Gem. Dringlichkeitsantrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Barrierefreie und radverkehrsfreundliche Erschließung von Neuland 23 sicherstellen
Letzte Beratung: 02.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 3.3
Im Auftrag der HIE plant die ReGe eine ca. 370m lange Erschließungsstraße in das Industriegebiet Neuland 23. In der 1. Verschickung waren beidseitig 1,50m breite Hochbordradwege mit Barrierefreiheitsstreifen zum Gehweg geplant. Der ADFC hat die zu schmalen Radwege kritisiert und Regelbreite (2,50m) gefordert. Gleichzeitig hat Fuss e. V. und das Zentrum für Barrierefreiheit die getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr gelobt. Die BWAI bemängelte, dass der Straßenquerschnitt insgesamt zu breit sei (22,20m).
In der am 19.5.26 bei den Fraktionen eingegangenen Schlussverschickung wurden wichtige Elemente umgeplant. Anstelle der untermaßigen Hochbordradwege wird nun beidseitig ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg in 3,15m Breite geplant. Argumente dafür sind der geringere Straßenquerschnitt (20,90m) und die Behauptung, dass auf der Neuländer Straße auch keine Radwege seien und man deshalb eine "einheitliche Verkehrsführung" bevorzuge.
An der Neuländer Straße wurden in den letzten Jahren zwei Knotenpunkte (zur Auffahrt B4/B75 und Hannoversche Straße) so umgebaut, dass dort Hochbordradwege im Regelmaß vorhanden sind. Östlich der Auffahrt B4/75 gibt es südlich der Neuländer Straße auch eine asphaltierte Fahrbahn (Fünfhausener Landweg) bis zum Abzweig des Industriegebiets, die vom Radverkehr in beide Richtungen bevorzugt genutzt wird und funktional eine Fahrradstraße ohne entsprechende Ausweisung ist.
Für das Industriegebiet sind zwei von drei Teilflächen mittlerweile vergeben: Südlich und westlich der Erschließungsstraße soll der Handelshof sein neues Quartier bekommen. Nördlich und westlich der Erschließungsstraße soll die Hochbahn einen neuen Betriebshof erhalten. Die dritte und größte Teilfläche östlich und nördlich der Erschließung ist noch in der Vermarktung der HIE.
Vor allem für die Mitarbeitenden der Hochbahn besteht ein nennenswerter Bedarf für den nichtmotorisierten Verkehr (Fahrrad und E-Roller, z. B. vom Harburger Bahnhof aus).
Um dem Wunsch nach geringerer Gesamtbreite Rechnung zu tragen, wäre ein 3,50m breiter 2-Richtungs-Radweg auf der West-/Südseite der Erschließungsstraße von der Einmündung bis zur Zufahrt der Hochbahn eine alternative Planungsidee. Kritischer Punkt wäre die Querung der Zufahrt zum Handelshof. Der Gehweg auf der Ost-/Nordseite könnte auf 1,50m beschränkt werden, weil seine einzige Funktion vorerst die Erschließung der Längsparkstände auf der Straßenseite ist (Ausnahme: Wartebereich Bushaltestelle). Der Gesamtquerschnitt sinkt auf 21,10m, also 1,10m weniger als in der 1. Verschickung und nur 0,20m mehr als in der Schlussverschickung. Dafür würde die separate Radverkehrsführung der Neuländer Straße fortgesetzt und eine Trennung von Fuß- und Radverkehr wäre weiterhin gewährleistet.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der ReGe bzw. der Hamburg Invest als Auftraggeberin für eine Planungsänderung der Erschließungsstraße Neuland 23 einzusetzen.
Dabei soll die getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs gewährleistet werden. Um eine gegenüber der 1. Verschickung verringerten Gesamtquerschnitt zu erreichen, soll geprüft werden, ob der Radverkehr auf einem separaten 2-Richtungs-Radweg auf der West-/Südseite bis zur Wendeanlage geführt werden kann und gleichzeitig der Gehweg auf der Ost-/Nordseite auf das Mindestmaß von 1,50m verengt werden kann.
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