22-1164.01

Stellungnahme zu dem Zusatzantrag der GRÜNE-Fraktion betr. Überdachung der Haltestellen in der Neuenfelder Seehof Siedlung (DS. 22-1115)

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 21.05.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 5.2

Sachverhalt


unverändert

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für die Aufstellung von Überdachungen bzw. Haltestellenhäusern an allen Bushaltestellen der Neuenfelder Seehof Siedlung einzusetzen.

Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres sowie im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten.

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende 20.04.2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:

Die Haltestellen in der Seehofsiedlung im Stadtteil Neuenfelde wurden in der Vergangenheit wiederholt begutachtet. Eine erneute Ortsbesichtigung ist für das Frühjahr dieses Jahres vorgesehen, um etwaige Veränderungen zu erfassen. Derzeit kann eine Bewertung der Möglichkeiten zur Ausstattung der Haltestellen mit Fahrgastunterständen (FGU) ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Aktenlage erfolgen.

Seehofring (Nord): Es handelt sich um eine einseitige Richtungshaltestelle (nur Fahrtrichtung Hohenwisch Kehre). Der öffentliche Gehwegbereich ist an dieser Stelle zu schmal, um einen FGU zu errichten.

Seehofweg: Auch hier handelt es sich um eine einseitige Richtungshaltestelle (nur Fahrtrichtung Hohenwisch Kehre). Die Haltestelle ist seit Juni 2025 mit einem FGU ausgestattet.

Urenfleet: Einseitige Richtungshaltestelle (nur Fahrtrichtung Hohenwisch Kehre). Der öffentliche Gehwegbereich ist zu schmal für die Installation eines FGU.

Seehofring (Süd): Einseitige Richtungshaltestelle (nur Fahrtrichtung Hohenwisch Kehre). Der öffentliche Gehwegbereich ist sehr schmal. Zudem weisen Hinweisschilder auf einen Leitungsbestand im Untergrund hin, der Fundamentarbeiten für einen FGU ausschließen könnte.

Liedenkummer Bogen: Die Haltestelle in Fahrtrichtung Cranz ist mit einem FGU ausgestattet. In der Gegenrichtung sind die Flächen aufgrund eines rückwärtig verlaufenden Grabens derzeit für einen FGU nicht ausreichend dimensioniert.

Seehofring: Der öffentliche Gehwegbereich ist in Fahrtrichtung Neugraben zu schmal für die Errichtung eines FGU.

Seehof: Die Haltestelle ist einseitig (Fahrtrichtung Neugraben) mit einem FGU ausgestattet. Aufgrund sehr geringer Einsteigerzahlen ist die Installation eines weiteren FGU in der Gegenrichtung derzeit nicht vorgesehen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass neue und zusätzliche FGU-Standorte hamburgweit betrachtet und hinsichtlich ihrer Relevanz geprüft werden. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis beim Ausbau der FGU-Standorte pro Bezirk und Jahr zu gewährleisten. Neben den genannten örtlichen Gegebenheiten werden auch Faktoren wie Einsteigerzahlen und sozialräumliche Bedingungen in die Bewertung einbezogen. Der Wunsch nach weiteren FGU-Installationen in der Seehofsiedlung Neuenfelde ist bekannt und auf der Vormerkliste erfasst. Die Möglichkeiten der Umsetzung werden regelmäßig überprüft.

gez.hm

f.d.R. Kaidas

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Seehof Neuenfelde Neugraben - Fischbek Seehof

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