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Stellungnahme der GRÜNE-Fraktion betr. Stellungnahme der Bezirksversammlung Harburg zur 1. Verschickung Haakestraße

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 17.10.2023 Hauptausschuss Ö 4.5

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung begrüßt, dass der schon vor vielen Jahren beschlossene Umbau der Haakestraße zur Tempo 30-Zone nun angegangen wird und unterstützt eine zügige Fortführung und Umsetzung der Planung.

Leider sind die versandten Planungsskizzen noch unvollständig, sodass eine detaillierte Prüfung kaum möglich ist. Insoweit sind die im Folgenden benannten Aspekte noch nicht abschließend zu verstehen. Wir regen an, eine zweite Verschickung durchzuführen, die mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmte Verkehrszeichen sowie Anpassungen von Fahrbahnmarkierungen etc. umfasst.

Generell befürworten wir die nur einseitige Bereitstellung von Parkständen für Kfz und eine Fahrbahnbreite von 5,50 m, die sicheren Begegnungsverkehr ermöglicht. Die Parkstände sollten möglichst baulich als Parkstreifen außerhalb der Fahrbahn mit Rasengittersteinen hergestellt werden. Eine Ordnung des ruhenden Verkehrs in einem derart langen Abschnitt nur durch Beschilderung funktioniert erfahrungsgemäß häufig nicht. Rasengittersteine reduzieren im Vergleich zu Asphalt die Versiegelung und Aufheizung durch Sonneneinstrahlung. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass gerade in den Kreuzungsbereichen die Sichtachsen frei bleiben, sodass ein Begegnungsverkehr der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden sicher stattfinden kann. Zur Vermeidung eines „Schilderwaldes“ soll in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde geprüft werden, ob die Verkehrszeichen 290.1 mit Zusatzschild 1053-30 und 290.2 angeordnet werden können.

Die verschickte Planung enthält bereits einige Versätze und Einengungen zur notwendigen Verkehrsberuhigung der zukünftigen Tempo 30-Zone. Diese sind jedoch nicht in allen Abschnitten gleichermaßen vorhanden. Wir empfehlen eine Überarbeitung, sodass im gesamten Planungsbereich der Haakestraße Autofahrende intuitiv nicht schneller als 30 km/h fahren werden. Einengungen zu einer Straßenseite hin sollten möglichst im Verlauf der Straße wechselseitig geplant werden. Der jeweilige Parkstreifen sollte dazu sinnvoll positioniert werden. Eine gerade und optisch hindernisfreie Fahrbahn verleitet Autofahrende zum Schnellfahren und sollte entsprechend vermieden werden. Einengungen auf 3,50 m ermöglichen eine sichere Querung für den Fußverkehr.

Wir regen an, auf der gesamten Länge der Planung zu prüfen, wo Fahrradbügel aufgestellt werden können. Insbesondere dort, wo illegales Parken unterbunden werden soll, sind sie sinnvoller als Poller. Dies gilt z. B. für die eingezeichnete "Pollerkette" vor Hausnr. 1.

Außerdem empfiehlt die Bezirksversammlung, an einigen oder allen Knotenpunkten der Haakestraße innerhalb der zukünftigen Tempo 30-Zone Teilaufpflasterungen (siehe z.B. Kapitel 6.2.1.1 RAST 06) einzuplanen. Diese dienen u.a. der Verkehrsberuhigung, Barrierefreiheit, der Sicherheit des Fußverkehrs sowie zur Verdeutlichung der in Zukunft geänderten Vorfahrt (Rechts vor Links). Das unzulässige Parken von Kfz im 5 m-Bereich eines Knotenpunktes sollte durch bauliche Maßnahmen vermieden werden. Auch hierzu können Teilaufpflasterungen, Gehwegvorstreckungen und ggf. auch Fahrradbügel dienen.

Wo immer möglich, sollten Grünflächen vergrößert und möglichst große, klimaresiliente neue Bäume gepflanzt werden.

Lageplan 1:

        Die westliche Ausbaugrenze ermöglicht keine senkrechteAufleitung aus der Haakestr. auf den Bestandsradweg der Weusthoffstr./Lohmannsweg. Diese wäre aber zwingend erforderlich und müsste ggf. in einer ergänzenden Maßnahme hergerichtet werden.

        Für geradeaus fahrenden Radverkehr fehlen Markierungen, die das Fortsetzen der Fahrt auf der Fahrbahn ermöglichen bzw. die Erlaubnis dafür verdeutlichen. Die eingezeichneten Markierungen suggerieren, dass alle Fahrräder die Fahrbahn vor dem Knoten verlassen müssen.

        Bei der Einrichtung evtl. erlaubter Längsparkstände vor den Hausnr. 57-69 ist darauf zu achten, dass die Grundstücksauffahrten freie Sicht auf die Fahrbahn behalten.

Lageplan 2:

        Westlich des Knotens Bansenstr. sollte zumindest einseitig die Fahrbahn verjüngt werden, damit eine Querung der Haakestr. westlich des Knotens erleichtert wird.

Lageplan 3:

        Die Verjüngung der Fahrbahn östlich der Einmündung Gazertstr. ist beidseitig um jeweils etwa 1,15m vorgesehen. Das führt zu dem Eindruck, dass vor/hinter der Verjüngung auf beiden Seiten geparkt werden darf. Besser wäre, hier einseitig die volle Breite der Verjüngung abzubilden.

        Während östlich der Gazertstr. die Fahrbahn verjüngt wird, ist sie westlich der Einmündung aufgeweitet. Eine Querung auf dieser Seite wird erschwert und zu schnelles Abbiegen der Kfz befördert. Eine Fahrbahnverengung analog zur Ostseite des Knotens wäre angemessen.

        Am Knoten Feldnerstraße ist die Anlage der Einengung auf der Südseite sinnvoll. Für die Einsichtigkeit des Knotens macht es Sinn, die Verjüngung auf der Seite auszuführen, wo Parkstände sind.

        Die Verengung östlich der Wattenbergstraße ist von beiden Seiten zur Hälfte vorgesehen (s. Gazertstraße). Besser wäre eine einseitige Ausführung.

Lageplan 4:

        Den Rückbau der Linksabbiegespur zu Gunsten von mehr Nebenfläche befürworten wir. Vor allem auf der nordwestlichen Seite wird dadurch aber eine weitgehend funktionsfreie Nebenfläche vergrößert. Diese Fläche könnte mit dem Ziel einer Aufwertung überplant werden, z. B. durch Freundschaftsbänke oder Ergänzung des Baumbestandes um zusätzliche Bepflanzung. Ggf. könnte durch eine Verlängerung der Fahrbahnverengung in die Haakestraße zusätzlicher Platz in der Nebenfläche entstehen.

        Für rechtsabbiegende Fahrräder aus der Haakestr. in den Alten Postweg sollte vor der Einmündung die Aufleitung auf den baulichen Radweg erfolgen (siehe Bestand) und damit die Signalisierung vermieden werden ("Bypass"). Ebenso für rechts abbiegende Fahrräder aus dem Alten Postweg in die Haakestraße.

        An der Einmündung muss der Haltestreifen für Fahrräder als eigene Haltezone vor die Kfz-Haltelinie gezogen werden, damit linksabbiegende Fahrräder nicht die Spur geradeaus fahrender Kfz kreuzen müssen.

 

 

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