21-0138

Schlüsselung der Rahmenzuweisungen 2021/2022

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 5.4

Sachverhalt

 

Die Bezirksämter erhalten von den Fachbehörden Rahmenzuweisungen für Aufgaben mit Gestaltungsspielraum. Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG müssen die Fachbehörden im Vorwege sowohl die Bezirksamtsleitungen als auch die Bezirksversammlungen hinsichtlich der angedachten Kriterien für die Verteilung des Fachbehördenansatzes anhören.

 

Die Terminplandrucksache des Senates sieht vor, dass die Bezirksämter Ihre Beiträge zu den Zuweisungen bis zum 31.12.2019 an die Fachbehörden melden sollen. Um sicherzustellen, dass die jeweilige Stellungnahme der Bezirksversammlung ausreichend durch die Fachbehörde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt werden kann, sollten die Stellungnahmen spätestens in der November-Sitzung beschlossen werden.

 

In Anbetracht der engen Fristsetzungen wird empfohlen zu beschließen, dass die eingehenden Schlüsselvorschläge unmittelbar zur Beratung an die Fachausschüsse sowie nachrichtlich an die Mitglieder des Haushaltsausschusses und deren Ständigen Vertreter übermittelt werden sollen. Zu den Sitzungen der Fachausschüsse soll parallel bereits die Stellungnahme der Verwaltung zum Schlüsselvorschlag vorgelegt werden.

 

Die Fachausschüsse sollen der Bezirksversammlung als Ergebnis ihrer Beratungen eine Empfehlung für eine Stellungnahme vorschlagen. Eine bloße Kenntnisnahme ist nicht ausreichend.

 

Die Stellungnahme zu den Schlüsselvorschlägen der BASFI erfolgt - wie in den Vorjahren – durch den Jugendhilfeausschuss.

 

 

Fredenhagen

 

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