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Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Kreisel Striepenweg Ecke Rehrstieg - und nun ist die Straße Lange Striepen eine Einbahnstraße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.03.2024
Sachverhalt


 

Am kommenden Kreisel, an der Kreuzung Rehrstieg / Striepenweg, waren bisher nur an den Elektroanlagen Bauarbeiten. Hierzu wurde schon einmal die halbe Kreuzung gesperrt und die Durchfahrt vom Rehrstieg in den Striepenweg ganz geschlossen. In der Zeit wurde dann auch die Straße Lange Striepen und die Altwiedenthaler Straße zu einer Einbahnstraße. Das war auch gut, denn so kam es zu keinen Engpässen und Behinderungen in den beiden Straßen.

Nachdem die 1. Bauphase wieder beendet war, wurde auch die Einbahnstraßenregelung wieder aufgehoben. Anlieger und auch Eltern, die ihre Kinder zur Schule an der Haake brachten, haben das System aber als angenehm und verkehrsberuhigt empfunden und so wurde von der Polizei wieder eine Einbahnstraßenregelung, kommend von der Neuwiedenthaler Straße, kurz hinter dem REWE-Parkplatz, in die Straße Lange Striepen eingeführt (von Nord nach Süd). Nun parken die Fahrzeuge auf der linken Seite, Fahrertür öffnend zum Fußweg.

Nicht, dass schon durch ein persönliches Gespräch danach gefragt wurde, ob die Straßenführung umzuändern ginge, auch im Stadtteibeirat Neuwiedenthal wurde die Bitte ausgesprochen doch bitte zu prüfen, ob nicht eine Einbahnstraßenregelung von Süd nach Nord sicherer wäre. Denn, nicht grundlos haben Eltern ihre Kinder hinter dem Beifahrersitz platziert. Kinder oder auch körperlich eingeschränkte Menschen können dann zur sicheren Bürgersteigseite aussteigen. Doch mit der jetzigen Einbahnstraßenführung sind die Eltern und Angehörige gezwungen, ihre Kinder und Familienmitglieder auf der Fahrerseite aus dem Auto zu holen. Radfahrer kommen nun von beiden Seiten an der Beifahrerseite vorbei und auch die Autos.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit dem PK 47 in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob eine Richtungsänderung der Einbahnstraßenregelung herbeizuführen, sinnvoll wäre.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        5. rz 2024

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung

Die Straße Lange Striepen befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Sie verbindet die Neuwiedenthaler Straße im Norden mit der Straße Striepenweg im Süden. Als Einbahnstraße ist der Verkehr in Richtung Süden frei gegeben.

 

  1. Bewertung

Eine Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Straße Lange Striepen in Süd- Nordrichtung hätte aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des PK 47 zur Folge, dass sich der gesamte Fahrzeugverkehr auf den Knotenpunkt Neuwiedenthaler Straße Minnerstieg Lange Striepen konzentrieren würde.

 

Bei diesem Knotenpunkt handelt es sich laut Unfallauswertung mittels Elektronischer Unfalltypen-Steckkarte (EUSKa) um eine langjährige Unfallhäufungsstelle.

 

Die in der Neuwiedenthaler Straße westlich von der Straße Lange Striepen befindliche Fußngerlichtzeichenanlage (FLZA) sowie die in der Neuwiederthaler Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h lassen aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde befürchten, dass es zu einem Anstieg von Verkehrsunfällen im gesamten Knotenpunkt kommen könnte.

 

Aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ist es verkehrssicherer, die Einbahnstraße aufgrund der rechts vor links Regelung innerhalb einer Tempo 30 Zone südlich in Richtung Striepenweg zu führen.

 

Es ist zu erwarten, dass es in dem genannten Knotenpunkt Striepenweg / Lange Striepen zu weniger Konfliktsituationen als bei einer umgekehrten Einbahnstraßenregelung kommen wird.

 

Zu der Aussage, dass die Kinder hinter dem Beifahrersitz fahrbahnseitig aussteigen müssen, kann gesagt werden, dass Kinder auch hinter dem Fahrersitz platziert werden und damit bei linksseitigem Parken auch gehwegseitig austeigen können.

 

Zudem darf nach § 12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Einbahnstraßen (Zeichen 220) beidseitig gehalten und geparkt werden. Ein alternierendes Parken rde auch insgesamt zu einer Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit beitragen.

 

Zuletzt plädiert die Polizei Hamburg grundsätzlich dafür, dass Kinder ihren Schulweg eigenständig zurücklegen. Dies steigert die Kompetenz im Straßenverkehr und die Selbstständigkeit des Kindes und erhöht durch eine geringere Verkehrsbelastung die Verkehrssicherheit eines jeden Verkehrsteilnehmenden.

 

  1. Fazit:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde in der Straße Lange Striepen die Einbahnstraße in Nord-Südrichtung angeordnet. Da eine Umkehr der Einbahnstraße mehr Konfliktsituationen und Verkehrsunfälle befürchten lassen, spricht sich die Straßenverkehrsbehörde gegen eine Änderung der jetzigen Einbahnstraßenregelung aus.

 

gez. Heimath         f.d.R.

          Hille