22-1075.01

Stellungnahme zu dem NEU Antrag CDU betr. Verbesserung des Zustands des Treppenhausturms am Nord-Ostausgang des Bahnhofs Neugraben

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 24.06.2026 Regionalausschuss Süderelbe Ö 6.1

Sachverhalt

Der Treppenhausturm auf der nordöstlichen Seite des Bahnhofs Neugraben befindet sich in einem äerst schlechten Zustand. Der Fußboden ist dauerhaft stark verschmutzt, und die Wände sind regelmäßig mit Schmierereien versehen.

hrend das Bauwerk architektonisch durchaus ansprechend ist, vermittelt sein derzeitiger Zustand einen sehr negativen Eindruck sowohl für Besucher als auch r die örtliche Bevölkerung. Besonders für Ortsfremde stellt dieser Bereich des Bahnhofs eine Visitenkarte dar, die dem Stadtteil nicht gerecht wird.

Positiv hervorzuheben ist, dass der Müll offenbar regelmäßig entfernt wird. Das Hauptproblem liegt jedoch in der mangelnden Reinigung von Bodenflächen und Wänden sowie im fehlenden Gesamtkonzept zur nachhaltigen Instandhaltung des Treppenhausturms.

Eine tägliche Reinigung des Treppenhausturms, insbesondere des Bodens, ist zwingend notwendig, um den Nutzungsstandard zu verbessern und den Ort attraktiver und sicherer zu gestalten. Darüber hinaus sollte ein Konzept entwickelt werden, das eine langfristige Verbesserung und Pflege des baulichen Zustands ermöglicht.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um

  1. eine tägliche Reinigung des Treppenhausturms am Nord-Ostausgang des Bahnhofs Neugraben zu veranlassen;
  2. ein nachhaltiges Instandhaltungskonzept zu erarbeiten, das eine dauerhafte Verbesserung und Pflege der baulichen, technischen (Aufzüge) und gestalterischen Substanz gewährleistet.

Denkbar wäre zudem die Erweiterung um Videoüberwachungssysteme.

Über die Maßnahmen ist zeitnah im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten.

Hamburg, am 10.10.2025

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende 16.06.2026

Die Behörde r Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Das bestehende Instandhaltungskonzept des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) für die Aufzugsanlagen beinhaltet mtliche notwendigen Wartungs-, Prüfung- und Instandhaltungsaufgaben. Die Ausfallzeiten der Aufzugsanlagen bestehen mehrheitlich aufgrund von Vandalismus und Fehlbedienung durch Dritte. Die hierfür notwendigen Reparaturen sind leider stets zeit- und kostenaufwendig und müssen daher stets genau abgewogen werden.

Die Realisierung einer Videoüberwachung wäre technisch zwar möglich, jedoch hinsichtlich des Datenschutzes und Verwendbarkeit des Videomaterials rechtlich zu prüfen.

gez.hm

f.d.R. Kaidas

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Am Neugrabener bhf

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