neuenfelder Fährdeich als Hochwasserschutzmaßnahme zu unterstützen, um das empfundene Hochwasserrisiko der hier lebenden Menschen zu verringern.

 

  • Es wird die Frage gestellt, ob ein weiterer Sakralbau in Neuenfelde an der Ecke Nincoper Straße/ Arp-Schnitger-Stieg mit der zustimmenden Unterstützung der Mitglieder des Regionalausschusses rechnen könne. Die Abgeordneten mögen sich mit den ausschlaggebenden Rechtsnormen vertraut machen. Das Grundstück liegt nach Darstellung des Fragestellers nicht innerhalb des Geltungsbereiches der § 34-Verordnung.

 

  • Ein großes Ärgernis seien die massiven Ausfälle der Fähren der Linie 62 und 64, denn sie sind die wichtigste Verbindung auf die andere Elbseite. Es fehlten der HADAG Kapitäne. Hier sollten Anträge über die Bezirksversammlung Harburg an den Senat gestellt werden, damit dieser Einfluss auf die HADAG nehmen kann für zuverlässigen Fährverkehr.

 

  • Durch zu wenig Personal beim HVV fielen auch ständig Busse aus. Wenn dann Stau im Elbtunnel sei, bräche alles zusammen und man komme nicht nach Hause. Diese Zustände seien untragbar.

 

  • Die Bürger:innen beklagen auch den Verkehr im Marschkamper Deich.

Dort sei wochentags von ca. 14.00 bis 19.00 Uhr ein Verkehrschaos.

 

  • Die Aufgaben der Wegewarte und die Zuständigkeiten für Veränderungen am Weg (hier Einlauf Straßenentwässerung) im Marschkamper Deich mögen geklärt werden.

 

Herr Timmann bedankt sich bei den Anwohnern für die Anregungen und die konstruktiven Fragen.  

Ö 2

Verpflichtung zubenannter Bürger

Herr Timmann begrüßt zwei neue Ausschussmitglieder, nämlich Frau Perlbach (Grüne) und Frau Szagarus (Die Linke) und verpflichtet diese zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.

 

Der Vorsitzende macht auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg, auf die §§ 5 - 7 des Bezirksverwaltungsgesetztes sowie auf die §§ 203 – 205, 331 – 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bittet sie, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln.

Ö 3

Baumaßnahmen in Cranz/Neuenfelde (Referenten von der HPA)

Frau Oncken, die Projektleiterin von der ReGe, erläutert die Präsentation. Sie gibt einen Überblick über das Vorhaben, den aktuellen Sachstand und die geplante Verkehrsführung.

 

Folgende Antworten auf Fragen der Mitglieder des Ausschusses und der Bürger:innen werden zu Protokoll gegeben:

  • Die Grundstücksankäufe sind fast abgeschlossen.
  • Das Planfeststellungsverfahren muss erst abgeschlossen werden, bevor mit Baumaßnahmen begonnen werden kann.
  • Es gab ca. 200 Einwendungen und Stellungnahmen, diese betrafen insbesondere auch den Hochwasserschutz an der Este und den Wunsch nach einer optimierten Verkehrsführung.
  • Man kann nicht für mögliche zukünftige Ansprüche planen und bauen, da man nicht weiß, wie der Verkehr sich entwickelt. Die aktuellen Regelwerke und Richtlinien sind beim jetzigen Vorhaben zu verwenden.
  • Es sind viele Abstimmungen mit vielen Behörden einzuholen und das bedarf Zeit.
  • Die Trasse für die bauzeitliche Verkehrsführung im Baufeld, um eine zweispurige Verkehrsführung zu ermöglichen, kann nicht größer vorgesehen werden, da Flächen für die Entwässerung (Deichgraben) vorgesehen werden müssen und die erforderlichen Abstände nach der Deichordnung eingehalten werden müssen. Für den Straßenbau muss aufgrund der Baugrundverhältnisse ein enormer Aufwand betrieben werden, wenn Verkehr darüber geführt wird.
  • Die ReGe und HPA sind nicht für eine Straßengrundinstandsetzung des Neuenfelder Fährdeichs in den Abschnitten zwischen Hasselwerder Straße bis Neuenfelder Damm und zwischen Neuenfelder Damm bis Neuer Fährweg zuständig. Die geplante Ertüchtigung erfolgt, um die zusätzlichen Verkehre aus den bauzeitlichen Umleitstrecken der Baumaßnahme besser über die Streckenabschnitte führen zu können.
  • Im Zuge der Planungen wurden Baugrunduntersuchungen in einem für das Planungsstadium üblichen Raster vorgenommen, so dass hier nicht mit Überraschungen gerechnet werde.
  • Die Planungen an der Landesgrenze zu den Deicherhöhungsmaßnahmen Cranzer Hauptdeich in Hamburg und dem Deichabschnitt Hinterbrack in Niedersachsen werden regelmäßig zwischen Hamburg und Niedersachsen abgestimmt.

