22-1871.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Bezirklicher Ordnungsdienst

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 4.19

Sachverhalt


Im Regionalausschuss Süderelbe wurde im Februar 2025 von den Rangern berichtet, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit des Öfteren Verstöße von Personen im Wald feststellen und nun auch zur Erteilung von Bußgeldern übergehen. Diese Maßnahmen sind laut ihrer Schilderung notwendig und hilfreich. Ebenfalls berichteten die Kiezläufer von mehreren Jugendlichen im Bereich des BGZ Süderelbe die nur durch den Einsatz von Polizei von Vandalismus und Belästigung der Öffentlichkeit abgehalten werden können.

Auch auf Spielplätzen und öffentlichen Plätzen sind Verstöße gegen gültiges Recht immer wieder festzustellen. Dieses kann durch die Polizei nicht im nötigen Maße kontrolliert und geahndet werden. Der damalige Bezirkliche Ordnungsdienst hatte seinerzeit gute Dienste geleistet und für das Sicherheitsgefühl der Harburger einen Mehrwert geliefert.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Senat wird aufgefordert, ähnlich dem Bezirklichen Kontrolldienst (BKD) im Bezirk Mitte, auch in Harburg einen bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) wieder einzusetzen. Der Ordnungsdienst soll personell gleich dem BKD des Bezirks Mitte eingesetzt werden, da der Bezirk Harburg eine größere Fläche vorweist und die Mitarbeiter somit größere Strecken zurücklegen haben.
Der BOD soll dann im Bezirk Harburg insbesondere zur Kontrolle der öffentlichen Plätze (z.B. Rathausplatz, Neugrabener Markt) und der öffentlichen Spielplätze eingesetzt werden.

Hamburg, am 11.06.2026

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



14. August 2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion Bezirklicher Ordnungsdienst“ (Drs. 22-1871) wie folgt Stellung:


Der Bezirkliche Kontrolldienst (BKD) im Bezirksamt Hamburg-Mitte übernimmt insbesondere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) bei der Genehmigung und Überwachung von Großveranstaltungen in allen Hamburger Bezirken. Die Einrichtung des BKD im Bezirksamt Hamburg-Mitte steht u.a. im Zusammenhang mit der hohen Anzahl an großen Veranstaltungen sowie dem auch damit verbundenen hohen Besuchsaufkommen in zentral gelegenen Stadtteilen. Die Betrachtung der reinen Flächengröße des gesamten Bezirks ist dabei nachrangig. Im Übrigen ist der Bezirk Harburg mit 125,11 km² und ca. 169 Tsd. Einwohnerinnen und Einwohnern sowohl an der Gesamtfläche als auch an der Bevölkerung gemessen kleiner als der Bezirk Hamburg-Mitte (142,26 km² und ca. 292 Tsd. Einwohnerinnen und Einwohner). Zu den Aufgaben und der Zusammensetzung des BKD siehe auch Drs. 22/15864, 22/15707, 22/8798 sowie 22/5019.

Grundsätzlich ist eine dauerhafte und flächendeckende Kontrolle öffentlicher Plätze weder vorgesehen noch praktisch umsetzbar. Anliegen wie z.B. Schäden an öffentlicher Infrastruktur können jedoch jederzeit online über den Melde-Michel gemeldet werden und werden der jeweils zuständigen Dienststelle kurzfristig zugeleitet. Meldungen zu Schmutz oder Glätte (bei Schnee und Eis im Winter) können zudem über die mobile App der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) gemeldet werden. Unabhängig davon ist in akuten Gefahrensituationen per Notruf die Polizei bzw. Feuerwehr zu verständigen.

Die Wahrnehmung der ordnungsbehördlichen Aufgaben, mit denen bis Ende des Jahres 2013 der ehemalige Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) betraut war, wird durch verschiedene Organisationseinheiten weiterhin zuverlässig sichergestellt. Neben den Bezirksämtern sind dies im gesamten Stadtgebiet das Parkraummanagement des Landesbetriebs Verkehr (LBV), die WasteWatcher+ der SRH sowie die Polizei. Zu den einzelnen Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten siehe Drs. 22/15707. Vor diesem Hintergrund ist seitens des Senats die Wiedereinrichtung eines BOD in den Bezirksämtern nicht vorgesehen.

gez. Böhm

f.d.R. Leptien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.09.2026
Ö 4.19
Lokalisation Beta
Neugrabener Markt

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