Aus dem Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass am vergangenen Freitag ein Nachtrag für einen Gestaltungsmittelantrag eingegangen sei; aus dem HWW seien jedoch zwei Gestaltungsmittelanträge an den SIGI zur Beratung überwiesen worden.
Die Verwaltung antwortet, dass nur zu einem der beiden Anträge Zeitdruck bestünde, daher habe man nur diesen kurzfristig auf die Tagesordnung genommen. Beim besagten zweiten Antrag sei der Maßnahmebeginn am 01.07.2025.
Die Tagesordnung wird vor diesem Hintergrund einstimmig angenommen.
Der Ausschuss kommt zu Beginn der Beratung überein, die TOPS 2 und 3 gemeinsam zu beraten.
Einleitend führt ein Vertreter der Elbe-Werkstätten aus, dass diese nach der energetischen Sanierung der Fenster im Kultur Palast Harburg seinerzeit damit konfrontiert gewesen seien, dass es eine zweite, längere Schließung des Bürgerhauses für umfangreiche Modernisierungsarbeiten gebe. Die Geschäftsführung habe vor der Frage gestanden, ob man es den Beschäftigten zumuten könne, nach einer erneuten temporären Umsetzung wieder in den Kultur Palast zu wechseln, zumal das Ende der Umbauarbeiten seinerzeit nicht absehbar gewesen sei. Ein solches mehrfaches Wechseln hätte für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung negative Folgen, daher habe man sich zu einer Kündigung des Pachtvertrages für den Kneipenbetrieb im Hause entschieden. Der Vertreter der Elbe-Werkstätten fügt hinzu, dass sich die entsprechenden Arbeitsplätze noch immer im Bezirk Harburg befänden, nämlich am Standort der Elbewerkstätten an der Cuxhavener Straße. Die Elbewerkstätten hätten die Situation genutzt, um sich hier im Sinne der Mitarbeitenden neu auszurichten.
Die Vertreter des Kultur Palast ergänzten, dass man nach der Übernahme der Trägerschaft gemeinsam mit den Elbe-Werkstätten die Situation im Haus beraten habe; die bauliche Situation sei jedoch von ihnen nicht beeinflussbar gewesen. Sie betonten, dass beide Seiten, gut zusammengearbeitet hatten. Die Argumente der Elbe-Werkstätten könnten sie nachvollziehen; auch sie seien derzeit in einem Ausweichquartier. Dennoch wolle man beim Kultur Palast das Thema Inklusion nach der Modernisierung des Gebäudes stärker vorantreiben und bedauerten die Kündigung.
Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass dieses Inklusionsprojekt ein hamburgweites Vorbild gewesen sei. Das Thema sei Thema angemeldet worden sei, um den Prozess im Nachhinein zu verstehen. Das Projekt habe eine positive Außenwirkung gehabt und lokal sehr zur Entstigmatisierung des Themas „Inklusionsarbeitsplätze“ geführt. Auf Nachfrage bestätigen die Vertreter des Kultur Palastes, dass seinerzeit im Interessensbekundungsverfahren die gewünschte Zusammenarbeit mit den Elbe-Werkstätten aufgeführt worden sei. Wie diese ohne die Baustellensituation mittelfristig funktioniert hätte, sei realistisch erst später beurteilbar gewesen. Vom heutigen Stand gehe man davon aus, dass dies gut gepasst hätte.
Von Seiten der Mitglieder des Ausschusses wird auf die anstehenden Änderungen im SGB VII zur Stärkung der Inklusionsarbeit verwiesen und nachgefragt, ob sich die Träger hierzu äußern könnten. Von den Elbe-Werkstätten wird darauf hingewiesen, dass die alte Bundesregierung u.a. eine bessere Entgeldbezahlung für behinderte Werkstattbeschäftigte vorbereitet habe, was jedoch durch die Neuwahl gestoppt worden sei. Jenseits aller Förderinstrumente sei es jedoch entscheidender, dass Wirtschaft und Behörden inklusive Arbeitsplätze anbieten. Zudem sei anzumerken, dass es in den vergangenen Jahren bei den besagten Arbeitsplätzen im Kultur Palast bzw. dem ehemaligen Rieckhof es dahingehend keine Erfolge gegeben habe, die beschäftigten Menschen aus dem Projekt heraus in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Dabei sei dies jedoch sehr wünschenswert.
Die Verwaltung ergänzt auf Nachfrage, dass die Elbe-Werkstätten das Bezirksamt frühzeitig über ihre Kündigungsabsicht informiert hatte. Vor dem Hintergrund der Begründung akzeptiere man die Entscheidung; man sei jedoch davon seinerzeit überrascht worden. Immerhin habe man das Ende der Pächterschaft der Elbe-Werkstätten für den Kneipenbetrieb in der Modernisierung des Gebäudes nicht eingeplant. Man schaue nun gemeinsam mit dem Kultur Palast, wie die entsprechende Fläche neu genutzt werden könne und was dies für das Konzept des Hauses sowie das laufende Modernisierungsvorhaben bedeute.
