22-1843.01

Stellungnahme zum gem. Dringlichkeitsantrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Barrierefreie und radverkehrsfreundliche Erschließung von Neuland 23 sicherstellen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 4.17

Sachverhalt

Im Auftrag der HIE plant die ReGe eine ca. 370m lange Erschließungsstraße in das Industriegebiet Neuland 23. In der 1. Verschickung waren beidseitig 1,50m breite Hochbordradwege mit Barrierefreiheitsstreifen zum Gehweg geplant. Der ADFC hat die zu schmalen Radwege kritisiert und Regelbreite (2,50m) gefordert. Gleichzeitig hat Fuss e. V. und das Zentrum für Barrierefreiheit die getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr gelobt. Die BWAI bemängelte, dass der Straßenquerschnitt insgesamt zu breit sei (22,20m).

In der am 19.5.26 bei den Fraktionen eingegangenen Schlussverschickung wurden wichtige Elemente umgeplant. Anstelle der untermaßigen Hochbordradwege wird nun beidseitig ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg in 3,15m Breite geplant. Argumente dafür sind der geringere Straßenquerschnitt (20,90m) und die Behauptung, dass auf der Neuländer Straße auch keine Radwege seien und man deshalb eine "einheitliche Verkehrsführung" bevorzuge.

An der Neuländer Straße wurden in den letzten Jahren zwei Knotenpunkte (zur Auffahrt B4/B75 und Hannoversche Straße) so umgebaut, dass dort Hochbordradwege im Regelmaß vorhanden sind. Östlich der Auffahrt B4/75 gibt es südlich der Neuländer Straße auch eine asphaltierte Fahrbahn (Fünfhausener Landweg) bis zum Abzweig des Industriegebiets, die vom Radverkehr in beide Richtungen bevorzugt genutzt wird und funktional eine Fahrradstraße ohne entsprechende Ausweisung ist.

Für das Industriegebiet sind zwei von drei Teilflächen mittlerweile vergeben: Südlich und westlich der Erschließungsstraße soll der Handelshof sein neues Quartier bekommen. Nördlich und westlich der Erschließungsstraße soll die Hochbahn einen neuen Betriebshof erhalten. Die dritte und größte Teilfläche östlich und nördlich der Erschließung ist noch in der Vermarktung der HIE.

Vor allem für die Mitarbeitenden der Hochbahn besteht ein nennenswerter Bedarf für den nichtmotorisierten Verkehr (Fahrrad und E-Roller, z. B. vom Harburger Bahnhof aus).

Um dem Wunsch nach geringerer Gesamtbreite Rechnung zu tragen, wäre ein 3,50m breiter 2-Richtungs-Radweg auf der West-/Südseite der Erschließungsstraße von der Einmündung bis zur Zufahrt der Hochbahn eine alternative Planungsidee. Kritischer Punkt wäre die Querung der Zufahrt zum Handelshof. Der Gehweg auf der Ost-/Nordseite könnte auf 1,50m beschränkt werden, weil seine einzige Funktion vorerst die Erschließung der Längsparkstände auf der Straßenseite ist (Ausnahme: Wartebereich Bushaltestelle). Der Gesamtquerschnitt sinkt auf 21,10m, also 1,10m weniger als in der 1. Verschickung und nur 0,20m mehr als in der Schlussverschickung. Dafür würde die separate Radverkehrsführung der Neuländer Straße fortgesetzt und eine Trennung von Fuß- und Radverkehr wäre weiterhin gewährleistet.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der ReGe bzw. der Hamburg Invest als Auftraggeberin für eine Planungsänderung der Erschließungsstraße Neuland 23 einzusetzen.

Dabei soll die getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs gewährleistet werden. Um eine gegenüber der 1. Verschickung verringerten Gesamtquerschnitt zu erreichen, soll geprüft werden, ob der Radverkehr auf einem separaten 2-Richtungs-Radweg auf der West-/Südseite bis zur Wendeanlage geführt werden kann und gleichzeitig der Gehweg auf der Ost-/Nordseite auf das Mindestmaß von 1,50m verengt werden kann.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

25.Juni 2026

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) nimmt wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Mit dem Ziel der Bereitstellung von gewerblich-industriellen Bauflächen hat dieBehörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation eine Fläche von rund 27 ha brutto r die Ansiedlung von Betrieben imBebauungsplangebiet „Neuland 23durch die städtische Hamburg Invest Wirtschaftsförderung (HIW) herrichten lassen. Die Vergabe soll als Teilflächenvergabe erfolgen. Mit Stand 17. Juni 2026 ist noch keine Teilfläche verbindlich vergeben worden. Zum Vermarktungsstand siehe im Übrigen Drs. 23/453, 22/15780 sowie 22/1641 (BV Harburg). Um eine erfolgreiche Vermarktung an mehrere Nutzerinnen und Nutzer realisieren zu können ist nunmehr vorgesehen, eine innere Erschließungsstraße herzustellen.