 

Es wird von den Bürger:innen gewünscht, dass LKW`s nur auf Hauptverkehrstraßen fahren und dies überwacht werde.

Die Bedenken der Bürger:innen werden mitgenommen.


Anlagen
230510_HPA-ReGe_CNH_Regionalausschuss-Süderelbe (962 KB)

Ö 4 - 21-2884

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag CDU, SPD, Grüne, FDP und Die Linke betr. Fragen an Vertreterinnen oder Vertreter der HPA im Regionalausschuss Süderelbe im Mai 2023 (Referenten von der HPA)

Herr Dr. Kräßig von der HPA beantwortet zunächst Fragen aus dem Dringlichkeitsantrag zum Hochwasserschutz anhand einer Präsentation „Sperrwerk Estemündung“.

Im Anschluss haben die Mitglieder des Ausschusses und die Bürger:innen Gelegenheit, Fragen zum Thema zu stellen.

Die Bürger:innen sind in Unruhe durch den Vorfall im Januar 22, als die Stemmtore am Sperrwerk knapp unterhalb des Bemessungswasserstandes von NN +2,8m geschlossen wurden. Sie fühlen sich nicht in Sicherheit und wünschen, dass in Zeiten der Sturmflut das Sperrwerk dauernd besetzt ist.

 

Folgende Antworten werden zu Protokoll gegeben;

  • Dieser Vorfall wird noch von HPA und der BUKEA geprüft. Man ist im Austausch über eine Anpassung der Besetzungsstrategie. Die Abstimmung dazu dauert an.
  • Es wurde eine Planung mit Fernsteuerung und zusätzlicher Sensorik für das Sperrwerk angeregt.

An beiden Themen arbeitet HPA bereits konzeptionell. Daneben steht planmäßig im Zuge der Instandhaltungsstrategie eine Grundinstandsetzung der Elektrotechnik an.

  • Die Bürger;innen fragen nach Schließung der beiden Tore i. Z. mit Wasserdruck.

Die Doppelte Deichsicherheit bezieht sich nicht darauf, dass beide Torpaare immer gleichzeitig geschlossen werden, sondern darauf, eine Rückfallebene zu haben, wenn eine Linie nicht zur Verfügung steht.

Das Schließen der 2 Linien ist nicht obligatorisch, sondern wird zum einen vorsorglich gemacht, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können oder um bei deutlich erhöhten Wasserständen eine sog. Wassertreppe einstellen zu können.

Bei dem hier diskutierten Ereignis wurde der Hochwasserschutz durch das Schließen der Este-Linie gewährleistet. Die Elbelinie wurde vorsorglich mit geschlossen. Beim Versagen der Estelinie hätte sich die Elbelinie aufgrund des auftretenden Wasserdruckes schlagartig geschlossen.

