21-2263.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Veloroute 10 Neugraben - Bostelbek provisorisch kennzeichnen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.09.2022
Sachverhalt


 

Die neue Veloroute 10 zwischen Neugraben und Bostelbek ist in weiten Bereichen gut ausgebaut und befahrbar. Allerdings ist sie gerade im Raum Neuwiedenthal zum Teil nicht immer gut nachzuvollziehen, weil die Ausschilderung erst nach Abschluss der Gesamtstrecke erfolgen soll. Da dafür u.a. noch aufwändige Bahnquerungen geplant und gebaut werden müssen, ist eine Fertigstellung bislang nicht absehbar. Um den Radverkehr attraktiver zu gestalten, sollte daher eine zumindest provisorische Beschilderung erfolgen.

In Richtung Osten müsste am Rehrstieg sehr kurzfristig und auch während der Bauphase eine angemessene Lösung Richtung Striepenweg gefunden werden. Radfahrerinnen und -fahrer, die hier legal unterwegs sind, müssen eigentlich nach Süden zur B73 fahren. Das ist für den Radverkehr nicht attraktiv.

Petitum/Beschluss

 

1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, dass die Veloroute 10 zwischen Neugraben und Bostelbek zumindest provisorisch ausgeschildert wird. Dabei reicht zunächst eine Wegweisung mit Pfeilen (z. B. rote Pfeile mit Fahrradsymbol) aus, so dass die Strecke gut nachzuvollziehen ist.

2. Der Vorsitzende wird gebeten, sich bei der BVM und BIS dafür einzusetzen, dass am Rehrstieg (nördlich der Bahnunterführung bis zum Striepenweg) sehr kurzfristig und auch während der Bauphase eine angemessene Lösung für den Radverkehr in Richtung Norden gefunden wird.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  01.07.2022

 

 

Die Behörde für nimmt unter Beteiligung des PK 47 zu  Ziffer 2 des Antrages wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung

Rad Fahrende, welche die Veloroute auf dem Abschnitt H10.2 (Francoper Straße bis Rehrstieg) befahren, müssen derzeit am Ende des Abschnitts nach rechts in Richtung Süden (Cuxhavener Straße) abbiegen. Anschließend kann in Höhe der Straße Kleinfeld die Straßenseite gewechselt und der Weg in Richtung Norden (Striepenweg) fortgesetzt werden. Etwa 30 Meter hinter der Straße Kleinfeld befindet sich zudem eine Querungshilfe, um auf den baulichen Radweg zu gelangen. Der durch regelkonformes Verhalten entstehende „Umweg“ beträgt etwa 200 Meter.

 

Die Freigabe des baulichen Radweges als Zweirichtungsradweg ist derzeit und auch während der zukünftigen Bauphasen aus Sicht der Straßenverkehrsbehörden (PK 47 und VD 5) nicht anordnungsfähig, da es gemäß den Regelwerken (VwV-StVO und RSA 21) an den erforderlichen Mindestbreiten mangelt.

 

Stellungnahme

Für Rad Fahrende wäre aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde eine Umleitung in Richtung Norden über die Cuxhavener Straße bis zur Bahnunterführung Altwiedenthaler Straße möglich. Diese Strecke verläuft parallel der geplanten Veloroute, die durch die Straßen Striepenweg und Tempoweg zur Altwiedenthaler Straße führt.

 

Weiterhin wäre eine Umleitung in Richtung Norden über einen befestigten Weg zum Wümmeweg in Richtung Neuwiedenthaler Straße denkbar.

Die Prüfung einer Umleitung durch angrenzende Parkgelände liegt hier nicht in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden und müsste durch das Bezirksamt Harburg Abt. Stadtgrün erfolgen. Dazu wird angemerkt, dass hier im besonderen Maße die Belange der zu Fuß Gehenden – insbesondere der Kinder (z.B. hinsichtlich der dortigen Spielplätze) - zu berücksichtigen sind.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist eine Umleitung der Veloroute durch ein Parkgelände als eher problematisch anzusehen.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Riechers