Von Seiten der Mitglieder des Ausschusses wird darauf verwiesen, dass sich alle Fraktionen für mehr Inklusion in verschiedenen Bereichen einsetzen. Vor diesem Hintergrund sei von Interesse inwieweit der Erhalt der Arbeitsplätze für die Beschäftigten der Elbe-Werkstätten bei dem seinerzeitigen Interessensbekundungsverfahren (IBV) bei der seinerzeitigen Trägerauswahl als Bewertungskriterium gewichtet worden sei. Die Verwaltung unterstreicht, dass es sich primär um ein Bürgerhaus handelt und ein Träger insbesondere unter Berücksichtigung der Inhalte der einschlägigen Förderrichtlinie bewertet werden muss. In der Förderrichtlinie kommt die Schaffung inklusiver Arbeitsplätze nicht vor. Dies ist ein inhaltlicher Zusatz, der im Fall des Bürgerhauses in Harburg angefragt werde, aber nicht zu sehr in die Bewertung der Bewerber einfließen kann. Die Verwaltung sagt zu, dass die seinerzeitige Bewertungsmatrix (es gab zwei identische, einmal für die schriftliche Bewerbung und einmal für die Präsentation vor der Jury), die den Fraktionsvertretungen der Auswahljury zur Verfügung gestellt wurde, wie der IBV-Text (vgl. auch Drs. 21-1392.05) zum Protokoll nachgereicht werde. Im IBV-Text habe dies Thema einen eigenen Absatz gehabt; des Weiteren sei dieser Punkt auch bei der Konzeptdarstellung vor der Jury bei jedem Bewerber thematisiert worden. Man habe zu Beginn des Prozess einen einzigen gebündelten Modernisierungsabschnitt für das Haus geplant, was jedoch beispielsweise durch die Berücksichtigung des Denkmalschutzes nicht mehr möglich gewesen sei; zudem hätten sich einige Modernisierungsbedarfe erst bei näherer Betrachtung des Gebäudes ergeben.
Auf Nachfrage, ob nach dem Abschluss der Modernisierung eine „Rückkehr“ der Elbe-Werkstätten in die Räumlichkeiten des Kultur Palastes möglich wäre, verweisen die Vertreter der Elbe-Werkstätten darauf, dass das in der Cuxhavener Straße entwickelte Gastrokonzept aktuell stark ausgebaut werde und sich betriebswirtschaftlich rechne; auch dies müsse man als Träger im Blick behalten. Die Werkstattentgelte würden aus dem wirtschaftlichen Ergebnis des Trägers abgesichert; deswegen sehe man derzeit keinen Handlungsbedarf in den Kultur Palast zurück zu kehren. Inzwischen sei es den Elbe-Werkstätten gelungen, mit seinen Angeboten sogar noch inklusiver zu werden.
Die Vertreter des Kultur Palast ergänzen, dass man für die Zeit nach dem Umbau entsprechende Vorarbeiten mache, wie z.B. Klärung der Beantragungsmöglichkeit einer Gaststättenkonzession; man sei aber für eine Zusammenarbeit offen. Was als Konzept und Machbarkeit entstehen werde, könne noch nicht gesagt werden. Die wirtschaftliche Lage sei jedoch für die Gastronomiebranche allgemein nach der Corona-Pandemie sehr schwierig; die Betreibung einer Kneipe sei in der jetzigen Zeit grundsätzlich eine große Herausforderung,
Auf die Frage, was sich von der Bezirkspolitik gewünscht würde, erinnert der Vertreter der Elbe-Werkstätten, dass sich die Struktur der Arbeitsplätze verbessert habe, auch wenn die Arbeitsplätze im ehemaligen Rieckhof zweifelsohne ein Vorzeigeprojekt gewesen seien. Man wünsche sich, dass sich der Bezirk - wann immer möglich - bei der Etablierung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen engagiere und dies unterstützen möge.
Aus dem Ausschuss heraus wird die Verwaltung gefragt, wie der Verlust der inklusiven Arbeitsplätze im Kultur Palast beurteilt werde. Diese erinnert an die dargestellten Ereignisse und legt dar, dass man sich derzeit noch mitten im Arbeitsprozess befinde: Sowohl die Elbe-Werkstätten als auch der Kultur Palast hätten dargelegt, wie wirtschaftlich schwierig der Neuaufbau eines solchen Gastroangebotes nach der abgeschlossenen Umbauhase sei.