  • Die Torfahrten der Stemmtore finden alle 48 Stunden statt. Erkennt man dabei u.a. eine Verlängerung der Torfahrt durch Sedimente, dann werden sofort Maßnahmen eingeleitet.
  • Bei einem Wasserinjektionseinsatz wird das Sediment, das anfällt, verflüssigt und mit der Strömung oder dem Gefälle verdriftet.
  • Wenn eine Greiferbaggerung zur Unterhaltung stattfindet, dann wird das Sediment auf Schuten abgeladen und zur Entsorgungsanlage oder Verklappstelle gebracht.
  • Für die Tiefe der Fahrrinnen in der Außeneste ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg zuständig.
  • Wenn das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg Unterhaltungsarbeiten zur Wassertiefe in der Außeneste plant, wird dies im engen Kontakt mit der HPA gemacht. Ziel ist dabei, keine negativen Auswirkungen auf den Betrieb des Sperrwerks Estemündung zu schaffen.

 

 

Herr Rathjens von der HPA erklärt die Präsentation „Sachstand öffentlicher Hochwasserschutz“ und beantwortet Fragen.

 

Hier die wichtigsten Antworten:

  • Grundsätzlich sind einzelne Treppen an den Estedeichen in Cranz und Neuenfelde in einem schlechten Zustand.
  • Hierbei muss unterschieden werden zwischen „öffentlichen Treppen“, die in der Zuständigkeit der HPA liegen und „privaten Treppen“ für die es eine deichrechtliche Genehmigung gibt. Genehmigungsinhaber sind hier einzelne Privatpersonen.
  • Die Schäden an der öffentlichen Treppe bei der Bushaltestelle „Altes Estesperrwerk" sind bekannt. Daher ist auch die genannte Beschilderung aufgestellt. Die Instandsetzung erfolgt voraussichtlich im Sommer dieses Jahres.
  • Wenn private Treppen nicht mehr verkehrssicher sind, veranlasst die HPA eine Sperrung. Anschließend muss geprüft werden, ob sie vom Eigentümer saniert werden oder abgebaut werden müssen. Das wird von Fall zu Fall geprüft und ist sehr aufwändig.
  • Die Deichkrone ist für viele Fußgänger und Radfahrer ein sicherer Weg, da unten die Straßen sehr schmal sind.
  • Deichkronenwege können durch Fußgänger genutzt werden, aber für einen gewidmeten Geh- und Radweg ist dieser zu schmal.
  • Hochwasserschutzanlagen sind gemäß des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz unverändert in ihrer Bestandshöhe zu erhalten. Veränderungen zur Verstärkung oder Erhöhung sind zulässig. Es dürfen aber keine Veränderungen wie ein Abtragen der vorhandenen Deichkrone vorgenommen werden, um z.B. einen breiteren Deichkronenweg herstellen zu können.

 

Die Präsentationen dürfen veröffentlicht werden.


Anlagen
230510_HPA_öHWS_Regionalausschuss-Süderelbe (363 KB)
SEM-PPT-HPA-SEM_Regionalausschuss-Süderelbe_10052023-V3_compressed (788 KB)

Ö 5 - 21-1912.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Festsetzung Ruhige Gebiete und Ruheinseln in Süderelbe (Stellungnahme der Verwaltung)

Auf die Fragen, die aus der letzten Sitzung offen geblieben sind, antwortet Herr Trispel wie folgt:

  • Aus der Festlegung als „Ruheinseln“ ergeben sich hinsichtlich der Nutzung des entsprechenden Gebietes und des dort zulässigen Verhaltens keine besonderen Einschränkungen. Bei Neuplanungen sei dies aber zu berücksichtigen.
  • Bei der Lärmplanung waren seitens des Bezirksamtes Harburg Mitarbeiter des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt sowie Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung beteiligt.
  • Eine Politikbeteiligung hat im Hauptausschuss und Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz stattgefunden.

Ö 6 - 20-4050

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern der Hochwasserpartnerschaft Este (- Erledigung)

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

  • Im großen Sitzungssaal in Neugraben ist eine Videokonferenzanlage installiert worden.
  • Für die von einer Bürgerin gewünschte Herstellung eines Spielplatzes im Estebogen gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Hier wurde nach altem Baurecht genehmigt. Die Bürgerin wurde informiert.

Ö 8

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.