Prof. Weiss berichtet, Ausgangspunkt des gesamten Verfahrens sei die Änderung des Denkmalschutzgesetzes in 2013. Mit dieser Änderung vom deklaratorischen auf das nachrichtliche Prinzip habe das Museum die gesetzliche Auflage erhalten, alle Eigentümer von Grundstücken mit Denkmälern darüber zu benachrichtigen.
Zunächst seien die Eigentümer der Grundstücke mit einem Denkmal eruiert worden, in ganz Hamburg seien Grundstücke 8.322 Eigentümer betroffen. Die Ermittlung dieser Eigentümer habe der LGV (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) für das Archäologische Museum durchgeführt. Auf 6.212 Grundstücken in ganz Hamburg gebe es 2.344 Bodendenkmäler. Für den Bezirk Harburg bedeute dies, dass auf 1.208 Grundstücken ein Bodendenkmal bekannt sei. Die Anzahl der Bodendenkmäler in Harburg belaufe sich auf 493.
Das Archäologische Museum habe im November 2018 ca. 12.000 Briefe an Hamburger Grundeigentümer versandt. Mit diesem Schreiben seien die Eigentümer von Grundstücken, auf denen sich nach Kenntnisstand des Archäologischen Museums ein Bodendenkmal befinde, darüber informiert worden, dass sich auf ihrem Grundstück ein Denkmal befinde.
Vom Archäologischen Museum sei leider die Informationsqualität dieses Schreibens unterschätzt worden, wofür er sich aufrichtig entschuldigt. Gerade die Betreffzeile sei sehr kryptisch verfasst, dann folge eine sehr seriell verfasste Information. Entsprechend habe das Schreiben zu einem ziemlichen Strom an besorgten Nachfragen, Verständnisfragen aber auch zu Protesten von Anwälten geführt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger, der mit diesem Schreiben über das Vorhandensein oder die begründete Vermutung eines Bodendenkmals auf seinem Grundstück informiert wurde, sei verpflichtet, einen tiefgreifenden Eingriff in den Boden (z.B. für den Bau eines Hauses), der möglicherweise die Substanz des Bodendenkmals zerstöre, anzuzeigen. Als Träger öffentlicher Belange würde das Archäologische Museum dazu eine Stellungnahme abgeben und in den meisten Fällen werde von ihnen mitgeteilt, dass auf dem Grundstück gebaut werden könne. Noch nie sei ein Bau abgelehnt worden. Aber dem Archäologischen Museum müsse Gelegenheit geben werden, das Bodendenkmal vor seiner Zerstörung archäologisch zu untersuchen. D. h. es gebe die baubegleitende Ausgrabung (man steht neben dem Bagger und versucht das schlimmste zu verhindern…) oder eine bauvorgreifende Ausgrabung, um vor Beginn des Baus das Denkmal zu untersuchen. Die Untersuchung werde termingerecht beendet und der Bau könne beginnen.
Für das Bodendenkmal und den Schutz des Denkmals habe sich durch die Gesetzesänderung eigentlich nichts verändert. Einzige Änderung sei die Planungssicherheit, die dieses Schreiben mitgegeben habe. Die Eigentümer wüssten nun, dass sie auf einem Denkmal wohnen oder sich auf ihrem Acker ein Denkmal befinde. Auch für das Museum sei dies eine Planungssicherheit und auf diese Art werde ein Mehrwert für den Denkmalschutz erreicht.
Auf Nachfrage erklärt Prof. Weiss für den betroffenen Bürger habe sich nichts verändert, außer dass er jetzt über das Denkmal auf seinem Grundstück informiert sei. Das Archäologische Museum habe auch nicht die Absicht, auf den betroffenen Grundstücken in der Zukunft zu graben. Ein Bodendenkmal fühle sich im Boden am wohlsten, also sei es Aufgabe des Archäologischen Museums, das Bodendenkmal vor Ort zu schützen. Nur wenn es nicht mehr zu schützen sei, weil jemand bauen möchte, dann werde es aus dem Boden geholt und ins Archiv gebracht.
Wer sich vor dem Kauf eines Grundstückes entsprechend informieren möchte, könne die vollständige Denkmalliste gebührenfrei beim Archäologischen Museum einsehen.
Frau Wohldorf stellt sich kurz vor und berichtet dann anhand einer Präsentation über den aktuellen Sachstand (Zwischenbericht).
Die Präsentation und ein Handout sind als Anlage beigefügt.
Anschließend werden Verständnisfragen beantwortet und insbesondere folgende Punkte angesprochen:
Ist ein Fehlbedarf schon jetzt erkennbar? Das könne heute noch nicht beantwortet werden, weil die Varianten noch zu ungenau seien.
Inwieweit sind die zu erwartenden Veränderungen der Bevölkerungsstruktur in den statistischen Überlegungen schon berücksichtigt? Letztendlich sei es das Ziel, ein Grundgerüst zu entwickeln, dass Hamburg weit angepasst und genutzt werden könne. Mit dieser Formel könne der Bedarf jedes Bezirkes abgebildet werden.
Frau Wichmann ergänzt, die Formel sei sehr flexibel und biete den Vorteil, dass man politisch bestimme könne, wie die Variablen festgelegt werden sollen.
Mit dem heutigen Bericht sollte vorgestellt werden, auf welchem Weg die Verwaltung sei. Die Bedarfsanalyse, die heute exemplarisch nur für Sport im Freien gezeigt wurde, werde natürlich auch auf die Hallensportarten ausgeweitet. Ebenso werde die demographische Entwicklung berücksichtigt.
Auf Nachfrage von Herrn Marek teilt Herr Hentschel mit, laut Rahmenvereinbarung zwischen den Bezirksämtern und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) finde der Vereinssport seit der Veränderung zu Ganztagsschulen erst ab 17.00 bis 22.00 Uhr in der Woche statt (früher ab 14.00 Uhr). Dadurch balle sich das Trainingsangebot für Kinder- und Jugendliche heute zwischen 17.00 und 18.30 Uhr und führe zu großen Problemen, den Vereinssport in dieser Zeitspanne zu regeln. Der Schulsport hingegen habe seine Hallen und eigentlich keinen zusätzlichen Bedarf. Insofern schaue die Verwaltung überwiegend auf den Vereinssport, der für die Einwohner Harburgs ab 17.00 Uhr bis derzeit noch 22.00 Uhr in der Halle stattfinde.
Herr Lenthe erkundigt sich, ob tatsächlich entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt würden, wenn im Ergebnis ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen für den Bezirk ermittelt würde.
Herr Hentschel antwortet, über Geld werde aktuell noch nicht geredet, aber die Behörde für Inneres und Sport (Sportamt) begleite die Entwicklung mit hohem Interesse.
Frau Wichmann ergänzt, die Bezirksverwaltung werde von allen Seiten wohlwollend unterstützt. Was am Ende dabei raus kommt, bleibe abzuwarten.
Der Ausschuss bedankt sich bei der Verwaltung für den Bericht.
Der Vorsitzende fragt die Verwaltung nach Ergebnissen zur Sanierung der Halle Neumoorstück und zur Bestandssicherung der Sporthalle an der der Hausbrucher Bahnhofstraße.
Herr Hentschel teilt mit, die Verwaltung habe noch keinen neuen Sachstand. Es werde derzeit auf die Schulentwicklungsplanung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) gewartet.
Weitere Ausführungen siehe unter TOP 2, Drucksache 20-3550.
Active-City-Day 13.06.2019
Herr Hentschel informiert, am 13.06.2019 sei ein Tag der Bewegung geplant.
Frau Knipfer weist auf die Veranstaltung zur Verleihung des Hamburger Stadtteilkulturpreises hin. Die Verleihung finde am 16. April 2019 um 17.00 Uhr in der Halle 424 im Oberhafen statt. Der Preisträger stehe schon fest, der Preis werde an das Theaterprojekt Jenkitos - Junges Theater Jenfeld der Freien Kulturinitiative verliehen. Unter den insgesamt 10 Nominierten befänden sich auch zwei Harburger Projekte (3falt und Kulturtage Süderelbe).
Frau Wichmann informiert, im Mai werde vermutlich eine abgestimmte Fassung der Machbarkeitsstudie vorliegen, die den Mitgliedern des Ausschusses dann zugesandt werde.
Es werden keine Themen angesprochen.