Mit der Planung und Realisierung der inneren Erschließungsstraße hat die HIW die Realisierungsgesellschaft (ReGe) beauftragt. Die ReGe ist als Realisierungsträger verpflichtet, ihre Leistungen unter Einhaltung anerkannter Regeln der Technik und der jeweils gültigen bundesweiten sowie landesrechtlichen Vorschriften zuerbringen. Bedarfs- und Realisierungsträger unterliegen gleichzeitig auch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation die Fragen teilweise auf Grundlage von Ausnften der Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) wie folgt:

Stellungnahme:

  1. Straßenplanung:

Die Straßenraumgestaltung, insbesondere der Straßenraum-Querschnitt, richten sich nach den allgemein bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für Straßen der jeweiligen Gebietstypen. Ein darüberhinausgehender „Zuschnitt“ von Erschließungsstraßen auf konkrete Einzelnutzerinnen und Einzelnutzer erfolgt dabei grundsätzlich nicht. Dies verbietet sich in diesem Fall schon aufgrund des Umstands, dass die Fläche noch nicht verbindlich an eine konkrete Nutzerin oder an einen konkreten Nutzer vergeben wurde und andernfalls die Anforderungen für eine andere potenzielle Nutzerin oder einem anderen potenziellen Nutzer hinderlich oder überdimensioniert -und somit unwirtschaftlich- wären.

  1. Verschickungsverfahren:

Zur Abstimmung von Straßenbaumaßnahmen werden seitens des Realisierungsträgers die Planungen i. d. R. an die Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie Interessenverbände verschickt. Die daraufhin eingehenden Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen werden dann vom Realisierungsträger abgewogen und ggf. Änderungen an der Planung vorgenommen. Das Verfahren dient einer abgestimmten Planung sowie der Einholung von Kostenbeiträgen. Gleichwohl kann nichtjeder Stellungnahme gefolgt bzw. nicht jeder Wunsch einer Planungsänderung umgesetzt werden, da regelmäßig Zielkonflikte bei den oft gegensätzlichen Ansprüchen an den Straßenraum vorliegen und Fläche sowie Finanzmittel nur begrenzt verfügbar sind.

Nach Sichtung, Bewertung und Abwägung aller Stellungnahmen zur Erstverschickung hat die ReGe die Planung angepasst und aufgrund des Änderungsumfangs (gemeinsamer anstelle getrennter Geh- und Radweg) in einer Zweitverschickung wiederholt mit der Bitte um Stellungnahme (mit Frist 16. Juni 2026) versendet. Nach Sichtung, Bewertung und Abwägung dieser Stellungnahmen wird dann die Planung finalisiert und schlussverschickt werden.

  1. Bewertung der Empfehlung zur Einrichtung eines Zweirichtungsradweges:

Zum grundsätzlichen Verfahren hinsichtlich nutzerspezifischer Planung wird auf Punkt I. verwiesen.

Der in der Empfehlung beschriebene regelkonforme Radweg am Knotenpunkt B4/B75/Neuländer Straße endet weit vor der künftigen Erschließungsstraße (etwa 1,2 km). Auch der gesamte Knotenpunkt direkt vor der Fläche mit seiner ca. 45m langer Zufahrt ist ebenfalls vollständig ohne getrennten Geh- und Radweg sowie ohne eine getrennte Signalisierung ausgebildet. Mit einer Trennung von Geh- und Radverkehr entlang der neuen Erschließungsstraße würde also keineswegs die „separate Radverkehrsführung der Neuländer Straße fortgesetzt“.

Regelkonformität:

Da die alternative Planungsidee in der Empfehlung einen Gesamtquerschnitt von 21,10 m vorsieht, wird im Weiteren davon ausgegangen, dass auch auf der westlichen Straßenseite -also neben dem Zweirichtungsradweg- ebenfalls ein 1,50 m breiter Gehweg vorgesehen ist, auch wenn dieser nicht explizit Erwähnung findet (ohne diesen wären es 19,60 m).

Ein Zweirichtungsradweg mit einer Breite von 3,50 m entspricht zwar den Mindestanforderungen der Regelwerke, ein Gehweg von 1,50 m jedoch nicht. Hier sehen die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, 2006), auf die das Hamburgische Regelwerk ReStra Bezug nimmt, eine Breite von mindestens 1,80 m vor (Grund: Begegnungsverkehr mobilitätseingeschränkter Personen). Der Vorschlag kann daher so nicht umgesetzt werden.

Hinzu kommt, dass eine erneute Umplanung nicht wirtschaftlich wäre sowie eine Verzögerung der Baumaßnahme zur Folge hätte.

gez. hm f.d.R. Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.09.2026
Ö 4.17
Lokalisation Beta
Neuländer Str. Neuländer Str. Hannoversche Straße Fünfhausener Landweg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.