Auf Nachfrage aus dem Ausschuss informiert die Verwaltung, dass der ursprünglich angekündigte Zwischenbericht zum De Stuuv wegen der Abwesenheit von Herrn Eichhorn auf die April-Sitzung verlegt werde.
Die Mitglieder des Ausschusses machen darauf aufmerksam, dass ein entsprechender Antrag der CDU mit Beschluss der Bezirksversammlung im Regionalausschuss Süderlebe anhängig sei (vgl. Drs. 22-0189). Interessierte des SIGI könnten an der öffentlichen Sitzung des Regionalausschusses teilnehmen, daher sei eine separate Behandlung im SIGI nicht erforderlich.
Anschließend wird die vorliegende Tagesordnung einstimmig angenommen.
Die Auskunftsperson vom ASB stellt dem Ausschuss die Arbeit des Seniorenbesucherdienstes mit der beiliegenden Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) vor. Der ehrenamtliche Besucherdienst verstehe sich als Ergänzung zu bestehenden Versorgungsstrukturen und macht bei einer Kontaktierung darauf aufmerksam, dass er nicht bspw. Leistungen übernimmt, welche von der Pflegeversicherung finanziert werden.
Im Mittelpunkt stehen Seniorinnen und Senioren, die im Stadtgebiet Harburg (noch) in der eigenen Wohnung leben und die von ihren PatInnen durch Verabredungen oder Telefonanrufen kontaktiert werden und somit einer vollständigen Vereinsamung entgegengewirktwerden kann.
Das Team umfasse aktuell 27 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer: Aus der Genese des Projektes ist es derzeit überwiegend auf das Harburger Kerngebiet konzentriert; eine 1/2 Stelle werde für die Koordinatorin finanziert.
Positiv sei, dass sich das Projekt inzwischen etabliert habe und sich Kooperationen mit anderen Akteuren bilden. Herausfordernd sei es, dass ältere Menschen mit Hilfebedarf diesen nicht immer von sich aus melden würden und dass auch die Suche für ehrenamtliche Helfer in Konkurrenz zu vielen weiteren digitalen Angeboten stehe.
Der Antragsteller informiert, dass für dieses Projekt für die kommende Förderperiode erneut ein Förderantrag gestellt werde.
Der Ausschuss bedankt sich für die Vorstellung und nimmt von dieser Kenntnis.
Anlagen
25-03-3 Seniorenbesuchsdienst_ASB_Sozialausschuss (1357 KB)
Der Referent der Sozialbehörde stellt mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Drucksache 22-0265) die UN-Behindertenrechtskonventionvor, welche die Bundesrepublik Deutschland 2009ratifiziert habe und damit als geltendes Recht umzusetzen sei. Es konkretisiere die universellen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen; es sei jedoch kein individuell einklagbares Recht, sondern richte ich in seinem Geltungsbereich als Vorgabe an die Behörden, Bezirksämter und öffentliche Unternehmen.
Er betont, dass die Inklusion eine Querschnittsaufgabe sei: die Umsetzung der Ziele des HmbBGG liege nicht ausschließlich bei der Sozialbehörde, sondern je nach Thema bei der jeweils fachlich zuständigen Behörde wie z.B.
Der Referent konkretisiert, dass es z.B. im Baubereich Abweichungsgründe zur Umsetzung einer Barrierefreiheit geben könne und nennt als Beispiel
Aus dem Ausschuss wird kritisch angemerkt, dass man in zahlreichen Neubau- oder Sanierungsvorhaben von den Behörden die Auskunft erhalte, dass die Barrierefreiheit zu teuer in der Umsetzung sei. Auf entsprechende Hinweise gebe es von der Sozialbehörde keine Rückmeldung. So seien Träger im Bereich Kita und offene Kinder- und Jugendarbeit gezwungen, gegen bestehende Auflagen der Barrierefreiheit zu verstoßen und empfänden dies als große Belastung bis hin zur Grenze einer strafbaren Unterlassung.
Die Auskunftsperson konstatiere, dass es bei der Umsetzung der UN-Konvention zweifelsfrei Zielkonflikte gebe. Er empfiehlt, dass man sich bei konkreten Vorhaben an den jeweiligen Träger wie zum Beispiel Schulbau Hamburg, die jeweilige Fachbehörde,das zuständige Bezirksamt oder das entsprechende öffentliche Unternehmen wende. Am Beispiel von Spielplätzen führt diese aus, dass die geltenden Standards vielfach nicht inklusiven Erwartungen entsprächen. Das Thema würde leider erst seit kurzem bei Architekten und Bauplanern mitgedacht.
Die Ausschussmitgliederfragten nach der Klagebefugnis von Einrichtungen wie der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V. (BAG). Der Referent schätzt, dass der Harburger BAG nicht klageberechtigt sei, jedoch eventuell die Landesarbeitsgemeinschaft oder größere Träger wie den Blinden- und Sehbehindertenverein. Es gäbe auch entsprechende Verbandsklagen, die bei der ÖRA vorlägen.
Der Ausschuss konstatiere, dass die Rechtsanforderung der UN-Behindertenrechtskonvention einem „zahnlosen Papiertiger“ gleiche. Der Referent betont hingegen, dass Hamburg mit seinen entwickelten Tools bundesweit Vorreiter sei. Ob und inwieweit die Bezirke die vorhanden freiwilligen Unterstützungstools nutzen, könne er nicht sagen.
Der Ausschuss erklärt den Antrag für erledigt.
Der Ausschuss erklärt den Antrag mit der vorliegenden Stellungnahme für erledigt.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Bezirksamtes zur Kenntnis.
Der Antragsteller bittet die Verwaltung um eine ergänzende Stellungnahme zu folgenden Punkten:
Die Verwaltung reicht diese Nachfrage intern weiter.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Bezirksamts zur Kenntnis.
Im Integrationsrat gebe es personelle Veränderungen: Da Herr Eichhorn nicht dabei ist, werde das Thema auf die April-Sitzung des Ausschusses verschoben.
Zudem erinnert der Integrationsrat an seine Jubiläumsveranstaltung, die am 28.03.2025 um 18.00 Uhr in den Harburger Arcaden stattfinden werde; eine Einladung hierzu werde noch an die Ausschussmitglieder verschickt.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.