20-0780.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Fuß- und Radweg nördlich Bahnstrecke Neugraben-Fischbek

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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14.04.2020
Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten, Ralf-Dieter Fischer (CDU) und Fraktion

 

 

Der nördlich der Bahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Fischbek und Neugraben befindliche Fuß- und Radweg ist weitgehend in einem durch viele Schlaglöcher beeinträchtigten Zustand. Er ist daher insbesondere nach Regenfällen kaum nutzbar, obgleich es sich um einen erheblich frequentierten Weg zum S-Bahnhof Fischbek handelt.

 

Dabei erlaubt ab Bahnübergang Dritte Meile ein Zusatzschild trotz allgemeinen Verkehrsverbotes die Benutzung für Fußgänger und Radfahrer nach Westen. Hingegen ist diese Nutzungsmöglichkeit in Ostrichtung nicht zusätzlich ausgeschildert.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, zu veranlassen, dass der Fuß- und Radweg nördlich der Bahnlinie zwischen S-Bahnhof Fischbek und Neugraben durch Beseitigung der vielen Schlaglöcher ausgebessert und daher wieder vollen Umfangs nutzbar wird. Darüber hinaus ist die irreführende Ausschilderung an dem Bahnübergang Dritte Meile so zu verbessern, dass erkennbar auch die Nutzung des Weges in östlicher Richtung für Fußgänger und Radfahrer ausgeschildert wird.

 

Hamburg, am 02.06.2015

 

 

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        15.11.2016

 

 

  Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-0780) wie folgt Stellung:

 

Der Weg nördlich der Bahnstrecke Neugraben-Fischbek ist zwischen

S-Bahnhof Neugraben und Geutensweg im Eigentum der FHH (= Gleisstieg) und zwischen Geutensweg und S-Bahnhof Fischbek im Eigentum der DB Netz AG.

 

Der Gleisstieg zwischen Im Neugrabener Dorf und Geutensweg ist dem öffentlichen Fußgänger- und Radverkehr gewidmet. Er wurde bereits in 2011 ab westlich des P+R­ Gebäudes gesperrt, weil dort die Lärmschutzwand gebaut wurde. Dadurch wurde der verbleibende Weg sehr schmal und teilweise musste er auch zurückgebaut werden, damit die Lärmschutzwand Platz hat. Da der Gleisstieg auch keine Beleuchtung hatte, galt er nicht als verkehrssicher. Als Ersatz wurde ein beleuchteter Weg durch den Park geschaffen.

Der Gleisstieg ist als gemeinsamer Geh- und Radweg mit Beleuchtung Bestandteil der Groberschließungsplanung von NF 65. Der Ausbau ist aber erst nach Fertigstellung des Baugebietes sinnvoll und hat zurzeit keine Priorität.

Der Anschluss nach Norden an den verlängerten Ackerweg erfolgt in Höhe Querstraße 5.

 

Der weitere Verlauf des Weges zwischen Geutensweg und S-Bahnhof Fischbek liegt im Eigentum der DB Netz-AG. Dieses Wegestück ist nicht gewidmet. Die Verpflichtungen zur Verkehrssicherung und zur Unterhaltung des Weges obliegen dem Grundeigentümer.

 

Die Beschilderung am Bahnübergang Dritte Meile liegt im Abschnitt der DB Netz AG. Nach Auskunft des PK 47 liegen in Richtung Westen noch zwei Anlieger und Kleingärtner - daher ist seit Anfang 2015 die Zuwegung in diese Richtung offen gemacht worden. Zur anderen Seite sind keine Anlieger. Die gesamte Beschilderung wurde vom PK mit der Bahn so abgestimmt.

 

 

 

 

 

  Völsch

 

 

2 Anlagen

 

Anhänge