20-3222.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Erhalt der historischen Rauchkate Cuxhavener Straße 432

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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28.11.2019
28.03.2019
28.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt


Der Leiter des Denkmalschutzamtes hat aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion (Drucksache 20-2902) im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung eindrucksvoll dargestellt, dass es sich bei der historischen Rauchkate in Fischbek um ein für Hamburg und darüber hinaus den norddeutschen Raum einzigartiges und besonders schutzwürdiges Gebäude handelt, welches unbedingt an Ort und Stelle erhalten werden müsste. Insoweit ist nach dem Auszug der letzten Bewohnerin vor ca. drei Jahren es leider noch nicht möglich gewesen, die Bausubstanz dauerhaft zu sichern und das Gebäude an Ort und Stelle einer sinnvollen, mit denkmalpflegerischen Aspekten in Einklang zu bringenden Nutzung zuzuführen.

Deutlich geworden ist auch, dass die Sanierung und Unterhaltung schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht von den jetzigen Grundeigentümern erbracht werden kann. Die bisherigen Vorschläge der Verwaltung haben noch nicht zu einer befriedigenden Gesamtregelung geführt, so dass dringend weitere Maßnahmen, gegebenenfalls auch unter Einschaltung von Verbänden, Vereinen, Stiftungen usw. erforderlich wären.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, durch wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen
    im Einvernehmen mit den Grundeigentümern sicherzustellen, dass die historische
    Rauchkate Cuxhavener Straße 432 dauerhaft gesichert und einer kulturhistorisch
    sachgerechten Nutzung zugeführt werden kann.

2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Kulturbehörde dafür
    einsetzen, dass der Erhalt des Gebäudes und die weitere sachgerechte Nutzung
    auf wirtschaftlich vertretbare Weise und im Einvernehmen mit den Grundeigen-
    tümern sichergestellt werden kann. Dazu möge die Kulturbehörde gegebenenfalls
    in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt etwaige weitere Nutzer ansprechen und
    prüfen, wie Gebäude und Grundstück gegebenenfalls zu einem sachgerechten Preis
    unter Einbeziehung der Finanzbehörde erworben werden könnten.

3. Möge die Kulturbehörde sicherstellen, dass bis zu einer endgültigen Gesamtrege-
    lung die Gebäudesubstanz gesichert und vollständig erhalten werden kann und
    nicht zusätzliche Schäden eintreten, die möglicherweise eine Gesamtregelung noch
    weiter erschweren.

4. Die Bezirksverwaltung möge gegebenenfalls in Abstimmung mit den betroffenen
    Fachbehörden regelmäßig den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung
    über den Zwischenstand der Bemühungen informieren.

Hamburg, am 05.10.2017

Ralf-Dieter Fischer                                         Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender                                     Berthold von Harten

 

Bezirksversammlung Harburg 01.11.2017

Die Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-3222) wie folgt Stellung:

 

 

Die Bezirksversammlung Harburg spricht sich dafür aus, den Erhalt des Gebäudes sowie seine wirtschaftliche und denkmalgerechte Nutzung sicherzustellen.

 

Das Denkmalschutzamt wird, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung am 28. September 2017 ausgeführt, seine Bemühungen dazu entsprechend fortsetzen.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers