Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Erhalt der historischen Rauchkate Cuxhavener Straße 432
Der Leiter des Denkmalschutzamtes hat aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion (Drucksache 20-2902) im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung eindrucksvoll dargestellt, dass es sich bei der historischen Rauchkate in Fischbek um ein für Hamburg und darüber hinaus den norddeutschen Raum einzigartiges und besonders schutzwürdiges Gebäude handelt, welches unbedingt an Ort und Stelle erhalten werden müsste. Insoweit ist nach dem Auszug der letzten Bewohnerin vor ca. drei Jahren es leider noch nicht möglich gewesen, die Bausubstanz dauerhaft zu sichern und das Gebäude an Ort und Stelle einer sinnvollen, mit denkmalpflegerischen Aspekten in Einklang zu bringenden Nutzung zuzuführen.
Deutlich geworden ist auch, dass die Sanierung und Unterhaltung schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht von den jetzigen Grundeigentümern erbracht werden kann. Die bisherigen Vorschläge der Verwaltung haben noch nicht zu einer befriedigenden Gesamtregelung geführt, so dass dringend weitere Maßnahmen, gegebenenfalls auch unter Einschaltung von Verbänden, Vereinen, Stiftungen usw. erforderlich wären.
Die Bezirksversammlung beschließt:
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, durch wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen
im Einvernehmen mit den Grundeigentümern sicherzustellen, dass die historische
Rauchkate Cuxhavener Straße 432 dauerhaft gesichert und einer kulturhistorisch
sachgerechten Nutzung zugeführt werden kann.
2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Kulturbehörde dafür
einsetzen, dass der Erhalt des Gebäudes und die weitere sachgerechte Nutzung
auf wirtschaftlich vertretbare Weise und im Einvernehmen mit den Grundeigen-
tümern sichergestellt werden kann. Dazu möge die Kulturbehörde gegebenenfalls
in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt etwaige weitere Nutzer ansprechen und
prüfen, wie Gebäude und Grundstück gegebenenfalls zu einem sachgerechten Preis
unter Einbeziehung der Finanzbehörde erworben werden könnten.
3. Möge die Kulturbehörde sicherstellen, dass bis zu einer endgültigen Gesamtrege-
lung die Gebäudesubstanz gesichert und vollständig erhalten werden kann und
nicht zusätzliche Schäden eintreten, die möglicherweise eine Gesamtregelung noch
weiter erschweren.
4. Die Bezirksverwaltung möge gegebenenfalls in Abstimmung mit den betroffenen
Fachbehörden regelmäßig den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung
über den Zwischenstand der Bemühungen informieren.
Hamburg, am 05.10.2017
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten
Bezirksversammlung Harburg 01.11.2017
Die Vorsitzende
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-3222) wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung Harburg spricht sich dafür aus, den Erhalt des Gebäudes sowie seine wirtschaftliche und denkmalgerechte Nutzung sicherzustellen.
Das Denkmalschutzamt wird, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung am 28. September 2017 ausgeführt, seine Bemühungen dazu entsprechend fortsetzen.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers