Haushaltsplanentwurf 2023/ 2024 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Beratung über die in den Jugendhilfeausschuss überwiesenen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden
Letzte Beratung: 06.10.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 6.4
Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf die Bezirksämter verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter, an der Flexibilität des Mitteleinsatzes und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.
Zum Einstieg in das Verfahren hat die Finanzbehörde die Fachbehörden mit Schreiben vom 28.06.2021 um frühzeitige Übersendung der Schlüsselvorschläge an die Bezirke gebeten.
Die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen zu den Schlüsselvorschlägen müssen vor Ablieferung des Haushaltsvoranschlages an die Finanzbehörde bis Ende Oktober 2021 erfolgen. Daher ist die abschließende Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 28.10.2021 vorgesehen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 22.09.2021 die einzelnen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden in die gemäß anliegender Übersicht (Anlage 1) zuständigen Fachausschüsse überwiesen.
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme und um Erarbeitung einer Stellungnahme für die Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 19.10.2021 gebeten.
Anlage 1: Übersicht Rahmenzuweisungen und zuständige Fachausschüsse
Anlage 2: Schlüsselvorschläge
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