Der Tagesordnungspunkt entfiel, da der Referent der Sozialbehörde kurzfristig abgesagt hatte.
Der Tagesordnungspunkt entfiel, da die Referentin der Sozialbehörde kurzfristig abgesagt hatte.
Die Verwaltung führt einleitend aus, dass die Sozialbehörde in dem Schreiben ankündige, in Harburg eine Clearingstelle einzurichten, welche die Unterbringung und Betreuungsbedarf der zugewiesenen unbegleiteten Kinder und Jugendlichen vorbereitet. Es wird betont, dass dies nicht bedeute, dass alle hier aufgenommen Jugendlichen dauerhaft in Harburg verbleiben würden. Die Verwaltung betont, dass die Vorlage ausschließlich von der Sozialbehörde formuliert sei. Das Bezirksamt würde die Darstellung der sozialräumlichen Angebote so nicht teilen und den Standort insgesamt als nicht optimal bewerten.
Die Fraktionen kritisieren die vgl. kurze Beratungsdauer. Die Verwaltung verweist darauf, dass sich diese aus § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes ergebe. Die Fraktionen seien vorab darüber informiert wurden, dass die Vorlage am 16.04. im Hauptausschuss behandelt werde. Der Hauptausschuss könne für den Bezirk eine Stellungnahme abgeben; unabhängig davon könne jede Fraktion innerhalb des vom Bezirksverwaltungsgesetz eingeräumten Zeitrahmen eine Stellungnahme gegenüber der Sozialbehörde formulieren.
Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen im Unterausschuss Jugendhilfeplanung, welcher die Vorlage einstimmig beschlossen habe.
Die AG 78 berichtet, dass sie sich bei ihrer jüngsten virtuellen Sitzung
Der Ausschuss bedankt sich bei der AG 78 für die Zusammenarbeit in der gesamten Wahlperiode.
Es liegt nichts vor.
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand zum Thema „Selbstorganisierte Zusammenschlüsse im Rahmen der Selbstvertretung nach § 4a SGB VIII“ wie folgt:
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Protokoll dieser Sitzung in den kommenden Wochen im Umlaufverfahren beschlossen werde, da der Jugendhilfeausschuss zum letzten Mal in dieser Wahlperiode tage.
Die Niederschrift wird vom Ausschuss einstimmig unter der Voraussetzung genehmigt, dass der im nicht-öffentliche protokolliertem Teil ergänzt wird. dass in der Vorlage vom 06.03.2024 diejenigen beiden Aspekte hinzugefügt werden, welche in der nicht-öffentlichen Beratung vereinbart worden sind.
Nachtrag: Dies ist entsprechend geschehen!