Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Sicherheit am Bahnübergang Dritte Meile
Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 1.2
Der Bahnübergang Dritte Meile in Fischbek stellt in seiner jetzigen Ausformung ein in einem Großstadtbereich nicht länger hinnehmbares Sicherheitsrisiko dar.
Einsparmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten haben zu einer Verschärfung der Sicherheitslage beigetragen. Der zunächst mit einer Vollschranke versehene Übergang ist nach Wegfall des Schrankenwärters und Einführung einer Fernbedienung zwischenzeitlich nur noch mit Halbschranken versehen.
Bereits Mitte der 90-iger Jahre ist es zu einem bedauerlichen Todesfall von zwei Jugendlichen an dieser Stelle gekommen.
Zwischenzeitlich hat sich die Siedlungssituation erheblich verändert. Der Bahnübergang liegt in unmittelbarer Nähe der Sandbek-Siedlung mit Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Neubaugebiete NF65, NF66 und NF67.
Bedauerlicherweise ist im November des vergangenen Jahres erneut eine Passantin beim Spaziergang zwischen den Halbschranken von einer S-Bahn erfasst und getötet worden.
In den letzten Jahrzehnten ist darüber hinaus der Bahnverkehr auf dieser Strecke durch Verlängerung der S-Bahn nach Fischbek und ins niedersächsische Umland sowie gesteigertem Personen- und Güterverkehr stärker geworden.
Im Hinblick auf die Ansiedlung von mehreren tausend Neubürgern im Einzugsbereich der Bahnstrecke und des Bahnübergangs ist es nicht hinnehmbar, den Übergang in der bisherigen Form beizubehalten.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den zuständigen Hamburger Fachbehörden, insbesondere der Senatskanzlei, und bei der Deutschen Bahn AG und allen zuständigen Tochterunternehmen darauf hinzuwirken, dass die innerstädtisch nicht hinzunehmende Gefährdungssituation durch einen mit Halbschranken versehenen Bahnübergang im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung unverzüglich verändert wird.
Hamburg, am 10.01.2018
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
16. März 2018
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion, Drs. 20-3459 wie folgt Stellung:
Die Gewährleistung einer hohen Verkehrssicherheit ist oberstes Ziel aller der am Bau und Betrieb von Eisenbahnkreuzungen Beteiligten. Die zuständige Behörde und die Deutsche Bahn AG (DB AG) bedauern außerordentlich, dass bei dem Bahnübergang „Dritte Meile“ in Fischbek bei einem Unfall im Jahr 2017 ein Mensch tödlich verletzt wurde.
Entgegen der Darstellung in dem von der Bezirksversammlung Harburg beschlossenen Antrag wurde die Sicherheitslage nicht durch Einsparungen verschlechtert. Der Bahnübergang entspricht vielmehr den neuesten Anforderungen. Dazu setzt die für den Betrieb des Bahnübergangs zuständige DB Netz AG sowohl an dem Standort Dritte Meile als auch an allen anderen Bahnübergängen ausschließlich per Planrechtsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes zugelassene Techniken ein.
Trotz örtlich unterschiedlicher Bauformen bei Bahnübergangssicherungsanlagen werden alle Sicherheitsnormen technisch eingehalten und regelmäßig überwacht, um eine Gefährdung aus dem Bahnbetrieb auszuschließen. Die örtlich unterschiedlichen Bauformen bzw. die Ausgestaltung der (technischen) Sicherungen der höhengleichen Kreuzung von Schiene und Straße resultieren aus der Stärke des Straßenverkehrs und der Art der Eisenbahnstrecke (Haupt- oder Nebenbahn, ein- oder mehrgleisige Strecke) sowie Art des Kreuzungsweges (Straße, Fußweg, Radweg, Waldweg oder Privatweg).
Bahnübergangsanlagen mit Voll- und Halbschranken sind in der Sicherheitsfrage im Übrigen als gleichwertig zu betrachten. Bei Bahnübergängen mit Halbschranken kann der Gefahrenbereich jederzeit geräumt werden, ein etwaiges Einschließen von Verkehrsteilnehmerinnen oder Verkehrsteilnehmern zwischen sich senkenden Schranken ist somit ausgeschlossen. Bei Anlagen mit starkem Fußgängerverkehr kann zusätzlich eine akustische Warnanlage installiert sein.
Der Bahnübergang Dritte Meile ist mit Halbschranken, Lichtsignalen und einer Fußgängerakustik ausgestattet und entspricht damit absolut den geltenden technischen Normen. Nach eingehender Prüfung der Unfallstatistiken stellt die Anlage keinen Unfallschwerpunkt dar. Es besteht auch kein Sicherheits- oder Verkehrsabwicklungsdefizit. Daher ergibt sich nach Auffassung der DB Netz AG und der zuständigen Behörde keine Veranlassung den Bahnübergang anzupassen, aufzuheben oder zu verlegen.
gez. Rajski
f.d.R.
Hille
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