Auf Nachfrage nach der Verantwortung hinsichtlich der seinerzeitigen Ausschreibung und der Auswahl des Betreibers verweist die Verwaltung darauf, dass der Prozess in bezirklicher Verantwortung gelegen habe und seinerzeit eine Vorbereitungsgruppe gebildet: In dieser seien neben dem Bezirksamt alle damaligen in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen vertreten gewesen seien. In dieser Arbeitsgruppe sei der Text des Interessensbekundungsverfahrens abgestimmt worden, die Bewertungsmatrix vorgestellt und erörtert worden sowie nach der Vorstellung der Interessenten intensiv und inhaltlich besprochen worden. Da es sie bei dem Projekt um ein Bürgerhaus handelte, haben seinerzeit die Voraussetzungen der entsprechenden Förderrichtline überwiegen müssen.
Es wird darum gebeten, den Text des seinerzeitigen Interessenbekundungsverfahrens sowie die entsprechende Bewertungsmatrix dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung verweist, dass alle Unterlagen im ALLRIS eingestellt seien.
Der Ausschuss erklärt den Antrag für erledigt.
Anlagen
2020-FRL-Förderrichtlinie und Dienstanweisung Zuwendungen an Bürgerhäuse... (232 KB)
Aufruf-IBV-Bürgerhaus-Harburg (444 KB)
Aufruf-IBV-Bürgerhaus-Harburg-Faltblatt (1844 KB)
IBV-Bürgerhaus-Bewertung-schriftliche Bewerbung (711 KB)
Siehe Beratung zum TOP 2 der Ausschuss-Sitzung des SIGI am 07.04.2025
Der Ausschuss erklärt den Antrag für erledigt.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Die Verwaltung berichtet, dass der Referent vom federführenden Bezirksamt seine Zusage für die Ausschuss-Sitzung zurücknehmen musste und dafür beim kommenden Ausschuss am 12. Mai 2005 berichten wird. Diese verweist darauf, dass hierzu im kommenden Hauptausschuss vorweg berichtet wird, da die Zuständigkeitsanordnung bereits zum 01.05.2025 in Kraft tritt.
Aus dem Ausschuss heraus wird kritisch angemerkt, dass zum heutigen Termin nicht berichtet werde und die Anhörungsfrist nicht verlängert worden sei, obwohl noch nicht einmal die Organisationsform feststehe. Die Verwaltung berichtet, dass auch nach einer Zentralisierung in Harburg eine Erstantragsberatung in den Bezirken verbleibe, wobei der Stellenumfang noch nicht geklärt sei. Auf Nachfrage wird zugesagt, dass dem Protokoll die aktuelle Anzahl der entsprechenden Anträge aus dem Jahr 2024 beigefügt werden.
Nachreichung zu Protokoll:
Im Jahr 2024 gab es 543 Neuanträge auf Unterhaltsvorschussleistungen. Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass diese Auskunft auf die entsprechende Anfrage am 07.04.2025 im SIGI den Fraktionen per Mail am 10.04.2025 übermittelt wurde.
Die Drucksache verbleibt im Ausschuss.
Der Integrationsrat kündigt an, dass dieser auf der kommenden Sitzung des Ausschusses ein Projekt vorstellen werde, welches dieser gemeinsam mit dem Habibi-Atelier entwickelt werde.
Nachtrag: Das Projekt wird im Kulturausschuss am 5. Juni 2025 vorgestellt.
Der Bezirksseniorenbeirat berichtet aus seiner Tätigkeit aus den vergangenen beiden Jahren. Diese nehmen ehrenamtlich an allen Sitzungen der Fach- und Regionalausschüsse sowie an den Sitzungen des Landesseniorenbeirats teil; es wird auf die ausliegenden Flyer verwiesen.
Fachlich wird auf folgende Punkte eingegangen und Handlungsbedarf benannt:
Angemessene Versorgung von kranken und zu pflegenden Menschen
Barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes,
Barrierefreier Ausbau des ÖPNV,
Mehr Wasserspender und mehr barrierefreie Toiletten im öffentlichen Raum
Der Vertreter thematisiert die öffentlichen Veranstaltungen, die Seniorenfrühstücke und die Netzwerkpflege zu vielen Akteuren. Der Ausschuss bedankt sich beim Bezirks-Seniorenbeirat für dessen Engagement.
Der Integrationsrat führt aus, dass in den vergangenen Wochen insgesamt 6 Mitglieder aus unterschiedlichsten Gründen von ihrem Amt zurückgetreten seien. Die Verwaltung berichtet über den Rückmeldestand: Inzwischen seien alle Nachrücker kontaktiert und im Falle einer Zusage berücksichtigt. Eine Position sei noch offen. Die offizielle Nachrückerliste ist mittlerweile erschöpft. Von nun an, auch bereits für den weiterhin vakanten Sitz, greift das beschlossene Nachrückerverfahren. Dies besagt, dass der Integrationsrat der Bezirksversammlung Personen zur Benennung in den Integrationsrat vorschlagen kann. Dies muss er tun, sollte die Anzahl der Mitglieder unter 15 sinken.
Aus dem Ausschuss wird zu der Besichtigung der ÖRU am Schlachthof nachgefragt. Die Verwaltung berichtet, dass man sich um einen früheren anstatt der bereits vorliegenden Terminvorschläge bemühe.