Stellungnahme zum Antrag NEUE LIBERALE: Radwegeauffahrt Haakestraße besser kenntlich machen
Letzte Beratung: 15.10.2019 Hauptausschuss Ö 3.5
Am östlichen Ende der Haakestraße befindet sich stadteinwärts Richtung Technischer Universität eine Auffahrt zu einem dort beginnenden Radweg.
Besonders in der dunkleren Jahreszeit -so auch in den letzten Wochen- wird die Radwegeauffahrt bzw. der dort beginnende Radweg von Autos zugeparkt.
Ein Grund dafür könnte sein, dass Autofahrer im Dunklen die Auffahrt zum Radweg nicht gut genug erkennen können. Daher wäre eine entsprechend auffällige Markierung an dieser Stelle angezeigt.
Zugleich sollte die Polizei in den Abendstunden nach Eintritt der Dunkelheit verstärkt an dieser Stelle kontrollieren, zumal nicht nur auf dem Radweg sondern regelmäßig auch auf dem unmittelbar benachbarten Gehweg rechtswidrig und teilweise verkehrsbehindernd geparkt wird.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass
1. die Radwegeauffahrt bzw. der beginnende Radweg durch entsprechende Markierungen im Dunklen besser sichtbar gemacht wird.
2. die Polizei im Bezirk Harburg verstärkt nach Eintritt der Dunkelheit an der Ecke Haakestraße/Am Schwarzenberg-Campus auf Falschparker kontrolliert.
Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy
Harburg, 09.11.2017
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
f. d. R.
Bezirksversammlung Harburg 27.11.2017
Die Vorsitzende
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der Neuen Liberalen Drs. 20-3327 wie folgt Stellung:
Campus sowie um eine verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs im vorgenannten Bereich ersucht.
Die vorhandene Aufleitung führt Radfahrer auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg (sog.
Angebotsradweg) Am Schwarzenberg-Campus. Nach den aktuellen Standards der heute
anzuwendenden Regelwerke (u.a. Straßenverkehrsordnung (StVO), Hamburger Regelwerke für
Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra, vormals PLAST), Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA) ist der Übergang von der Fahrbahn auf einen baulichen Radweg so
auszubilden, dass der Radweg stoßfrei in direkter Führung und ohne Verschwenkungen erreicht bzw. verlassen werden kann. Dieser Anforderung entspricht die betroffene Aufleitung nicht, da der Radweg nur mittels Verschwenk erreichbar ist.
Gegen eine bauliche Anpassung der Aufleitung an die aktuellen Anforderungen an
Radverkehrsanlagen durch das Bezirksamt Hamburg-Harburg als Träger der Wegebaulast bestehen keine Bedenken.
Das Aufbringen von Markierungen auf der Fahrbahn zur Steigerung der Erkennbarkeit der
Radwegaufleitung für -insbesondere verkehrswidrig parkende- Fahrzeugführer entspräche nicht den anzuwendenden Regelwerken und ist daher straßenverkehrsbehördlich nicht anordnungsfähig.
Im Rahmen der Inaugenscheinnahme war vor Ort jedoch festzustellen, dass die Beschilderung des vorhandenen Haltverbots stark verschmutzt und nur eingeschränkt erkennbar ist. Das Bezirksamt Hamburg-Harburg wurde bereits entsprechend informiert.
Ferner entspricht die Beschilderung des Haltverbots nicht den heutigen Bestimmungen der StVO. Eine Ergänzung der Beschilderung ist notwendig und bereits straßenverkehrsbehördlich angeordnet worden. Dies sollte neben der Herstellung einer rechtlich einwandfreien Beschilderungssituation auch zu einer besseren Erkennbarkeit des bestehenden Haltverbots führen.
Ebenfalls wurde der zuständige Stadtteilpolizist über die Situation des verkehrswidrigen Parkens informiert, allerdings wird eine dauerhafte Überwachung des Haltverbots durch die Polizei nur im Rahmen der Aufgabenpriorisierung und der verfügbaren personellen Ressourcen erfolgen können.
Sofern der zu steigernde Überwachungsdruck nicht zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung im ruhenden Verkehr führen sollte, wird die Anordnung von Absperrelementen geprüft werden, um dem verkehrswidrigen Fahren und Parken auf dem Gehweg wirksam entgegenzuwirken.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers
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