21-2263.02

Stellungnahme der BVM zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Veloroute 10 Neugraben - Bostelbek provisorisch kennzeichnen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.15

Sachverhalt


 

Die neue Veloroute 10 zwischen Neugraben und Bostelbek ist in weiten Bereichen gut ausgebaut und befahrbar. Allerdings ist sie gerade im Raum Neuwiedenthal zum Teil nicht immer gut nachzuvollziehen, weil die Ausschilderung erst nach Abschluss der Gesamtstrecke erfolgen soll. Da dafür u.a. noch aufwändige Bahnquerungen geplant und gebaut werden müssen, ist eine Fertigstellung bislang nicht absehbar. Um den Radverkehr attraktiver zu gestalten, sollte daher eine zumindest provisorische Beschilderung erfolgen.

In Richtung Osten müsste am Rehrstieg sehr kurzfristig und auch während der Bauphase eine angemessene Lösung Richtung Striepenweg gefunden werden. Radfahrerinnen und -fahrer, die hier legal unterwegs sind, müssen eigentlich nach Süden zur B73 fahren. Das ist für den Radverkehr nicht attraktiv.

Petitum/Beschluss

 

1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, dass die Veloroute 10 zwischen Neugraben und Bostelbek zumindest provisorisch ausgeschildert wird. Dabei reicht zunächst eine Wegweisung mit Pfeilen (z. B. rote Pfeile mit Fahrradsymbol) aus, so dass die Strecke gut nachzuvollziehen ist.

2. Der Vorsitzende wird gebeten, sich bei der BVM und BIS dafür einzusetzen, dass am Rehrstieg (nördlich der Bahnunterführung bis zum Striepenweg) sehr kurzfristig und auch während der Bauphase eine angemessene Lösung für den Radverkehr in Richtung Norden gefunden wird.

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 08.08.2022

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Es ist beabsichtigt, das gesamte Veloroutennetz noch in dieser Legislatur einheitlich und vollständig zu beschildern. Eine komplette Kennzeichnung der Veloroute 10 zwischen Neugraben und Bostelbek erscheint daher als vorgezogene Einzelmaßnahme nicht sinnvoll. Für den Fall, dass die Gesamtbeschilderung zeitlich vor der Umsetzung der Bahnquerungen liegt, sieht die BVM vor, zunächst eine tatsächlich befahrbare Route auszuschildern und die Wegweisung nach Fertigstellung der Bahnquerungen an die finale Streckenführung anzupassen.

 

Aufgrund des nicht immer geradlinigen Verlaufs der aktuellen Streckenführung unterstützt die BVM den Vorschlag der Bezirksversammlung und empfiehlt dem Bezirksamt empfohlen, eine provisorische Beschilderung (ähnlich der auf Velorouten üblichen bauzeitlichen Umleitungsbeschilderung: Pfeil, Stadtteil, Veloroute 10) umzusetzen. Die Kosten können seitens der BVM über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr getragen werden.

 

Zu 2.:

Die Planung der Verkehrsführung im Bereich der Veloroutenmaßnahme H10.3 (Rehrstieg) während der Bauphase obliegt dem Realisierungsträger – in diesem Fall dem Bezirksamt Harburg. Die bauzeitliche Verkehrsführung im Bereich der Maßnahme H10.3 wird derzeit erarbeitet. Ziel ist es, für alle Verkehrsträger die bestmögliche Lösung zu gewährleisten und den Fuß- und Radverkehr dabei besonders zu berücksichtigen.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

 

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