21-1638.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Tempo 30 - Regelungen auf dem Falkenbergsweg vereinheitlichen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt


Auf Initiative der Bezirksversammlung wurde die am Gymnasium Süderelbe bereits bestehende Tempo 30 Zone bis über den Waldorfkindergarten am Falkenbergsweg verlängert. Dieses führte nicht nur zur Erhöhung der Sicherheit für die Kindergartenkinder, sondern sicherte auch den Schulweg der Schüler der StS Fischbek-Falkenberg, welche zur Bushaltestelle Heidrand müssen, ab. Leider wurde bei der Umsetzung ein besonders für auswärtige und ungeübte Fahrer verwirrender Modus gewählt. Gilt vor dem Gymnasium Tempo 30 Werktags von 6 22 Uhr, ist für den restlichen Teil Tempo 30 Montags bis Freitags von 6 19 Uhr angeordnet. Bereits mit Drucksache 21-1002, am 27.10.2020 beschlossen durch die Bezirksversammlung Harburg, wurde die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für den gesamten Falkenbergsweg gefordert.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten,die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu vereinheitlichen, um den unübersichtlichen Zustand zu beenden und den Beschluss der Bezirksversammlung aus Drucksache 21-1002 umzusetzen, damit Tempo 30 auf dem gesamten Falkenbergsweg zeitnah und einheitlich angeordnet wird.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

04.06.2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu den Anträgen 21-1002 und 21-1638 wie folgt Stellung:

Grundsätzlich begrüßt das Bezirksamt eine Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf gesamter Länge der Straße Falkenbergsweg.

Unter Abwägung verschiedener Belange, wie z.B. einem folglich erforderlichen Umbau der Straße, wird eine Umsetzung jedoch kritisch gesehen.

Begründung:

  1. Umbauprioritäten für Temp-30-Zonen und anderen Verkehrs­beruhigungs­maßnahmen sind im Verlauf von anderen Stren deutlich höher, daher können derzeit für diese Straße keine Ressourcen für bauliche Veränderungen zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, ein Beschluss stuft dieses Vorhaben als oberste Priorität ein.
  2. Die Straße ist übersichtlich und wird von relativ wenig Verkehr (Kfz-, Rad- und Fußverkehr) frequentiert.
  3. Die Straße weist keinen Durchgangsverkehr auf, lediglich unmittelbare Anwohner und Bewohner des Erschließungsgebiets nutzen die Straße.
  4. Vor den schutzbedürftigen Einrichtungen besteht eine T30-Strecke bereits bzw. ist dort leicht realisierbar.

Stattdessen wird empfohlen, die Umsetzung einer weiteren T30-Strecke am Kindergarten, zu der bereits vorhandenen an der Schule, umzusetzen. Das liegt jedoch in der Zuständigkeit der örtlichen Verkehrsbehörde (PK47).

Falls dennoch eine T30-Zone eingerichtet werden soll, empfehlen wir diese lediglich per Beschilderung einzuführen, da eine bauliche Umsetzung derzeit nicht möglich ist.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden hinsichtlich einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr geprüft und sind berücksichtigt.

gez. i.V. Queckenstedt

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.06.2025
Ö 3.4
Lokalisation Beta
Falkenbergsweg Heidrand

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