Stellungnahme zu dem NEU Antrag CDU betr. Verbesserung des Zustands des Treppenhausturms am Nord-Ostausgang des Bahnhofs Neugraben
Der Treppenhausturm auf der nordöstlichen Seite des Bahnhofs Neugraben befindet sich in einem äußerst schlechten Zustand. Der Fußboden ist dauerhaft stark verschmutzt, und die Wände sind regelmäßig mit Schmierereien versehen.
Während das Bauwerk architektonisch durchaus ansprechend ist, vermittelt sein derzeitiger Zustand einen sehr negativen Eindruck – sowohl für Besucher als auch für die örtliche Bevölkerung. Besonders für Ortsfremde stellt dieser Bereich des Bahnhofs eine Visitenkarte dar, die dem Stadtteil nicht gerecht wird.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Müll offenbar regelmäßig entfernt wird. Das Hauptproblem liegt jedoch in der mangelnden Reinigung von Bodenflächen und Wänden sowie im fehlenden Gesamtkonzept zur nachhaltigen Instandhaltung des Treppenhausturms.
Eine tägliche Reinigung des Treppenhausturms, insbesondere des Bodens, ist zwingend notwendig, um den Nutzungsstandard zu verbessern und den Ort attraktiver und sicherer zu gestalten. Darüber hinaus sollte ein Konzept entwickelt werden, das eine langfristige Verbesserung und Pflege des baulichen Zustands ermöglicht.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um
Denkbar wäre zudem die Erweiterung um Videoüberwachungssysteme.
Über die Maßnahmen ist zeitnah im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten.
Hamburg, am 10.10.2025
Bezirksversammlung Harburg
Der Vorsitzende 16.06.2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:
Das bestehende Instandhaltungskonzept des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) für die Aufzugsanlagen beinhaltet sämtliche notwendigen Wartungs-, Prüfung- und Instandhaltungsaufgaben. Die Ausfallzeiten der Aufzugsanlagen bestehen mehrheitlich aufgrund von Vandalismus und Fehlbedienung durch Dritte. Die hierfür notwendigen Reparaturen sind leider stets zeit- und kostenaufwendig und müssen daher stets genau abgewogen werden.
Die Realisierung einer Videoüberwachung wäre technisch zwar möglich, jedoch hinsichtlich des Datenschutzes und Verwendbarkeit des Videomaterials rechtlich zu prüfen.
gez. Böhm
f.d.R. Kaidas
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
12. August 2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt erweitert zur Drucksache Stellung:
Pflege der baulichen Substanz:
Im Zuständigkeitsbereich der BVM bzw. des LSBG befinden sich neben der Aufzugsanlage die konstruktiven Teile des Treppenhausturms (bspw. Treppenlauf). Weitere nicht tragende Teile wie bspw. Verblendmauerwerk gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich der BVM bzw. des LSBG. Hierzu müsste die Sprinkenhof GmbH um Auskunft gebeten werden.
Rhythmus Begehung:
Die Prüfungen des LSBG umfassen quartalsweise Begehungen, jährliche Besichtigungen, alle sechs Jahre eine Hauptprüfung und drei Jahre nach einer Hauptprüfung eine Einfache Prüfung und sind auf die Zuständigkeiten des LSBG beschränkt. Weitere Begehungen werden wohl durch die bezirklichen Wegewarte durchgeführt. Informationen hierzu müssten beim BA Harburg angefragt werden.
Tägliche Reinigung:
Als gewidmeter Weg obliegt die Reinigung nicht der BVM bzw. dem LSBG. Hierzu müsste die SRH, das BA Harburg und ggf. die Sprinkenhof GmbH um Auskunft gebeten werden.
Videoüberwachung:
Die rechtliche Prüfung und etwaige Umsetzung einer Videoüberwachung an dieser Stelle obliegt nicht der BVM bzw. dem LSBG, da sich die Aufgaben der BVM bzw. des LSBG immer auf das Bauwerk selbst beziehen. Hierzu müsste das BA Harburg oder die Sprinkenhof GmbH um Auskunft gebeten werden.
gez. Böhm f.d.R. Sommer
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