21-3548.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Geschwindigkeit am Ehestorfer Heuweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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12.03.2024
Sachverhalt


 

Endlich ist der Ehestorfer Heuweg seit dem 1.07.23 wieder freigegen. Eine gut ausgebaute Straße führt die Autofahrer von Höhe der Straße Am Bergwerk, bis hin zur Cuxhavener Straße.

Doch diese gute ausgebaute Straße hat auch ihre Tücken. So lädt es viele Autofahrer zum zügigen Fahren ein. Die Sprunginseln sind für Fußnger gut geeignet, um sicher die Straße zu überqueren. Doch leider gab es viele Rückmeldungen, dass die Autofahrer und gerade die Lasterfahrer mit einer beängstigen Geschwindigkeit auf die Verkehrsinseln zusteuern.

Petitum/Beschluss


 

Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass dort eine Verkehrsmessung vorgenommen wird, die Zahl, Art des Fahrzeugs und gefahrene Geschwindigkeit erhebt. Auf Basis dieser Messungen sind ggfs. geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen umzusetzen. 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        20. Februar 2024

 

Die Behörde für Inneres und Sport hat den gemeinsamen Antrag SPD GRÜNE (Drs. 21-3548) der Polizei Hamburg zur Beantwortung übermittelt. Der Leitungsstab nimmt unter Beteiligung der Verkehrsdirektion wie folgt Stellung:

 

Der Ehestorfer Heuweg ist eine Hauptverkehrsstraße, auf der in Höhe der Hausnummer 82 (Rudolf-Steiner-Schule) auf einer Länge von 300 Metern werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 gilt. Im restlichen Straßenverlauf gilt uneingeschränkt die gemäß § 3 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Querungshilfen sind auf dem Ehestorfer Heuweg in Höhe der Rudolf-Steiner-Schule sowie der Hausnummern 44 und 59 vorhanden.

Die Polizei hat zur Überprüfung der Geschwindigkeiten im Ehestorfer Heuweg in der Zeit vom 19. bis zum 26. Januar 2024 im Bereich der Rudolf-Steiner-Schule ein Verkehrsstatistikgerät eingesetzt. Auffällige strukturelle Geschwindigkeitsüberschreitungen hat die Polizei im Erhebungszeitraum nicht festgestellt.

Darüber hinaus führte die Polizei im Januar 2024 im Ehestorfer Heuweg sechs Geschwindigkeitsmessungen durch. Von insgesamt 2.577 gemessenen Fahrzeugen überschritten 233 Fahrzeuge die zu den Messzeitpunkten geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Anteil der die Geschwindigkeit überschreitenden Fahrzeuge entspricht in Relation zur Anzahl der gemessenen Fahrzeuge den bei vorherigen Messungen im Ehestorfer Heuweg festgestellten Werten.

Eine Auswertung der Verkehrsunfalllage im Ehestorfer Heuweg für den Zeitraum der vergangenen drei Jahre ergab insgesamt eine unauffällige Unfalllage. Verkehrsunfälle unter Beteiligung von zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden sind in dieser Zeit bei der Polizei nicht registriert.

Nach den vorliegenden Ergebnissen der Verkehrsunfallauswertung und dem ermittelten Geschwindigkeitsniveau ist die Verkehrslage im Ehestorfer Heuweg aus Sicht der Polizei als unauffällig zu bezeichnen. Ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten ist daher derzeit nicht erforderlich.

Das örtlich zustände Polizeikommissariat 47 und die Verkehrsdirektion 1 (Verkehrsüberwachung) werden weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und unter der Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen den Bereich überwachen und Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille